Über 200'000 Franken Beute Chilenische Bande in Zürich auf Raubzug – Richter findet klare Worte

Sven Ziegler

30.11.2024

Im Bezirksgericht Horgen wurden die Männer verurteilt. 
Im Bezirksgericht Horgen wurden die Männer verurteilt. 
sda

Eine chilenische Bande macht in Zürich über 200'000 Franken Beute. Nun erhalten sie Gefängnisstrafen und Landesverweise. Der Richter wählt klare Worte.

Sven Ziegler

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  • Fünf Angeklagte – drei Männer und zwei Frauen – begingen in sieben Wochen mindestens zwölf Einbrüche in und um Zürich.
  • Der Gesamtschaden beläuft sich laut der NZZ auf über 200'000 Franken, die Verfahrenskosten auf weitere 300'000 Franken.
  • Die Frauen werden noch in den kommenden Wochen nach Chile ausgeschafft, die Männer folgen nach Verbüssung ihrer Haftstrafe.

In Zürich wurde eine chilenische Bande wegen einer Serie von Einbrüchen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die fünf Angeklagten – drei Männer und zwei Frauen – begingen in sieben Wochen mindestens zwölf Einbrüche in und um Zürich. Ihre Beute reichte von Schmuck und Bargeld bis hin zu ungewöhnlichen Gegenständen wie antiken Bibeln und einer Rückenstütze. Der Gesamtschaden beläuft sich laut der NZZ auf über 200'000 Franken, die Verfahrenskosten auf weitere 300'000 Franken.

Laut Anklage war ein 46-jähriger Maler, der seit zehn Jahren in Zürich lebt, der Kopf der Bande. Er soll die Einbrecher angeworben, Tatorte ausgespäht und ihnen Werkzeuge sowie unauffällige Kleidung bereitgestellt haben.

Der Mann selbst beteiligte sich laut Staatsanwaltschaft nicht aktiv an den Einbrüchen, sondern fungierte als Koordinator und beanspruchte einen Teil der Beute. «Ohne ihn wäre das Ganze nicht passiert», erklärte der Richter in Horgen ZH. Der Maler wurde zu 40 Monaten Haft und einem Landesverweis von acht Jahren verurteilt.

Richter wählt klare Worte

Ein Mittäter, der 30 Monate Freiheitsstrafe und ebenfalls einen Landesverweis erhielt, kooperierte mit den Ermittlern und belastete den mutmasslichen Organisator schwer. «Er war kooperativ, das Geständnis hat dazu geführt, dass der Koordinator der Bande verurteilt werden konnte», sagte der Richter. Gleichzeitig stellte er klar, dass auch die übrigen Angeklagten Verantwortung tragen. Die beiden Frauen der Bande wurden zu Haftstrafen von 27 und 29 Monaten verurteilt und ebenfalls des Landes verwiesen – für sechs Jahre.

Am Ende der Verhandlung wandte sich der Richter direkt an die Angeklagten: «Sehen Sie, was Sie mit Ihren Taten verursacht haben? Nicht nur bei den Betroffenen, in deren privatesten Bereich Sie eingedrungen sind, sondern auch, was Ihr Wirken die Zürcher Bevölkerung kostet?» Die Männer schwiegen, während der Richter weiter betonte: «Sie verursachten Kosten weit über 300'000 Franken. Wir wissen, dass wir dieses Geld niemals zurückerhalten werden.»

Die Frauen werden noch in den kommenden Wochen nach Chile ausgeschafft, die Männer folgen nach Verbüssung ihrer Haftstrafe. Der Verteidiger des Malers kündigte Berufung an und kritisierte, dass sein Mandant auf Basis von «Spekulationen und vagen Indizien» verurteilt worden sei. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt für ihn die Unschuldsvermutung.

Der Richter selbst erklärte am Ende des Prozesses: «Als Vertreter der Schweiz hoffe ich, Sie nie wiedersehen zu müssen.»