BernChinese wegen Menschenhandels und Prostitution vor Gericht
SDA
18.11.2025 - 17:42
Vor Gericht im Berner Amtshaus ging es heute um einen Fall von Menschenhandel.
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Ein 39-Jähriger vor Gericht in Bern: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, chinesische Wanderarbeiterinnen in die Schweiz zu haben. Er soll gezielt hilflose Frauen angeworben und als Sexarbeiterinnen vermittelt haben.
Keystone-SDA
18.11.2025, 17:42
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Das Wichtigste im Überblick
Ein 39-jähriger Chinese ist in Bern angeklagt, weil er Chinesinnen unter falschen Versprechen für Sexarbeit in die Schweiz gelockt haben soll.
Der Beklagte soll die Hälfte der Einnahmen kassiert und die Frauen zu gefährlichen Praktiken animiert haben.
Für Unterkunft und Logis mussten side Frauen zum Teil selbst aufkommen.
Der Mann soll gezielt nach Frauen gesucht haben, die keine Sprachkenntnisse haben und sich alleine hier nicht zurechtfinden.
Ein heute 39-jähriger Chinese muss sich seit heute in Bern vor Gericht verantworten, weil er in verschiedenen Schweizer Städten chinesische Wanderarbeiterinnen als Sexarbeiterinnen ausgebeutet haben soll. Das erstinstanzliche Regionalgericht wird sein Urteil am Freitag, den 21. November, bekannt geben.
Vor Gericht verhandelt werden zehn Fälle in der Zeitspanne von 2018 bis 2021 in denen der Mann teilweise zusammen mit einer weiteren Person, Chinesinnen in schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen als «Massagemädchen» mit falschen Versprechungen in die Schweiz lockte.
Hier mussten sie dann als Prostituierte arbeiten. In weiteren über 60 nachgewiesenen Fällen blieb es beim Versuch. Der Angeklagte habe den Frauen 50 Prozent der Einkünfte abgenommen. Er habe die Arbeitsbedingungen diktiert und die Frauen teilweise auch zu gesundheitsgefährdenden und risikoreichen Sexpraktiken angehalten, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.
Heute räumte der Mann ein, dass die Frauen keine legalen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen hatten und sich illegal in der Schweiz aufhielten. Aus der Anklageschrift geht hervor, dass er jeweils für die Frauen Wohnungen, etwa über die Plattform Airbnb, für mehrere Tage oder Wochen anmietete, wo sie dann ihre Dienste anbieten mussten.
Kaum da, schon Freier bedient
Zum Teil mussten die Frauen die Wohnungen und ihre Essen selber bezahlen. Einige Tage vor der Ankunft der Frauen schaltete der Mann Annoncen auf einschlägigen Internet-Plattformen. Der Angeklagte holte die Frauen am Bahnhof ab, brachte sie zur Wohnung und dort mussten sie dann sogleich die ersten Kunden bedienen.
Bis zu zehn Freier am Tag sollen es gewesen sein. Der Angeklagte betonte vor Gericht, er habe die Freier jeweils nur zur Wohnung der Frauen begleitet, dann sei seine Arbeit erledigt gewesen. Anders als in einem Bordell hätten die Frauen dann frei entscheiden können, zu welchem Preis sie arbeiteten.
Er räumte ein, mit Stammkunden mitunter selber verhandelt zu haben. Am Ende sei der Entscheid aber bei den Frauen gelegen. Er habe die Frauen als Geschäftspartnerinnen respektiert. Frauen, die über gute Sprachkenntnisse oder über eine legale Aufenthaltsbewilligung verfügten, oder solche, die andere Bedingungen aushandeln wollten, habe der Mann abgewiesen, heisst es hingegen in der Anklage.
Gezielt hilflose Frauen gesucht?
Er habe gezielt Frauen gesucht, von denen er annehmen konnte, dass sie sich in der Schweiz nicht allein zurechtfinden würden. Der Angeklagte habe mit den Freiern verhandelt, ohne Rücksprache mit den Frauen zu nehmen. Die Sexarbeiterinnen hätten die Freier nicht ablehnen können. Vielmehr hätten sie dem Angeklagten rapportieren müssen, wann Freier kamen und gingen und ob sie den vereinbarten Preis bezahlt hätten.
Mitunter wohnte der Angeklagte auch in den angemieteten Wohnungen – laut Anklage, um die Frauen direkt unter Kontrolle zu haben. Der Angeklagte selber sprach von einem Fall, in dem eine der Frauen Angst gehabt habe, allein in der Wohnung zu bleiben. Er habe sie dann beschützt.
Die Coronapandemie verschärfte laut Anklage die Situation für die Sexarbeiterinnen zusätzlich, da eine Heimkehr nach China nicht mehr möglich war. Manche der Frauen waren bereits illegal in der Schweiz oder reisten aus einem anderen europäischen Land in die Schweiz ein.
Das von den Frauen einkassierte Geld brauchte der Angeklagte für seinen Lebensunterhalt und zur Befriedigung seiner Spielsucht. Um eine Spielsperre im Casino zu umgehen, legte er in China gefälschte Dokumente vor, wie er vor Gericht einräumte.