Fragen und Antworten Das musst du zur Anti-Chaoten-Initiative wissen

Von Alex Rudolf

17.2.2024

Menschen demonstrieren gegen die genossenschaftliche Überbauung auf dem ehemalig besetzten Koch-Areal in Zürich.
Menschen demonstrieren gegen die genossenschaftliche Überbauung auf dem ehemalig besetzten Koch-Areal in Zürich.
Quelle: Keystone/Ennio Leanza

Sollen die Organisator*innen von Demonstrationen für die entstandenen Kosten geradestehen? Der Kanton Zürich stimmt am 3. März über eine entsprechende Vorlage ab.

Von Alex Rudolf

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Manche Demonstrationen hinterlassen eine Schneise der Zerstörung. Dies soll sich dank eines neuen Gesetzes im Kanton Zürich nun ändern.
  • Denn die junge SVP fordert, dass alle, die mit den betreffenden Demonstrationen zu tun haben, zur Kasse gebeten werden.
  • Dagegen formiert sich Widerstand, der für einen Gegenvorschlag die Werbetrommel wirbelt – oder gleich beide Vorschläge ablehnt.

Bei der Räumung des Koch-Areals vor gut einem Jahr war das Bild der Zerstörung gross. Brennende Mülleimer und auf der Strasse liegendes Sperrgut dominierten das Stadtbild im Zürcher Kreis 9. 

Dass die Steuerzahlenden für diese Kosten aufkommen sollen, ist für die junge SVP des Kantons Zürich unverständlich, weshalb sie eine Volksinitiative lancierte.

Durchschnittlich kommt es im Kanton Zürich jeden Tag zu einer Demonstration – 338 an der Zahl. Die meisten verlaufen glücklicherweise friedlich.

Worum geht es bei der Vorlage?

Die kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung, auch bekannt unter dem Titel «Anti-Chaoten-Initiative», fordert, dass die Kosten für Demonstrationen, Kundgebungen und Besetzungen von den Veranstaltenden, Störenden und Teilnehmenden getragen werden sollen.

Laut den Initiant*innen generieren besonders in den Städten immer mehr Kundgebungen massive Kosten. Diese dürften nicht den Steuerzahlenden aufgebürdet werden.

Was gilt heute?

Doch bereits heute können die Kosten den Verursachenden auferlegt werden. Dies liegt aber im Ermessen der betroffenen Gemeinde. Und genau das führe zu Rechtsunsicherheit, heisst es vonseiten der Befürworter*innen. Denn die Kostenauferlegung sei zwar möglich, aber nicht zwingend.

Diese Kostenauferlegung muss einschätzbar und moderat sein, da sie keinen Abschreckungseffekt haben sollen, so besagt es das Gesetz.

Wer ist dafür/dagegen?

Der Kantonsrat und der Regierungsrat sind gegen die Initiative. Sie monieren, dass die Initiative zu unpräzise sei. Denn sie umfasse einen zu grossen Personenkreis bei der Kostenpflicht. Dies führe zu Problemen bei der Umsetzung.

Darüber hinaus lasse die Initiative weiterhin unklar, ob der Kanton oder wie bisher die Gemeinden für die Erteilung der Bewilligungen verantwortlich seien. Daher arbeitete der Kantonsrat einen Gegenvorschlag aus, für den auch der Regierungsrat ist.

Für die Initiative und Gegenvorschlag sind die SVP und die FDP, nur für den Gegenvorschlag sind die Mitte und die GLP und gegen Initiative und Gegenvorschlag sind die SP und die Grünen.

Was besagt der Gegenvorschlag?

Sogenannte «Chaoten» sollen besser in die Pflicht genommen werden. Darum sollen nur ausserordentliche Polizeieinsätze in Rechnung gestellt werden können. Dies etwa, wenn Demonstrationen durch ihre Grösse oder aufgrund des Gewaltpotenzials den Grundauftrag sprengen würden. Dieser Grundauftrag besagt nämlich, dass die Polizei die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit schützen muss. 

Das sagen die Gegner*innen von Initiative und Gegenvorschlag

Bereits heute verfüge der Kanton Zürich über die rechtlichen Bestimmungen, um Polizeikosten an die Verursacher*innen von Schäden verrechnen zu können. «Mit einem Verrechnungszwang, wie ihn der Gegenvorschlag verlangt, würde ein Bürokratiemonster geschaffen, das in keinem Verhältnis zu den einzutreibenden Kosten steht», heisst es in der Abstimmungszeitung.

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