Auf einen Blick Das hat der Bundesrat heute sonst noch entschieden

SDA, nbr

17.12.2021 - 11:42

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung Entscheidungen in ganz verschiedenen Bereichen getroffen.
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung Entscheidungen in ganz verschiedenen Bereichen getroffen.
Bild: Keystone/Gaetan Bally

Der Bundesrat will mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrende, verlängert verschiedenste Corona-Kredite und beschliesst neue Regelungen zu den Impfkosten. Alle Entscheidungen im Ticker.

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Güterverkehr

Der Bundesrat will klären, wie der Schienengüterverkehr im Binnen-, Import- und Exportverkehr künftig ausgerichtet werden soll. Dazu hat er das Verkehrsdepartement Uvek beauftragt, bis Ende März mögliche Varianten auszuarbeiten sowie gestützt darauf bis Mitte 2022 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Zentral sei die Frage, wie der Schienengüterverkehr zu den Klimazielen des Bundesrats beitragen kann, teilte er mit.

Der Bundesrat hat das Uvek und die Eidgenössische Finanzverwaltung deshalb beauftragt, mit der SBB und SBB Cargo Übergangslösungen zu vereinbaren, damit SBB Cargo bis Ende 2023 auf einen Leistungsabbau verzichtet.

SBB

Die SBB müssen dem Bund bis 2029 weniger für die Benutzung des Schienennetzes bezahlen als ursprünglich vorgesehen. Wegen der Ertragsausfälle der SBB im Fernverkehr infolge der Pandemie hat der Bundesrat eine Senkung der Trassenpreise beschlossen. Dadurch würden die SBB bis 2029 um 1,5 bis 1,7 Milliarden Franken entlastet.

Zugleich erwartet der Bundesrat von den SBB, dass diese ab 2024 ihr Ergebnis durch Spar- oder andere Massnahmen jährlich um zusätzliche 80 Millionen Franken verbessern. Ziel ist, den Verschuldungsgrad des Unternehmens zu reduzieren. Bis Ende 2022 wird der Bund den Finanzierungsbedarf der SBB zudem weiter mit Tresoreriedarlehen decken.

Energie

Gemäss einem Bericht des Bundesrats gibt es in der Schweiz bei der Nutzung von thermischer Wärme noch viel Potenzial. Der Ausbau thermischer Netze solle deshalb rasch und massiv verstärkt werden, schreibt die Regierung in einer Mitteilung. Der Bundesrat empfiehlt den Gemeinden, im Rahmen ihrer Energieplanung zusammen mit den Energieversorgern die Stilllegungen von Gasleitungen und den Ausbau von thermischen Netzen zu prüfen. Zur thermischen Wärme gehören etwa klassische Fernwärme-, Nahwärme- oder Kältenetze, welche Abwärme, Biomasse, Biogas, fossile Energien oder Erdwärme nutzen.

Coronahilfe für Sportklubs

Falls bis Mitte 2022 wegen der Pandemie die Zuschauerzahl in Stadien erneut eingeschränkt wird, können professionelle und semiprofessionelle Sportklubs auch im kommenden Jahr finanzielle Hilfe des Bundes beantragen. Der Bundesrat hat die Verordnung angepasst, wie er mitteilte. Für À-Fonds-perdu-Beiträge und Darlehen stehen maximal fünfzig Millionen Franken zur Verfügung. Das Parlament hatte den Hilfen für den Sport in der Wintersession bei der Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes zugestimmt.

Medien

Immer mehr Werbeeinnahmen von Medien fliessen an Google, Facebook und Co. ab. Mit dem sogenannten Leistungsschutzrecht soll künftig auch Geld zurückfliessen. Vor dem Hintergrund der ersten Erfahrungen im Ausland plant der Bundesrat nun eine geeignete Regulierung auch für die Schweiz, wie er am Freitag mitteilte. Er hat das Justizdepartement EJPD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zu prüfen, wie eine Vorlage zum Schutz journalistischer Veröffentlichungen konkret ausgestaltet werden könnte. Eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2022 präsentiert werden.

Kredite für Bahnausbau

Der Bundesrat hat Kredite für den Bahnausbau erhöht, um sie Teuerungen und der Mehrwertsteuer anzupassen. Das entspreche einem standardisierten Routineprozess, hiess es. Konkret hat der Bundesrat die Verpflichtungskredite für den Ausbauschritt 2025, das Programm «Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur» (ZEB), die Anschlüsse ans ausländische Hochgeschwindigkeitsnetz, die Neat und den 4-Meter-Korridor um total 650 Millionen Franken erhöht.

Zudem hat er 140 Millionen Franken aus dem beschlossenen Verpflichtungskredit für die Gotthard-Achse der Neat formell freigegeben. Die Endkosten der einzelnen Projekte verändern sich dadurch nicht. Finanziert werden sie über den Bahninfrastrukturfonds (BIF).

Corona-Erwerbsersatz

Der Bundesrat hat die Rechtsgrundlagen für den Corona-Erwerbsersatz um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Das Parlament hatte ihm mit der Verabschiedung der Änderungen im Covid-19-Gesetz grünes Licht dafür gegeben. Personen, die aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus einen Erwerbsausfall erleiden, erhalten somit auch 2022 eine finanzielle Unterstützung.

Die Anspruchsvoraussetzungen für den Erwerbsersatz bleiben unverändert. Die vom Bundesrat bereits vorgesehenen, ausserordentlichen Mittel von 490 Millionen Franken werden nachträglich um 1,69 Milliarden Franken aufgestockt.

Landessprachen

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision der Sprachenverordnung eröffnet, wie er mitteilte. Dabei geht es unter anderem um die finanzielle Förderung des schulischen Austauschs durch das Bundesamt für Kultur (BAK) und die Neuausrichtung der Verständigungsorganisationen. Die Bestimmungen zu den Amtssprachen des Bundes sind bereits 2014 revidiert worden. An ihnen ändert sich nichts.

Covid-Kulturmassnahmen

Der Bundesrat hat die Geltungsdauer der Covid-19-Kulturverordnung bis Ende 2022 mit einzelnen Änderungen verlängert. Die Anpassung hat er vorgenommen nach der vom Parlament beschlossenen Verlängerung der Kulturmassnahmen im Covid-19-Gesetz. Die Verordnung konkretisiert die Zeiträume, für welche Schäden geltend gemacht werden können, sowie die Eingabefristen für die Unterstützungsgesuche.

Dabei werden Ausfallentschädigungen an Kulturschaffende nur so lange berücksichtigt, wie behördliche Einschränkungen gelten. Nothilfe und Beiträge an Transformationsprojekte hingegen werden unabhängig davon bis Ende 2022 gezahlt.

Corona im Asylbereich

Die Schutzmassnahmen im Asylbereich gegen eine Ansteckung mit dem Coronavirus sind vom Bundesrat bis Ende 2022 verlängert worden. Die Massnahmen betreffen etwa die Durchführung von Befragungen, die Sicherstellung ausreichender Unterbringungskapazitäten sowie die Verlängerung der Ausreisefristen im Asyl- und Wegweisungsverfahren.

Die Massnahmen haben sich bewährt: So blieb die Zahl von Virusinfektionen in den Kollektivunterkünften des Bundes für Asylsuchende bisher vergleichsweise tief. Todesfälle waren bisher nicht zu beklagen.

Corona-Härtefälle

Der Bundesrat hat erste Schritte zur vom Parlament beschlossenen Weiterführung der Härtefallhilfen unternommen. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine Verordnung für das Jahr 2022 auszuarbeiten, wie er mitteilte. Diese soll auch die Unterstützung der Schaustellerbranche beinhalten, die das Parlament neu beschlossen hat.

Damit keine Lücke entsteht, hat die Landesregierung zudem die geltende Verordnung angepasst. Damit kann sich der Bund auch nach dem Jahresende an Härtefallhilfen der Kantone beteiligen – sofern sich die entsprechenden Gesuche auf das Jahr 2020 oder 2021 beziehen.

Impfkosten

Ab Januar 2022 werden die Krankenkassen einen grösseren Teil der Impfkosten übernehmen. Der Bundesrat hat die entsprechenden, von den Tarifpartnern ausgehandelten, Pauschalen am Freitag genehmigt. Konkret wird die Impfpauschale erhöht auf 20 Franken pro Impfung in einem Impfzentrum oder durch eine mobile Equipe sowie auf 29 Franken für Impfungen in Arztpraxen.

Zudem hat der Bundesrat die aktuell geltenden Tarifverträge zur Abgeltung der Leistungen von Apothekerinnen und Apothekern bei der Abgabe von Arzneimitteln bis Ende 2022 verlängert. Das verhindere einen tarif- und vertragslosen Zustand, hiess es.

Gerichtsanhörung per Video-Call

Gerichte können in Zivilverfahren auch künftig Video- oder Telefonkonferenzen anordnen. Voraussetzung ist weiterhin, dass alle Parteien zustimmen. Der Bundesrat hat die einschlägige Covid-19-Verordnung angepasst. Die entsprechenden Bestimmungen gelten nun maximal bis Ende 2022.

Ziel sei, dass durch das Coronavirus besonders gefährdete Personen ihre Rechte bestmöglich ausüben könnten, so die Landesregierung. Mangels Gesetzesgrundlage können Betreibungsämter Gegenstände nicht mehr auf Onlineplattformen versteigern. Auch die erleichterte Zustellung von Dokumenten im Betreibungs- und Konkursverfahren fällt weg.

Raumfahrt

Der Bundesrat hat die Grundlage für die nationalen Aktivitäten im Bereich der Raumfahrt präzisiert. Er hat die neue Verordnung über die Förderung von nationalen Aktivitäten im Bereich der Raumfahrt (Narv) verabschiedet und auf den 1. Februar 2022 in Kraft gesetzt. Die Aktivitäten zielen darauf ab, die Position der Schweiz in der Weltraumforschung zu stärken, die Teilnahme an Programmen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) zu optimieren und den wissenschaftlichen, technologischen und finanziellen Rückfluss aus der ESA in die Schweiz zu verbessern.

Zugriffsrechte für die EU

Die Behörden sollen künftig mit einem Mausklick alle Schengen- und Dublin-Informationssysteme abfragen können – auch in der Schweiz. Nachdem das Parlament in der Herbstsession die Vorlage zur Interoperabilität verabschiedet hat, konkretisiert der Bundesrat in der Verordnung nun, welche Behörden Zugriff zu den Informationssystemen erhalten und zu welchen Zwecken die Informationen abgefragt werden dürfen. Die Regierung hat die Vernehmlassung dazu eröffnet. Sie dauert bis zum 31. März 2022.

E-Zigaretten

Die Flüssigkeiten in E-Zigaretten sollen künftig besteuert werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Teilrevision des Tabaksteuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Den Auftrag dazu erhielt er vom Parlament. Gemäss überwiesener Motion soll die Steuer dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen und deshalb tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten.

Im Vergleich zu den herkömmlichen Zigaretten wird die Steuerbelastung für E-Zigaretten rund 77 Prozent tiefer liegen, schrieb der Bundesrat. Besteuert werden sollen nicht die Geräte, sondern die Flüssigkeiten, auch Liquids genannt.

Abstammungsrecht

In der Schweiz ist eine Diskussion über die Reform des Abstammungsrechts notwendig. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Postulatsbericht. Die heutige Regelung werde der gesellschaftlichen Realität nicht mehr gerecht – etwa, weil es immer mehr Patchworkfamilien gebe und die Fortpflanzungsmedizin neue Möglichkeiten biete.

Reformbedarf ortet der Bericht insbesondere bei der Anfechtung der Vaterschaft, der privaten Samenspende und beim Recht, die biologischen Eltern respektive die eigenen Nachkommen zu kennen. Letzterer Punkt ist heute gesetzlich nicht geregelt.

Astronomie

Die Schweiz beteiligt sich am empfindlichsten Radioteleskop der Gegenwart, dem Square Kilometre Array. Der Bundesrat hat am Freitag den Beitritt zur internationalen Organisation beschlossen, die das Teleskop betreibt. Das Parlament hatte in der Wintersession die dafür nötigen Mittel bewilligt und den entsprechenden Kredit um 24,7 Millionen Franken aufgestockt.

Mit dem Square Kilometre Array soll die Entstehung der ersten Sterne und Galaxien erforscht werden. Die entsprechenden Anlagen befinden sich in Südafrika und Australien.

Schutz der Schweizer Ortsbilder

Schützenswerte Ortsbilder unterstützen bei der richtigen Anwendung die hochwertige Verdichtung. Der Bundesrat hat den Bericht «Schweizer Ortsbilder erhalten – Empfehlungen zum Umgang mit schützenswerten Ortsbildern bei der Siedlungsentwicklung nach innen» zur Kenntnis genommen. Der Bund wird unter anderem beauftragt, das bestehende Beratungsangebot für Kantone, Städte und Gemeinden zu erweitern.

Ausserdem hat der Bundesrat im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Biodiversitätsinitiative vorgeschlagen, die mittelbare Berücksichtigungspflicht der Bundesinventare auf Gesetzesstufe anstatt wie bisher auf Verordnungsstufe zu regeln, um so die Rechts- und Planungssicherheit weiter zu stärken.

E-ID

Nach einer öffentlichen Konsultation hat der Bundesrat ein Grobkonzept zur Ausgestaltung einer staatlichen E-ID vorgelegt. Nutzerinnen und Nutzer sollen dabei möglichst grosse Kontrolle über ihre Daten behalten, der Datenschutz soll gewährleistet werden. Zudem sollen auch andere digitale Nachweise wie ein Führerausweis oder Hochschuldiplom auf der E-ID ausgestellt werden können. Die Grundsätze hat der Bundesrat aufgrund von sechzig Stellungnahmen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik festgelegt. Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz ist auf Mitte 2022 geplant.



Armee

Der Bundesrat will mehr Möglichkeiten bei friedensfördernden Einsätzen der Armee und plant zu diesem Zweck eine Teilrevision des Militärgesetzes. Die Landesregierung hat das Verteidigungsdepartement (VBS) beauftragt, bis im Oktober eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. Konkret möchte der Bundesrat neu die Kompetenz, in Eigenregie bis zu zehn bewaffnete Armeeangehörige zu entsenden, wenn das für die Sicherheit eines Friedenseinsatzes nötig ist. Zudem sollen Einsätze unter bestimmen Bedingungen auch ohne Mandat der Uno oder der OSZE möglich sein, etwa wenn die Schweiz in einem Konflikt vermittelt.

Bahnverkehr

Der Bundesrat will das Eisenbahngesetz anpassen, damit Züge, die von der europäischen Eisenbahnagentur (ERA) zugelassen werden, auch auf den Schweizer Schienen verkehren dürfen. Er hat die Vernehmlassung gestartet. Zusätzlich muss das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU angepasst werden. Zulassungen und Bescheinigungen, die nur das schweizerische Bahnnetz betreffen, werden weiterhin durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) ausgestellt.

Digitalisierung

In Zukunft soll das Original einer öffentlichen Urkunde auch in elektronischer Form erstellt werden können. Auf ein Obligatorium wird aber aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse verzichtet. Nach geltendem Recht müssen originale von öffentlichen Urkunden noch als Papierdokumente erstellt werden. Die elektronischen Originale öffentlicher Urkunden sollen künftig in einem zentralen Urkundenregister gespeichert werden. Für Aufbau und Entwicklung des Systems sind zehn Millionen Franken veranschlagt. Der Betrieb kostet drei Millionen Franken pro Jahr. Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG) ans Parlament verabschiedet.

Verkehr

Die Regierung will die Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer erhöhen. Diese sollen auch tagsüber mit Licht fahren sowie einen Geschwindigkeitsmesser am Velo installiert haben müssen, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte.

Die Regeln treten gestaffelt in Kraft: am 1. April 2022 jene zum Fahren mit Licht, am 1. April 2024 die Ausrüstpflicht mit einem Geschwindigkeitsmesser. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden. Der Bundesrat will zudem Anreize schaffen für den Wechsel auf klimafreundlichere Nutzfahrzeuge. Dafür passt er die Gewichtsbestimmungen und Längenvorgaben an. Die entsprechende Verordnung tritt am 1. April 2022 in Kraft.

Milchpreis

Die Verkäsungszulagen für Milch werden nicht wie ursprünglich vorgesehen per Anfang 2022 um einen Rappen gekürzt. Sie bleiben unverändert bei 15 Rappen pro Kilogramm Milch. Dies hat der Bundesrat beschlossen, nachdem das Parlament in der Wintersession einer Erhöhung des Budgets um acht auf 390 Millionen Franken zugestimmt hatte.

Transparenzregeln

Interessierte Kreise können sich bis am 31. März zur Umsetzung der neuen Regeln für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung äussern. Der Bundesrat hat die Verordnung zum in der Sommersession vom Parlament beschlossenen indirekten Gegenvorschlag zur inzwischen zurückgezogenen Transparenz-Initiative in die Vernehmlassung geschickt.

Die neuen Regeln sollen gemäss derzeitiger Planung ab Herbst 2022 gelten. Unter anderem müssen die in der Bundesversammlung politischen Parteien jährlich ihre Einnahmen sowie Zuwendungen im Wert von mehr als 15'000 Franken pro Person und Jahr offenlegen.

Mobilfunk

Der Bundesrat will mehr Rechtssicherheit beim Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes schaffen. Er hat einzelne Elemente der Vollzugshilfe für Kantone und Gemeinden des Bundesamts für Umwelt per Anfang 2022 in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) verankert.

Konkret geht es um den Korrekturfaktor auf die bewilligte maximale Sendeleistung. Er soll sicherstellen, dass kein Nachteil gegenüber konventionellen Antennen entsteht. Adaptive Antennen können die Strahlung dorthin fokussieren, wo sich das Mobiltelefon befindet. Deshalb liegt die Strahlenbelastung im Durchschnitt tiefer als bei konventionellen Antennen. Grenzwerte und Schutzniveau bleiben unverändert.