«Alarmstufe» in Baden-Württemberg Darauf müssen Schweizer Grenzgänger nun achten

Von Maximilian Haase

17.11.2021

Schweizer Reisende, die Ausflüge nach Baden-Württemberg planen, müssen sich auf striktere Regelungen einstellen. Wer etwa in den Europapark nach Rust will, muss geimpft oder genesen sein (Archivbild).
Schweizer Reisende, die Ausflüge nach Baden-Württemberg planen, müssen sich auf striktere Regelungen einstellen. Wer etwa in den Europapark nach Rust will, muss geimpft oder genesen sein (Archivbild).
SEBASTIEN BOZON/AFP via Getty Images

Höchste Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg: In dem deutschen Bundesland müssen Ungeimpfte ab sofort mit grossen Einschränkungen rechnen. Das hat auch Folgen für Schweizer Grenzgänger*innen. Wer ist betroffen und worauf sollte man achten? Ein Überblick.

Von Maximilian Haase

17.11.2021

Ob schnell zum Shoppen über die Grenze, zum Weihnachtsmarkt oder in den Europapark: Für Schweizer Reisende wird der Ausflug nach Deutschland künftig komplizierter. Seit Mittwoch gilt im angrenzenden Bundesland Baden-Württemberg höchste Corona-Warnstufe. Ausgerufen wurde die «Alarmstufe», nachdem zwei Tage in Folge über 390 Covid-Patienten auf den Intensivstationen gemeldet wurden. Die Fallzahlen steigen weiter, die Sieben-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 382. 



In der Konsequenz müssen sich Ungeimpfte nun auf zahlreiche Einschränkungen einstellen. In der Öffentlichkeit gilt vielerorts nur noch die 2G-Regel, heisst: In Restaurants, Kinos und sonstigen Freizeiteinrichtungen haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Ausnahmen gibt es lediglich für den Einzelhandel. Worauf müssen Grenzgänger*innen aus der Schweiz nun achten? Das Wichtigste in der Übersicht.

Sind Ausflüge nach Deutschland noch möglich?

Ja, an der Grenze bleibt alles wie zuvor. Auch wenn für die Einreise nach Deutschland eigentlich die 3G-Pflicht gilt: Ausgenommen davon sind Reisende, die weniger als 24 Stunden im Land bleiben. Wer länger bleiben will, muss entweder ein Impf- oder Genesenen-Zertifikat nachweisen – oder aber einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden). Ein Einreiseformular wird auch für längere Besuche nicht benötigt. 

Was ändert sich für mich beim Einkaufen?

Mit Ausrufung der Alarmstufe gilt in Läden und Shoppingcentern die 3G-Regel. Einen Test müssen Ungeimpfte also auch dann mitbringen, wenn sie nur zum Shoppen einen Tagesausflug unternehmen. Ausreichend ist ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen von der Regel sind allerdings Geschäfte der Grundversorgung, also unter anderem Supermärkte, Bäckereien, Drogerien, Post und Apotheken.

Wie sieht es bei Weihnachtsmärkten aus?

Märkte im Freien sind von der 3G-Regel zwar ausgenommen. Aber bei Weihnachtsmärkten gelten besondere Vorschriften: Will man zwischen den Buden schlendern und nur etwas kaufen, braucht es zunächst kein Zertifikat. Sobald an den Ständen aber etwas konsumiert wird, gilt die 2G-Regelung. Wer also etwa in Freiburg oder Stuttgart gemütlich mit Glühwein die festliche Stimmung geniessen will, sollte geimpft oder genesen sein.

Was gilt im Restaurant und Café?

Mit der Corona-Alarmstufe gilt in Baden-Württemberg ab sofort die 2G-Regelung in Restaurants und Cafés. Heisst: Wer drinnen zum Mittagessen oder auf einen Kaffee verweilen will, muss per Zertifikat nachweisen, geimpft oder genesen zu sein. Ausnahmen gelten etwa für Kinder bis 18, für Schwangere, Stillende und für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen. 

Auch in die Aussenbereiche der Gastronomie geht es nicht ohne Zertifikat: Für Terrassen brauchen Ungeimpfte zwingend einen PCR-Test.

Wie sind Kultur und Freizeit betroffen?

Auch in Kinos, Theatern, Museen, Ausstellungen sowie in Clubs und sonstigen Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt die 2G-Regelung. Wer ein Konzert oder sonstige Veranstaltungen besucht, muss ebenfalls nachweisen, geimpft oder genesen zu sein. Ausgenommen sind etwa religiöse Anlässe.

Im bei Schweizer*innen beliebten Europapark ist ab sofort ebenfalls die 2G-Regel eingeführt. Zutritt haben nur Personen, die geimpft oder genesen sind. Ein Test reicht nicht mehr aus. Ausnahmen gelten für Schüler*innen und Kinder unter 7 Jahren.

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Darf ich noch im Hotel übernachten?

Ja, aber auch hier wurden die Regelungen verschärft. Es gilt zwar weiterhin die 3G-Regelung. Jedoch genügt ein Antigen-Schnelltest nun nicht mehr. Wer in Hotel oder Pension nächtigen will, muss – sofern nicht genesen oder geimpft – einen PCR-Test nachweisen. Dieser Nachweis muss allerdings alle drei Tage neu vorgelegt werden.

Kann ich Freunde und Familie besuchen?

Nach Einführung der Alarmstufe wurden in Baden-Württemberg auch private Treffen mit Freunden und Familie wieder eingeschränkt. So darf sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen. Auch hier gilt allerdings eine Art 2G: Nicht mitgezählt werden Geimpfte und Genesene, auch Personen unter 18 Jahren sind ausgenommen.