Regulierter Markt Cannabis soll endlich legal werden – auch wegen der Prävention

SDA/phi

30.4.2019 - 10:50

Kiffen sollte legal sein. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für Suchtfragen. (Symbolbild)
Kiffen sollte legal sein. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für Suchtfragen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/EPA ANP/ROBIN VAN LONKHUIJSEN

Die Kommission für Suchtfragen rät dem Bundesrat, Marihuana zu legalisieren. Erfahrungen im Ausland hätten gezeigt, dass die Vorteile deutlich überwiegen.

Cannabis soll legalisiert werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für Suchtfragen, die den Bundesrat in Fragen der Suchtpolitik berät. Neu plädiert sie nicht nur für einen straffreien Konsum, sondern auch für einen legalen, regulierten Markt. Ihre aktuelle Haltung hat die Eidgenössische Kommission für Suchtfragen (EKSF) auf Basis von vier Berichten formuliert, die sie am Dienstag veröffentlichte.

Das Wissen über die Hanfpflanze und die daraus gewonnenen psychoaktiven Substanzen habe sich stark erweitert, schreibt die Kommission. Sie verweist auch auf Erfahrungen im Ausland. Die Legalisierung von Cannabis habe in verschiedenen Ländern eine Entwicklung von regulierten Märkten und eine Professionalisierung der Produktion ermöglicht.

Wenig Schäden bei Konsumenten

Gemäss den Forschungsresultaten ist der Konsum von Cannabis im letzten Jahrzehnt in der Schweiz praktisch stabil geblieben. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Risiken durch den Konsum zeigten, dass Cannabis wenig körperliche oder psychische Schäden verursache, schreibt die EKSF.

Risikoreich sei vor allem der Konsum von Produkten mit einem hohen THC-Gehalt, geraucht mit Tabak, der Konsum in der Kindheit und frühen Jugend sowie der langdauernde Konsum. Deshalb seien schadenmindernde Ansätze wichtig.

Das bestehende Verbot verhindere solche aber, argumentiert die Kommission. Es verhindere auch den Ausbau von Massnahmen zur Prävention. Die Legalisierung würde einen regulierten Cannabismarkt ermöglichen – mit Vorgaben zur Konzentration der Inhaltsstoffe, der Produktion, dem Vertrieb der Stoffe sowie dem Verkauf der Produkte.

Bundesrat für Experimentierartikel

Mit ihren Empfehlungen geht die EKSF weiter als der Bundesrat. Dieser will mit einem Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz wissenschaftliche Forschung zum Cannabis-Konsum ermöglichen. Darüber muss noch das Parlament befinden.

Die EKSF befürwortet den Artikel. Es brauche Forschung in realitätsnahen Settings, um die Frage zu klären, wie eine adäquate Cannabisregulierung für die Schweiz aussehen könnte, schreibt sie. Auch für die Gestaltung des Jugend- und Konsumentenschutzes sollen so Erkenntnisse gewonnen werden.

Die EKSF ist eine unabhängige Kommission, in der Expertinnen und Experten Einsitz haben. Sie hat den Auftrag, den Bundesrat in grundsätzlichen Fragen der Suchtpolitik und der -problematik zu beraten.

Vorbilder im Ausland

Bereits 1999 und 2008 hatte sie eine Strafbefreiung des Konsums empfohlen, noch unter dem Namen Eidgenössische Kommission für Drogenfragen. Damals galt jedoch das niederländische Modell als einzige Alternative. Dieses toleriert zwar den Verkauf und Besitz von Kleinmengen an Cannabis, nicht aber den Anbau. Inzwischen gibt es in einigen Ländern – insbesondere in den USA und in Kanada – legale Cannabismärkte.

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Laut den EKSF-Berichten bleibt Cannabis mit einem THC-Gehalt von über 1 Prozent die am häufigsten konsumierte illegale Substanz in der Schweiz. Rund 3 Prozent der erwachsenen Bevölkerung gab an, in den letzten 30 Tagen Cannabis konsumiert zu haben.

Verbot mit Nebenwirkungen

Der Konsum ist bei Männern und auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen am höchsten. Ein Grossteil sind Gelegenheitskonsumierende, aber etwa 1 Prozent der erwachsenen Bevölkerung gab einen praktisch täglichen Konsum an.

Angesichts des weitverbreiteten Konsums unter Jugendlichen und der Grösse des Cannabismarktes sei die Wirksamkeit der heutigen Prohibitionspolitik fraglich, schreibt die EKSF im Synthesebericht zu den Forschungsberichten.

Das Verbot habe ausserdem Nebenwirkungen. Dazu zählt die Kommission etwa den erschwerten Zugang zu Cannabis und Cannabinoiden für medizinische Zwecke, den Schwarzmarkt und den Verkauf von verunreinigten Cannabisprodukten.

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