Raus wegen des WEFsMieter werden aus Wohnung geworfen – für eine Woche Profit
Von Samuel Walder
19.1.2026
In Davos GR findet vom 19. bis 23. Januar das diesjährige WEF statt.
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In Davos hat mit dem WEF auch die wirtschaftlich lukrativste Woche für Wohnungseigentümer begonnen. Für viele Mieterinnen und Mieter heisst das: Sie müssen ihre Wohnungen räumen und anderswo unterkommen. Ist das überhaupt legal? Und warum wehrt sich niemand?
In Davos zwingen Vermieter während des WEF regelmässig Mieter*innen zum temporären Auszug, um Wohnungen gewinnbringend unterzuvermieten – oft mithilfe fragwürdiger Vertragsklauseln.
Betroffene, besonders Familien, berichten von massivem Stress, Aufsplitterung und Angst vor Kündigung – doch wegen Wohnungsnot und Druck wagt kaum jemand rechtliche Schritte.
Der Mieterinnen- und Mieterverband kritisiert die Klauseln als rechtswidrig, während der Hauseigentümerverband das Problem als übertrieben darstellt und auf unterzeichnete Verträge verweist.
Für Davos beginnt die wichtigste Woche im Jahr. Das Weltwirtschaftsforum (WEF) generiert gemäss einer Studie der Hochschule St. Gallen alleine für Davos eine Wertschöpfung von 100 Millionen Franken. Schweizweit kommen nochmals 80 Millionen hinzu. Für viele Hoteliers und Wohnungsbesitzer ist das WEF die ertragreichste Woche im Jahr. Das bekommen auch diverse Wohnungsmieter*innen zu spüren.
Denn während des WEF können Vermieterinnen und Vermieter die Mietenden «zwingen», für ein paar Tage oder Wochen aus der Wohnung auszuziehen. Möglich machen dies Ausziehklauseln in Mietverträgen. Durch diese Klauseln stellen Vermieter sicher, dass sie die Wohnung während dieser Periode teuer untervermieten können.
«Bei uns haben sich in diesem Jahr 15 Parteien gemeldet, die für die WEF-Zeit eine temporäre Bleibe suchen mussten», sagt Joshua Verhoeven, Partei- und Fraktionssekretär der SP Graubünden und Grossrat. Er engagiert sich für bezahlbaren Wohnraum in Davos. Die Dunkelziffer schätzt Verhoeven viel höher ein. Denn viele Betroffene trauen sich erst gar nicht, dies zu melden, geschweige denn, rechtlich dagegen vorzugehen. Die Angst, aus der Mietwohnung geschmissen zu werden, ist zu gross.
An die Öffentlichkeit traut sich schon gar niemand.
Familien besonders unter Druck
Für die Betroffenen sei die Situation jedes Jahr aufs Neue belastend. «Die meisten sind verunsichert, stehen unter Druck und sind genervt», sagt Verhoeven. Besonders belastend sei die Situation für Familien. «Sie können nicht einfach in die Ferien fahren, da die Kinder in die Schule müssen».
Schulpflicht besteht weiterhin, Arbeitsverträge auch: Und eine Ersatzwohnung ist in Davos während des WEF kaum zu finden. Für Betroffene bedeutet das jedes Jahr einen grossen Aufwand. Für manche sogar noch mehr: «Ich kenne eine Familie, die sich aufteilen musste», sagt Verhoeven. «Die Mutter und die Tochter sind bei Freunden untergekommen. Der Vater suchte sich eine andere Unterkunft.» Es komme auch vor, dass die Kinder bei Schulfreund*innen übernachten und die Eltern woanders.
Zusätzlich nehme auch der mentale Druck zu. «Es ist jedes Jahr aufs Neue stressig, weil du nicht weisst, ob du immer bei den gleichen Leuten unterkommst.» Zudem müssen manche ihre Wohnung auch räumen, «Wertsachen mitnehmen, Kleiderschrank leeren», sagt Verhoeven.
Angst vor Kündigung und Repressionen
Warum sich bisher noch kein Mieter juristisch oder öffentlich gewehrt hat, hat noch einen weiteren Grund als die Angst, aus der Wohnung geschmissen zu werden und sich eine neue suchen zu müssen. Der Wohnungsmarkt in Davos ist äusserst angespannt, die Leerwohnungsziffer lag zuletzt bei 0,12 Prozent. «Wer heute seine Wohnung verliert, findet nur schwer eine neue in Davos», sagt Verhoeven und bilanziert:
«Es geht nicht nur um eine Woche WEF, sondern um die grundsätzliche Frage: Habe ich in diesem Dorf noch eine Zukunft oder werde ich irgendwann ganz verdrängt?»
Bündner Mieterverband: «Klauseln sind illegal»
Deshalb will Verhoeven nicht länger zuschauen. Er ist für den bereich Davos im Mieterverband zuständig. Der Bündner Mieterinnen- und Mieterverband (MV GR) will gegen die Vertragsklauseln rechtlich vorgehen. Solche Klauseln seien illegal, teilt Verhoeven mit. «Das Mietrecht ist glasklar: Klauseln, die den ununterbrochenen Gebrauch der Mietsache durch die Mieter:innen nicht garantieren, verstossen gegen das Recht».
Tatsächlich: Juristisch sind solche WEF-Klauseln heikel. Gemäss Art. 919 Abs. 1 im Zivilgesetzbuch ist Besitzer, wer «die tatsächliche Gewalt über eine Sache hat». Nach geltendem Mietrecht übt die Mieterschaft den Besitz an der Wohnung aus. Das Zutrittsrecht der Vermieterschaft ist im Gesetz klar geregelt – etwa für Unterhalt oder Verkauf. Andere Gründe gelten nicht.
Da diese Regeln zwingend sind, können sie vertraglich nicht ausgeweitet werden. Die Auffassung vieler Jurist*innen: Klauseln, die Mieter wegen Events wie dem WEF zur Räumung zwingen, verstossen gegen zwingendes Mietrecht und sind nichtig.
Hauseigentümerverband sieht kein grosses Problem
Reto Annen, Geschäftsführer vom Hauseigentümerverband Chur Regio, sagt auf Anfrage: «Wir betrachten die Angelegenheit etwas aus der Ferne, weil wir für die Sektion Chur zuständig sind.» Dennoch hat man eine Meinung. Annen sagt: «Die genaue Argumentation des Mieterverbandes, weshalb eine solche Abmachung zwischen Vermieterschaft und Mieterschaft nicht zulässig sein soll, ist mir nicht bekannt.» Annen habe aus den Medien unter anderem entnommen, dass sich der Mieterverband oder eine Sektion dieses Verbandes offenbar auf das Zutrittsverbot des Vermieters während des Mietverhältnisses beruft.
Er sagt: Es gebe weder eine Gesetzesbestimmung noch einen Bundesgerichtsentscheid, der den Mieterverband in seinem Anliegen stützen würde. Annen sagt: «Man hat einen Vertrag, den die Parteien unterschrieben haben. Beide Parteien haben sich also bereiterklärt, mit dem Vereinbarten einverstanden zu sein.»
Die Mieter haben jedoch Angst. Wie sieht dies der Hauseigentümerverband? «Ich glaube nicht, dass die Mieter aus Angst nicht rechtlich vorgehen. Es scheint viel mehr in der Praxis ein nicht solch grosses Problem zu sein, wie dies der Mieterverband behauptet», sagt Annen. Die Angst der Mieter, dass man gekündigt würde, sei gesetzlich gesehen unbegründet. «Es gibt eine Kündigungssperrfrist nach einem Prozess, wenn ein Mieter nur schon teilweise Recht bekommt.»
Ist diese Schlussfolgerung so einfach? Oder haben die Mieter*innen zu viel Angst und zu wenig Geld, um ihren Vermietern den Prozess zu machen? In diesem Punkt werden sich der Mieterverband und der Hauseigentümerverband nicht einig. Nur einem stimmen beide zu: Einzig ein Bundesgerichtsentscheid könnte die gegensätzliche Auslegung des Gesetzes lösen.