Weit verbreiteter Zuschlag Darum zahlst du in der Apotheke für den Medikamenten-Check

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21.10.2023

Apotheker*Innen werden mit einer Pauschale für den Aufwand bei der Medikamentenabgabe entschädigt. (Archivbild)
Apotheker*Innen werden mit einer Pauschale für den Aufwand bei der Medikamentenabgabe entschädigt. (Archivbild)
Monika Skolimowska/dpa

Beim Bezug rezeptpflichtiger Medikamente bezahlst du in der Apotheke meist einen Aufpreis für den Beratungsaufwand: den Medikamenten- oder Bezugs-Check. Das steckt dahinter – und so kannst du dir das Geld sparen.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Apotheken verrechnen bei der Abgabe von rezeptpflichtigen Rezepten einen pauschalen Aufpreis von 4.30 Franken für einen Medikamenten-Check, 3.50 Franken für den Bezugs-Check.
  • Diese Aufschläge sollen den Aufwand der Apotheken decken, etwa für die Kontrolle des Arztrezepts.
  • Manche Kund*innen stören sich an dieser Abgabe.
  • Nicht alle Apotheken verrechnen diese Checks.

Wer in der Apotheke ein rezeptpflichtiges Medikament bezieht, hat das wohl auch schon bemerkt: Es wird ein kleiner Aufpreis für den Medikamenten-Check oder für den Bezugs-Check fällig. 

Auch wenn die Beträge gering sind, sind sie für manche Kund*innen ein grosses Ärgernis. Besonders bei Personen, die über Jahre dieselben Medikamente beziehen – und jedes Mal für diese Checks bezahlen. Das zeigen Zuschriften aus der Leserschaft der Tamedia-Zeitungen. «Die Packungsgrösse ist immer dieselbe, die Medikation ebenfalls – diese Checks sind also reine Geldmacherei», beschwerte sich ein Leser. 

4.30 Franken für einen Medikamenten-Check

Pauschal 4.30 Franken verrechnen Apotheken für den Medikamenten-Check. Der Grund: Bei der Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen zwei Personen das Arztrezept kontrollieren. Dabei gehe es unter anderem um Fragen der Dosierung, Packungsgrösse und Risiken, wie die Tamedia-Zeitungen am Samstag berichten. 

3.25 Franken wiederum werden für den Bezugs-Check verrechnet. Hierbei führt die Apotheke ein Patientendossier mit den abgegebenen Medikamenten. Dadurch solle verhindert werden, dass Unverträglichkeiten zwischen verschiedenen Präparaten übersehen werden könnten. Zum Beispiel, wenn unterschiedliche Ärzt*innen etwas verschrieben haben.

Laut der Stiftung für Konsumentenschutz sind die beiden Checks Teil eines Tarifvertrags zwischen Apotheken und Krankenkassen. Diese seien zwar die Norm, aber keineswegs obligatorisch: Es gebe auch Apotheken, die auf diese Zuschläge verzichten – welche, kannst du in einem Online-Verzeichnis des Konsumentenschutzes nachsehen. 

Auch der Apothekenverband Pharmasuisse bestätigte den Tamedia-Titeln, dass die Pauschalen für die Checks nicht obligatorisch seien, sondern in der unternehmerischen Freiheit der Anbieter lägen. Jedoch würden praktisch alle Apotheken halten daran festhalten.

Pauschale entschädigt Apotheken für den Aufwand

Eine Apothekerin verteidigt diese Praxis im Bericht: Anders als Unternehmen in der Privatwirtschaft könnten Apotheken die Preise für Medikamente nicht selber bestimmen. Mit den Zuschlägen sollten Apotheken auch für ihren Aufwand entschädigt werden. 

Zwar sei es fraglich, ob die Pauschale für den Medikamenten-Check nötig sei, wenn jemand über Jahre hinweg dasselbe Präparat beziehe, räumt die Apothekerin ein. Aber sie gibt zu bedenken, dass es auch den umgekehrten Fall gebe: «Es kommt auch vor, dass Beratung und Abklärungen eine halbe Stunde dauern, und am Ende verkaufen wir gar nichts.»

Von Gesetzes wegen gehörten Kontroll- und Beratungsleistungen zur Berufspflicht der Apotheker*innen, betont Pharmasuisse auf seiner Website zum Thema Checks. Ein*e Apotheker*in «haftet bei Behandlungsfehlern mit Medikamenten». Auch deshalb seien die Zuschläge gerechtfertigt.