«Exportverbot» wackelt Pilatus darf fürs Erste weitermachen auf der arabischen Halbinsel

dor

19.9.2019

Das Turboprop-Trainingsflugzeug Pilatus PC-21 ist in Ländern wie Saudi-Arabien im Einsatz.
Das Turboprop-Trainingsflugzeug Pilatus PC-21 ist in Ländern wie Saudi-Arabien im Einsatz.
Bild: Keystone

Pilatus muss seine Mitarbeiter vorläufig nicht aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten abziehen. Der Stanser Flugzeughersteller erlangt damit einen Teilsieg im Rechtsstreit mit dem Aussendepartement.

Die Pilatus Flugzeugwerke AG hat im Rechtsstreit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) einen Etappensieg errungen. Das wegen seiner Aufträge in Nahost in die Schlagzeilen geratene Unternehmen darf vorläufig weiterhin Dienstleistungen in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten erbringen. Das Bundesverwaltungsgericht hat einer «Beschwerde von Pilatus aufschiebende Wirkung gewährt», wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Ein Sprecher des Gerichts habe dies auf Anfrage bestätigt.

Der Stanser Flugzeughersteller darf in den beiden Ländern tätig sein, bis das Gericht in St. Gallen sein Urteil fällt. Das dürfte laut dem Bericht mehrere Monate dauern. Weder das EDA noch Pilatus wollten die Entwicklung am Mittwoch kommentieren, heisst es weiter.

Bei dem Verfahren geht es um Dienstleistungsaufträge in Nahost: Pilates-Mitarbeiter helfen in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten bei der Wartung militärischer Trainingsflugzeuge des Typs PC-21. Beide Staaten gehören zu den wichtigsten Kriegstreibern im jemenitischen Bürgerkrieg, in dem schwere Kriegsverbrechen begangen werden. Der Krieg hat laut der Datenbank für bewaffnete Konflikte ACLED zwischen 2015 und Juni 2019 bereits mehr als 91'000 Todesopfer gefordert. Die Vereinten Nationen bezeichnen den Krieg als «grösste humanitäre Katastrophe der Welt». Millionen Menschen sind von Hunger bedroht, darunter unzählige Kinder.

Laut einer Weisung des EDA vom Juni sollte Pilates bis Mitte September seine Mitarbeiter aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten abzuziehen. Gegen diese Entscheidung war der Flugzeughersteller im Juli vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen.



Verstoss gegen Söldnergesetz

Das Aussendepartement hatte sein Verbot mit dem 2015 in Kraft getretenen Söldnergesetz begründet. Dieses verbietet Schweizer Firmen die Beratung und Ausbildung von Angehörigen von Streitkräften, wenn diese schwere Menschenrechtsverletzungen begehen könnten. Seither müssen Schweizer Unternehmen Sicherheitsdienstleistungen im Ausland beim EDA melden – eine Vorschrift, die Pilatus missachtete. Das Unternehmen hatte laut «Tages-Anzeiger» an Saudi-Arabien 55 und an die Emirate 25 PC-21 verkauft, jeweils mit Bewilligungen des Staatssekretariats für Wirtschaft.

Pilatus argumentiert, die Wartung sei Teil der Exportbewilligungen. Die Supportverträge mit Saudi-Arabien schloss Pilatus laut «Tages-Anzeiger» aber erst 2017 ab. Nach Einschätzung des EDA stellten die damit geleisteten Dienste eine «logistische Unterstützung von Streitkräften» dar. Dafür sei eine separate Bewilligung gemäss Söldnergesetz nötig. Weil sie in diesen zwei Fällen den politischen Zielen des Bundesrats widersprechen, sprach das EDA Verbote aus.

Für Pilatus sei der nun durch das Bundesverwaltungsgericht gewährte Zeitgewinn entscheidend, um auf dem «politischen Parkett gegen das EDA vorzugehen». Bürgerliche Politiker hätten zugunsten von Pilatus in den Streit eingegriffen. Der Nidwaldner FDP-Ständerat Hans Wicki findet dem Bericht zufolge, das Aussendepartement lege das Söldnergesetz «exzessiv» aus. In einer Motion verlangt er vom Bundesrat eine Überarbeitung. 

Der Fall könnte für Pilatus strafrechtliche Konsequenzen haben. Das EDA hat Anzeige erstattet, weil Pilatus gegen die Meldepflichten verstossen habe. Die Bundesanwaltschaft führt deswegen ein Strafverfahren gegen unbekannt, bestätigt eine Sprecherin gegenüber dem «Tages-Anzeiger».

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