Überblick Das hat der Bundesrat heute alles beschlossen

SDA/uri

3.12.2021

Bundespräsident Guy Parmelin auf einer Sitzung des Bundesrats neben Bundeskanzler Walter Thurnherr und Vizekanzler Viktor Rossi. (Archiv)
Bundespräsident Guy Parmelin auf einer Sitzung des Bundesrats neben Bundeskanzler Walter Thurnherr und Vizekanzler Viktor Rossi. (Archiv)
Bild: Keystone

Im Kampf gegen häusliche Gewalt befürwortet der Bundesrat technische Einrichtungen wie Notfallknöpfe. Kroatische Bürger sollen ab 2022 von der Personenfreizügigkeit profitieren. Die jüngsten Entscheide im Ticker.

SDA/uri

3.12.2021

Corona-Massnahmen

Ab Montag, 6. Dezember gelten in der ganzen Schweiz schärfere Corona-Massnahmen. Nach einer verkürzten Konsultation hat der Bundesrat entschieden, die Masken- und die Zertifikatspflicht auszuweiten. Zudem können Betriebe und Veranstalter eine 2G-Regel einführen. Ab Montag gilt zudem eine «dringliche» Homeoffice-Empfehlung. Wer doch im Büro und dort nicht alleine arbeitet, muss eine Maske tragen.

Fallen gelassen hat der Bundesrat dagegen seinen am Dienstag präsentierten Vorschlag, die Kantone zu flächendeckenden Reihentests an Schulen zu verpflichten. Die Rückmeldungen dazu aus den Kantonen waren überwiegend negativ.



Einreisebestimmungen

Der Bundesrat hat die Quarantänepflicht bei der Einreise in die Schweiz für alle Länder aufgehoben. Die neue Regelung gilt ab Samstag. Um die Einschleppung der neuen Omikron-Variante möglichst zu verhindern, gilt jedoch eine verschärfte Testpflicht, wie der Bundesrat mitteilte. Alle Personen, auch geimpfte und genesene, müssen bei der Einreise in die Schweiz ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests vorweisen. Zudem muss ein zweiter Test, PCR- oder Antigenschnelltest, zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise gemacht werden.



Steuerrecht

Die gesetzlich vorgeschriebene Umwandlung von Inhaber- in Namensaktien ist in der Schweiz nach Einschätzung des Bundesrates ohne grössere Schwierigkeiten vonstatten gegangen. Dies geht aus einem Bericht hervor, den er am Freitag verabschiedet hat. Mit dem Bericht erfüllte die Landesregierung ein Postulat der Wirtschaftskommission des Ständerats von 2019. Das Parlament hatte die Abschaffung der Inhaberaktien damals beschlossen, damit die Schweiz die Anforderungen des «Globalen Forum» der OECD hinsichtlich der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche erfüllen konnte.

Gesundheit

Der Bundesrat hat vier Tarifverträge genehmigt, die den nationalen Taxpunktwert für Leistungen der diagnostischen Neuropsychologie auf 0.99 Schweizer Franken festsetzen. Dieser Betrag gilt schweizweit. Die Verträge wurden von der Schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen (SVNP), H+ Die Spitäler der Schweiz, CSS und der Einkaufsgemeinschaft HSK abgeschlossen.

Digitalisierung

Zur Steuerung der digitalen Transformation im föderalistischen System haben Bund und Kantone die neue Organisation «Digitale Verwaltung Schweiz» (DVS) geschaffen. Der Bundesrat hat dafür die Vertretungen des Bundes im operativen Führungsgremium bestimmt. Dieses plant und koordiniert die Umsetzung der Strategie. Bestimmt wurden Daniel Markwalder für die digitale Transformation und IKT-Lenkung, Florian Schütz für die Cybersicherheit, Georges-Simon Ulrich, Direktor des Bundesamtes für Statistik, Michael Schöll, Direktor des Bundesamtes für Justiz, und Dirk Lindemann, Direktor des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation. Im bereits bestimmten politischen Führungsgremium sitzen die Bundesräte Ueli Maurer, Guy Parmelin und Alain Berset.

Finanzplatz

Der Bundesrat möchte mit zwölf weiteren Staaten und Territorien den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) einführen. Er hat die Vernehmlassung zur Erweiterung des AIA-Netzwerkes eröffnet. Inkrafttreten sollen die Abkommen auf Anfang 2023. Ein erster Datenaustausch soll 2024 erfolgen. Bei den vorgeschlagenen neuen Staaten und Territorien handelt es sich um Ecuador, Georgien, Jamaika, Jordanien, Kenia, Marokko, die Republik Moldau, Montenegro, Neukaledonien, Thailand, Uganda und die Ukraine. Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. März 2022. Der AIA dient gemäss Bundesrat der Stärkung der Integrität und Transparenz des Finanzplatzes Schweiz und will illegale Finanzflüsse bekämpfen.

Nationalstrassen 

Der Bundesrat will Bau und Betrieb der Nationalstrassen nicht in eine öffentlich-rechtliche Anstalt oder eine Aktiengesellschaft auslagern. Ein solcher Schritt würde zwar eine klarere Trennung der operativen von den strategischen Aufgaben ermöglichen, teilte er gestützt auf eine Prüfung durch das Verkehrsdepartement (Uvek) sowie das Finanzdepartement (EFD) mit. Allerdings entstünden dadurch neue Schnittstellen. Der Bundesrat setzt stattdessen auf Optimierungen innerhalb der Bundesverwaltung.

Nachrichtendienst

Thomas Fritschi, der Leiter der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND), gibt sein Amt vorzeitig per Ende März 2022 ab. Der Bundesrat hat sein Gesuch um frühzeitige Entlassung bewilligt. Fritschi übernimmt am 1. April 2022 die Leitung des Sekretariats der Eidgenössischen Spielbankenkommission. Die AB-ND wird vom stellvertretenden Leiter Dominique Volken geführt, bis eine Nachfolge für Fritschi ernannt ist.

Petitionen

Der Bundesrat stärkt das Petitionsrecht. Er hat beschlossen, dass die Bundeskanzlei künftig über eingereichte Petitionen informiert. Geschehen soll dies auf einer im Internet zugänglichen Publikationsplattform. Die Landesregierung will so auch mehr Transparenz schaffen. Die Zahl der Petitionen hat mit der Covid-Krise stark zugenommen. Bis Ende November sind rund fünfzig Petitionen eingegangen. Im ganzen Jahr 2020 waren es sogar fast hundert. Zuvor waren es im vergangenen Jahrzehnt jeweils zwanzig bis dreissig Petitionen. Eine Petition ist ein formloses Instrument, das Einzelnen und Gruppen dazu dient, ihre individuellen oder kollektiven Anliegen ohne hohe Hürden an die Behörden zu richten.

Konzernverantwortung

Mit neuen Bestimmungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt werden grosse Schweizer Unternehmen dazu verpflichtet, über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit Bericht zu erstatten sowie besondere Sorgfaltspflichten in den Bereichen Kinderarbeit und Konfliktmineralien zu erfüllen. Der Bundesrat hat am Freitag die Vernehmlassungsergebnisse zur Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative zur Kenntnis genommen und entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen beschlossen. Die Haftungsregeln hat der Bundesrat nicht ausgeweitet. Die neuen Regelungen gelten ab 2022 und müssen von den Unternehmen ab 2023 umgesetzt werden.

Internet 

Anbieterinnen von Internetzugängen sollen ihre Sicherheitsmassnahmen gegen unbefugte Manipulationen von Fernmeldeanlagen künftig verstärken. Zudem sollen sie eine spezialisierte Stelle betreiben, die Meldungen über unbefugte Manipulationen von Fernmeldeanlagen entgegennimmt. Diese und weitere Änderungen der Fernmeldedienstverordnung hat der Bundesrat bis zum 18. März 2022 in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Revision soll laut dem Bundesrat auch ein hohes Sicherheitsniveau beim 5G-Betrieb sichergestellt werden.

IT-Projekte des Bundes

Der Bundesrat will das Parlament und dessen zuständige Kommissionen künftig etwas früher über Projekte des Bundes in den Bereichen Digitalisierung und Informationstechnologie informieren. Zu diesem Zweck soll künftig der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin entscheiden, welche Vorhaben als Schlüsselprojekte gelten, wie die Landesregierung in einem Bericht schrieb. Zudem sollen die Botschaft zum Voranschlag und die Zusatzdokumentationen wo nötig ergänzt werden. Mit dem Bericht erfüllte der Bundesrat ein Postulat des im Juni 2020 verstorbenen früheren Luzerner FDP-Nationalrats Albert Vitali.

Jugendförderung

Künftig soll es transparenter sein, nach welchen Kriterien der Bund private Organisationen sowie Kantone und Gemeinden bei der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen finanziell unterstützt. Der Bundesrat hat die entsprechende Kinder- und Jugendförderungsverordnung (KJFV) totalrevidiert. Per 1. Januar 2022 tritt sie nun in Kraft, wie die Regierung mitteilte. Eine eindeutigere Abgrenzung zwischen verschiedenen Arten von Finanzhilfen führe zu mehr Transparenz und Klarheit, hiess es. Ausserdem würden wichtige Bestimmungen aus den bisherigen Richtlinien zur Einreichung von Gesuchen neu in die Verordnung überführt, was die Rechtssicherheit stärke.

Anlegerschutz

Banken und andere Finanzdienstleister erhalten mehr Zeit, um bei der Information der Kundinnen und Kunden über komplexe Finanzprodukte gewisse Mindeststandards einzuhalten. Dies hat der Bundesrat am Freitag entschieden und zwei Verordnungen angepasst. Konkret müssen sie erst ab Anfang 2023 statt schon ab Anfang des kommenden Jahres ein sogenanntes Basisinformationsblatt erstellen und Interessierten vorlegen. Hintergrund des Bundesratsentscheids ist ein Beschluss des EU-Parlaments, ähnliche Bestimmungen zum Anlegerschutz ebenfalls erst auf diesen Termin hin in Kraft zu setzen.

Spitaltarife

Der Bundesrat hat am Freitag die neue, schweizweit einheitliche Tarifstruktur für den stationären Bereich der Rehabilitation (ST Reha) genehmigt. Die leistungsbezogene Tarifstruktur, welche von den Tarifpartnern vereinbart und dem Bundesrat vorgelegt wurde, tritt Anfang 2022 in Kraft. Ebenfalls hat der Bundesrat die aktualisierten Versionen der nationalen Tarifstrukturen SwissDRG und Tarpsy gutgeheissen sowie die Genehmigungen der Tarifverträge zur Vergütung einer innovativen Krebstherapie bis Ende 2022 verlängert.

Entlastung bei den Gesundheitskosten

Der Bundesrat setzt per 1. Januar 2022 mehrere gesundheitspolitische Massnahmen in Kraft, um die Prämien- und Steuerzahlenden zu entlasten. Das Kostendämpfungsprogramm hatte das Parlament im Sommer verabschiedet. Nun werden ab Anfang 2022 Teile davon wirksam. So werden etwa alle Versicherten eine Rechnungskopie erhalten, im ambulanten Bereich wird eine nationale Tariforganisation ins Leben gerufen, und bei Sanktionen wird eine maximale Bussenhöhe festgesetzt. Weitere Kostendämpfungsmassnahmen des ersten Pakets - beispielsweise der sogenannte Experimentierartikel - treten laut dem Bundesrat voraussichtlich auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

Raumplanung

Der Bundesrat hat den Einzonungsstopp für den Kanton Glarus aufgehoben und die Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans genehmigt. Eine erste, Ende 2019 eingereichte Version habe nicht den Vorgaben des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) entsprochen, teilte die Landesregierung mit. Inzwischen hätten der Regierungsrat und teilweise der Bundesrat in eigener Kompetenz jedoch die nötigen Anpassungen vorgenommen. Beschlüsse zu den Themen Verkehr und Tourismus werden separat geprüft, da sie der Glarner Kantonsrat erst später verabschiedete. Im Siedlungsbereich sowie bei erneuerbaren Energien muss Glarus noch Anpassungen vornehmen.

Personenfreizügigkeit 

Kroatische Bürgerinnen und Bürger werden ab dem 1. Januar 2022 voll von der Personenfreizügigkeit in der Schweiz profitieren können. Das hat der Bundesrat Anfang Oktober beschlossen. Am Freitag verabschiedete er nun die dafür nötige Teilrevision der Verordnung über den freien Personenverkehr. Sollte die Zuwanderung von kroatischen Arbeitskräften einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, kann sich die Schweiz auf eine Schutzklausel berufen und die Zahl der Bewilligungen ab 1. Januar 2023 erneut begrenzen. Diese Begrenzung wäre jedoch nur noch bis Ende 2026 möglich.

Geänderte Kantonsverfassungen

Änderungen der Kantonsverfassungen von drei Kantonen zu gewährleisten. Alle Neuregelungen seien mit dem Bundesrecht konform, hiess es in einer Mitteilung. Im Kanton Zürich geht es um die Grenzwerte des Finanzreferendums und der Finanzbefugnisse des Kantons- und des Regierungsrats, in Graubünden um die Einführung des Verhältniswahlrechts bei Grossratswahlen und im Kanton Neuenburg um die Nutzung der Windenergie, die Amtsenthebung von Mitgliedern der Exekutiv- und Gerichtsbehörden sowie um Transportinfrastrukturen.

Umweltkriminalität

Die stärkere Vernetzung und strategische Zusammenarbeit gegen Umweltkriminalität – wie etwa illegale Abfallentsorgung oder Handel mit geschützten Arten – wirkt. Das geht aus einem Bericht zur dreijährigen Tätigkeit der Koordinationsgruppe Umweltkriminalität (KUK) hervor, welchen der Bundesrat zur Kenntnis genommen hat. Dieser zeigt etwa, dass die KUK Schulungsunterlagen für die Sensibilisierung von Polizistinnen und Polizisten für Umweltdelikte erstellt hat. Die Gruppe hat sich zudem für ein höheres Strafmass bei groben Verstössen gegen das Umweltschutzgesetz eingesetzt. Eine entsprechende Gesetzesrevision ist geplant.

Kampf gegen häusliche Gewalt

Der Bundesrat befürwortet den Einsatz von Notfallknöpfen und anderen technischen Hilfsmitteln in Kampf gegen häusliche Gewalt. Richtig eingesetzt, könnten sie Betroffenen mehr Sicherheit bieten und ihre Lebensqualität erhöhen, schrieb er anlässlich der Verabschiedung eines Berichts zum Thema. Man begrüsse deshalb die bereits laufenden Pilotprojekte in den Kantonen. Die Landesregierung stützt sich auf eine Studie der Universität Bern. Der vermehrte Einsatz technischer Hilfsmittel ist Teil der Strategie von Bund und Kantonen gegen häusliche Gewalt, die im April vorgestellt wurde. Die Rechtsgrundlagen dafür bestehen bereits.

Schneesport-Zentren

Anstelle eines nationalen Schneesportzentrums sollen künftig mehrere regionale Wintersportzentren aufgebaut werden. Das hat der Bundesrat entschieden. Die Standorte und die Anzahl der Zentren sind gemäss einer Mitteilung noch offen, ebenso die Frage, ob es sich bei der Umsetzung um Neubauten, Ausbauten, Erneuerungen oder eine bessere Vernetzung bestehender Kapazitäten handelt. Die Finanzierung der regionalen Wintersportzentren soll primär durch eine Kostenbeteiligung der Standortgemeinden und -kantone sichergestellt werden. Der Bund soll nur subsidiär unterstützen. 2016 hatte der Bundesrat das Projekt eines nationalen Schneesportzentrums sistiert. Der Entscheid hatte vorwiegend finanzielle Gründe.