Alternativen zu Öl und Gas Das musst du zum Zürcher Energiegesetz wissen

Von Alex Rudolf

14.11.2021

Wer ein neues Heizsystem einbaut, der soll auf ein nachhaltiges setzen. Dies verlangt das neue Energiegesetz, über das die Zürcher*innen bald abstimmen.
Wer ein neues Heizsystem einbaut, der soll auf ein nachhaltiges setzen. Dies verlangt das neue Energiegesetz, über das die Zürcher*innen bald abstimmen.
Bild: sda

Am 28. November entscheidet das Zürcher Stimmvolk über stärkeren Klimaschutz. Konkret sollen Gas- und Ölheizungen aus dem Kanton verschwinden.

Von Alex Rudolf

Aktuell sind im Kanton Zürich rund 120'000 Öl- und Gasheizungen im Einsatz und verursachen 40 Prozent der CO2-Emissionen. Mit diesen Umweltsündern lässt sich das vom Kanton gesteckte Klimaziel, bis 2050 ganz ohne Treibhausgas-Emissionen auszukommen, nicht erreichen.

Daher beschloss das Zürcher Kantonsparlament im vergangenen April eine Revision des Energiegesetzes. Künftig sollen Öl- und Gasheizungen, die am Ende ihrer Lebensdauer angelangt sind, durch klimaneutrale Heizungen ersetzt werden. Dies können Wärmepumpen, ein Anschluss ans Fernwärme-Netz, Biogas- oder Holz-Heizungen sein.

Mit Ausnahme der SVP und der EDU waren alle Parteien für die Revision. Doch der Hauseigentümerverband ergriff das Referendum, weshalb das Zürcher Stimmvolk nun am 28. November entscheidet. Mit der Vorlage würde Zürich die Schweizer Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken) übertreffen. Laut diesen müssen die Kantone den Energieverbrauch um 10 Prozent senken.

Öl-Heizungen und Fernwärme haben geringe Investitionskosten.
Öl-Heizungen und Fernwärme haben geringe Investitionskosten.
Kanton Zürich

Langfristig kosten nachhaltige Heizsysteme die Hauseigentümer weniger, schreibt der Regierungsrat in der Abstimmungszeitung. Dennoch soll es Spielraum für Ausnahmen geben: Für den Fall, dass das nachhaltige Heizsystem langfristig mehr als 5 Prozent teurer ist, darf wieder eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden.

Aus Sicht der Zürcher Regierung sei es zentral, dass der Umstieg auf klimaneutrale Systeme nur dann verpflichtend ist, wenn er technisch möglich und finanziell tragbar ist. Um beispielsweise zu verhindern, dass Hauseigentümer sich den Wechsel nicht leisten können, würde in Härtefällen die Umstiegspflicht erst auf den nächsten Eigentümerwechsel in Kraft treten.

Aus Sicht der Gegner ist dies Augenwischerei. So würden sich lange nicht alle Hauseigentümer die hohen Investitionskosten leisten können, auch wenn nachhaltige Lösungen in der Regel langfristig günstiger sind. Sie vermuten, dass es zu höheren Mieten oder einer Häufung von Totalsanierungen kommt.

Wie heizt du bei dir zu Hause?

Martin Neukom, Zürcher Grünen-Regierungsrat und Vorsteher des Baudepartements, beschwichtigt: «Ein Vermieter lügt, wenn er behauptet, er kündige, weil er die Heizung ersetzen müsse. Die Gegnerinnen und Gegner des Gesetzes bauschen dieses Thema auf, um den Mieterinnen und Mietern Angst zu machen», sagt er zum «Tages-Anzeiger». Mit dem neuen Energiegesetz sollen auch die Fördermittel von 8 auf 15 Millionen Franken erhöht werden.

Der Kantonale Mieter*innenverband ist skeptisch. Eine offizielle Abstimmungsempfehlung gibt er nicht ab. Man folge damit einer langjährigen Praxis, zurückhaltend bei politischen Fragen zu sein. Auf der Website heisst es aber auch: «Viele Mitarbeiter*innen und Vorstandsmitglieder des MV setzen sich aktiv für ein Ja zum Energiegesetz ein.»