Halbe Million Franken aus Steuertopf Nicht-Katholiken zahlen Lohn des Solothurner Bischofs – wegen Vertrag aus 1828

Samuel Walder

15.12.2025

Bischof Felix Gmür erhält seinen Lohn durch die Stuereinnahmen vom Kanton Solothurn. 
Bischof Felix Gmür erhält seinen Lohn durch die Stuereinnahmen vom Kanton Solothurn. 
Keystone

Ein Vertrag von 1828 verpflichtet den Kanton Solothurn, dem Bistum jährlich über eine halbe Million Franken zu zahlen – auch aus allgemeinen Steuergeldern. Nun stellt eine Kantonsrätin die alte Ordnung infrage.

Samuel Walder

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  • Der Kanton Solothurn zahlt jährlich über 500'000 Franken an das katholische Bistum.
  • Grundlage ist ein völkerrechtlicher Vertrag von 1828 ohne Ausstiegsklausel, den die grüne Kantonsrätin Marlene Fischer nun politisch infrage stellt.
  • Sie fordert eine Anpassung an heutige Verhältnisse, wobei die Regierung signalisiert, offen für eine Prüfung und eine mögliche Reform des alten Konkordats zu sein.

Einmal im Jahr treffen sich die Solothurner Regierung und Bischof Felix Gmür (59) zum gemütlichen Jass – doch hinter dem Traditionsanlass verbirgt sich ein politisch brisantes Thema: Der Kanton zahlt über eine halbe Million Franken jährlich ans Bistum, darunter auch einen Teil des Bischof-Gehalts.

Dieses Geld stammt nicht aus Kirchensteuern, sondern aus allgemeinen Steuermitteln – bezahlt also auch von jenen, die aus der Kirche ausgetreten sind, wie der «Blick» berichtet. Und das sind im Kanton Solothurn die meisten. Nur noch rund 30 Prozent gehören der katholischen Kirche an.

Vertrag aus dem Jahr 1828 – ohne Ausstiegsklausel

Grundlage für diese ungewöhnliche Regelung ist das sogenannte «Basler Konkordat» von 1828 – ein völkerrechtlicher Vertrag, der dem Staat Mitspracherecht bei der Bischofswahl sichert, aber auch finanzielle Verpflichtungen mit sich bringt. Eine Kündigung ist laut Kantonsregierung nicht vorgesehen – es fehlten die völkerrechtlichen Voraussetzungen.

Die grüne Kantonsrätin Marlene Fischer (29) will das ändern. Für sie ist klar: Der Vertrag sei überholt. «Wir führen eine grosse Spardebatte. Auch bei der Kirche müssen wir hinschauen», sagt sie zu «Blick». Sie will per Vorstoss erreichen, dass das Konkordat neu ausgelegt oder angepasst wird. Die gesellschaftliche Realität habe sich verändert – ebenso wie das Verhältnis zur Kirche. Zudem könne auch der Umgang der Kirche mit Missbrauchsfällen ein legitimer Kündigungsgrund sein, sagt sie mit Verweis auf kirchenrechtliche Expertise.

Kein Angriff auf die Kirche – aber klare Grenzen

Fischer betont, es gehe nicht darum, die Kirche grundsätzlich zu schwächen. «Gerade im sozialen Bereich leistet sie wichtige Arbeit.» Aber für Bischofslöhne solle nicht der Steuerzahler aufkommen. Ihr Ziel: Die Verantwortung soll an die Kirche selbst übertragen werden – auch ohne vollständige Kündigung des Vertrags.

Ähnliche Vorstösse scheiterten bereits in den Kantonen Zug und Luzern. Dort blieben die Konkordate unangetastet. Doch Solothurns Regierung zeigt sich nun offen für eine Prüfung und mögliche Anpassung. Vielleicht wird bald beim nächsten Jass nicht nur gespielt, sondern auch über eine Reform des jahrhundertealten Vertrags diskutiert.