Vorsorge, Renovation, Arztbesuch Das musst du vor dem Jahresende noch tun, um Steuern zu sparen

Stefan Michel

20.12.2024

Das Einkommen 2024 dürfte zum jetzigen Zeitpunkt feststehen. Die Abzüge kannst du aber noch beeinflussen und so deine Steuerrechnung für das Jahr 2024 optimieren.
Das Einkommen 2024 dürfte zum jetzigen Zeitpunkt feststehen. Die Abzüge kannst du aber noch beeinflussen und so deine Steuerrechnung für das Jahr 2024 optimieren.
Bild: KEYSTONE

Wie viele Steuern du nächstes Jahr bezahlst, kannst du noch vor dem Jahresende beeinflussen. Die wichtigsten Stichworte: Vorsorge, Spenden, Arztbesuch und für Immobilienbesitzer*innen: Renovationen.

Stefan Michel

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Wie viel Steuern du für das Jahr 2024 zahlst, hängt auch davon ab, wie viel du von deinem Einkommen abziehst.
  • Die abzugsberechtigten Ausgaben müssen aber am 31. Dezember verbucht sein.
  • Die wichtigsten Stichworte: Vorsorge, Spenden an gemeinnützige Organisationen, Renovationen an der eigenen Immobilie.

Der 31. Dezember ist das Stichdatum für deine nächste Steuererklärung. Besonders die Höhe der Abzüge kannst du bis dahin beeinflussen. Aber warte nicht zu lang, die Finanzinstitute müssen deine Transaktionen noch verarbeiten.

Wie viel Steuern du zahlst, hängt davon ab, wie viel Einkommen dir nach Abzug aller abzugsberechtigten Kosten übrig bleibt. Die meisten Erwerbstätigen und besonders die Angestellten können ihr Einkommen in den letzten zwei Wochen des Jahres nicht mehr massgeblich beeinflussen.

Anders sieht es bei den Abzügen aus. Dazu hat blue News ein paar Tipps.

In die Säule 3a einzahlen

Die gebundene Vorsorge, meist Säule 3a genannt, ist eine einfache Methode, Alterskapital anzulegen. Zudem darfst du Einzahlungen in die Säule 3a in der Steuererklärung von deinem Einkommen abziehen. 

Dein Kapital in der 3. Säule gilt ausserdem nicht als Vermögen, du bezahlst also auch keine Vermögenssteuer dafür. Du musst dafür bei einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut ein 3a-Konto eröffnen. Dieses schickt dir jedes Jahr einen Beleg für deine Einzahlung, die du der Steuererklärung beilegen musst. 

Du kannst zwar so viel einzahlen, wie du dir leisten kannst. Von den Steuern abziehen darfst du als Angestellter aber maximal 7056 Franken. Selbstständigerwerbende können maximal 20 Prozent ihres Einkommens und nicht mehr als 35'280 Franken als Abzug in der Steuererklärung verbuchen.

Das Geld aus dem 3a-Konto kannst du frühestens fünf Jahre vor der Pensionierung und spätestens fünf Jahre danach beziehen. In jenem Jahr musst du es aber als Einkommen versteuern. Es empfiehlt sich deshalb, mehre Konten zu führen, damit nicht ein zu grosser Betrag auf einmal auf deinem Alltagskonto landet. Fachleute empfehlen alle paar Jahre ein neues 3a-Konto zu eröffnen.

Ab 2026 kannst du zudem nachträglich Geld in ein 3a-Konto einzahlen, wenn du in einem Jahr nicht das Maximum eingezahlt hast. Das erste Jahr, für das dies möglich ist, ist 2025. 

In die Pensionskasse einkaufen

Eine weitere Möglichkeit, mehr von deinem Einkommen abzuziehen, sind Einkäufe in die Pensionskasse. Diese sind möglich, wenn du nicht das Maximum eingezahlt hast, das in deinem individuellen Fall möglich ist.

Die meisten Pensionskassen vermerken im Vorsorgeausweis, ob du seit Beginn deiner Einzahlungen das Maximum überwiesen hat, oder ob «Einkaufspotenzial» besteht. Dieses Potenzial entspricht dem maximalen Betrag, den du nachträglich einzahlen kannst. Also zum Beispiel noch vor Jahresende.

Spenden

Auch gemeinnützige Spenden kannst du von deinem Einkommen abziehen und so deine Steuerlast reduzieren. 

Achtung: Nur Spenden an Organisationen mit dem Zewo-Siegel sind abzugsberechtigt. Das bedeutet, dass sie ihren Sitz in der Schweiz haben und steuerbefreit sind.

Dass Hilfswerke in den letzten Wochen des Jahres so viele Bettelbriefe dürfte nicht nur an der Adventszeit liegen, in der viele spendabler sind als sonst. Die eine oder der andere dürfte Gelegenheit nutzen, um noch etwas gegen die Steuerlast zu tun.

Um den Abzug zu machen, musst du mindestens 100 Franken und maximal 20 Prozent deines Einkommens spenden.

Renovationen am eigenen Haus durchführen

Auch werterhaltende Renovationen und ökologische Sanierungen am eigenen Haus darfst du von deinem Einkommen abziehen.

Nun ist es wenig realistisch, kurz vor Weihnachten noch schnell die Fenster ersetzen oder die Fassade neu isolieren zu lassen. Aber für einen neuen Anstrich in einem Innenraum oder neue Sonnenstoren könnte die Zeit noch reichen. Entscheidend ist, dass du die Rechnung des Handwerksunternehmens vor dem 31. Dezember bezahlt hast.

Planst du eine grössere Renovation? Dann kann es sich steuerlich lohnen, die Arbeiten und damit deine Kosten auf mehrere Steuerjahre zu verteilen. Mehrmals kleinere Beträge abzuziehen zahlt sich stärker aus, als einmal einen grossen.

Den Arzt besuchen

Arztkosten kannst du ebenfalls zum Abzug bringen – zusätzlich zu den Krankenkassenprämien. Hast du ein Leiden, das du ohnehin schon lange einer medizinischen Fachperson zeigen solltest, dann tu das möglichst bald, damit die Rechnung noch vor dem Jahresende bei deiner Krankenkasse eintrifft.

Diesem Tipp ist anzufügen, dass nicht notwendige medizinische Konsultationen die Gesundheitskosten in die Höhe treiben. Wenn du aber ein gesundheitliches Problem hast, könnte es letztlich teurer werden, die Untersuchung auf die lange Bank zu schieben.

Bonus-Tipp: Rechtzeitig einzahlen

Für die Steuererklärung 2024 ist nur relevant, was spätestens am 31. Dezember von deinem Konto abgebucht und im Fall einer Vorsorge-Einzahlung dem entsprechenden Konto gutgeschrieben ist. 

Die NZZ berichtet von einem Fall, in dem ein Paar kurz vor Jahresende eine Vorsorge-Einzahlung in fünfstelliger Höhe gemacht hat. Diese wurde auch von ihrem Konto abgebucht, aber noch nicht als neuer Stand des Vorsorge-Guthabens verbucht. Dies sei aber massgeblich, um abzugsfähig zu sein, hat das Bundesgericht als letzte Instanz entschieden. Zu lange warten, kann teuer werden.

Mit Informationen von: Zürcher Kantonalbank, Basler Kantonalbank, Vermögenszentrum, Raiffeisen, NZZ