Was erlaubt ist und was nicht Der Badesee ruft: Wie nackt darf man in der Schweiz sein?

tsch

31.7.2018

Heute könnte es den heissesten Tag des Jahres geben. Natürlich würde man sich am liebsten alle Kleider vom Leib reissen. Doch: Ist das nach schweizerischem Recht auch erlaubt?

Ganz so einfach lässt sich die Frage nicht beantworten. Die Rechtssprechung ist in der Schweiz kantonal unterschiedlich. Was in Zürich erlaubt ist, steht in den Appenzeller Halbkantonen vielleicht unter Strafe.

Generell ist öffentliche Nacktheit in der Schweiz nicht verboten: Es gibt kein Gesetz in dem steht, dass man das Haus nicht ohne Kleider verlassen darf. Die Nacktheit darf allerdings nicht sexuell motiviert sein. Explizit strafbar macht sich, wer seine Geschlechtsteile aktiv präsentiert oder in der Öffentlichkeit sexuelle Handlungen vornimmt. Nudisten, Nacktkünstler sowie politisch motivierte Nacktdemonstranten hingegen machen sich laut Schaffhauser Regierungsrat generell nicht strafbar.

Was gilt als «unanständiges Benehmen»?

Also nackt in den Badesee springen? Oben ohne den Tag im Freibad geniessen? Ein Sonnenbad im Adams - oder Evakostüm auf dem Balkon? Das alles ist prinzipiell möglich, wenn sich keine andere Person daran stört. In vielen Kantone gibt es freilich Gesetze, die «unanständiges Benehmen» in der Öffentlichkeit verbieten. Auf der Liegewiese im Park blütteln ist also in aller Regel nicht erlaubt, weil sich Spaziergänger daran stören könnten.

Kommt es dann zur Anzeige, kann es auch teuer werden. Das steht spätestens seit dem einem Bundesgerichtsurteil zu Nacktwanderern im Jahr 2011 fest. Die Richter sprachen im Fall eines Mannes, der im Kanton Appenzell-Ausserrhoden nackt unter anderem an einer Feuerstelle vorbeiwanderte, an der sich Kleinkinder aufhielten, von einer «groben Verletzung von Sitte und Anstand».

Die Frage, was als «unanständiges Benehmen» gilt, wurde in den vergangenen Jahren regelmässig vor Gerichten verhandelt. SRF Radio berichtete von zwei exemplarischen Fällen: Ein nackter Jogger in Zürich sei zwar nicht verurteilt worden, musste aber die Verfahrenskosten tragen. Ihm sei klar gewesen, dass er mit seinem Verhalten eine Anzeige provozieren würde. Im Kanton Bern wurde hingegen ein Mann verurteilt, er nackt Velo gefahren war, was die Richter als unanständiges Benehmen einstuften.

Blütteln auf eigene Gefahr

Auf dem Balkon oder im Garten: Hier ist blütteln erlaubt. Wenn Balkon oder Garten allerdings gut einsehbar sind von anderen Menschen, sollten Sie sich in Diskretion üben und vielleicht doch den einen oder anderen Körperteil bedecken.

In der Badeanstalt: In den meisten Badis ist blütteln durch die Benutzerordnung ausdrücklich verboten. In Ausnahmefällen wird das Sonnenbaden oben ohne jedoch toleriert.

In der freien Natur: Hier bewegen sich Blüttler auf eigene Gefahr und können gebüsst werden, wie das Nacktwanderer-Urteil zeigt. Nackt durch den Wald spazieren ist also, anders als in Deutschland,  nicht ratsam. In Badeseen können Sie allerdings getrost nackt hüpfen, wenn Sie allein sind. Kommen andere Personen dazu, empfiehlt es sich, schnell in Bikini oder Badehose zu schlüpfen, um Ärger zu vermeiden.

Die schönsten FKK-Badestellen der Schweiz

Auf dem Internetportal badi-info.ch finden Sie eine Liste mit Badestellen und Freibädern, in denen nacktbaden erlaubt und erwünscht ist. Zu den schönsten gehören die Werdinsel in Zürich, in Choller  am Zugersee und der Fluss Sense im Kanton Bern. Auch einige Freibäder haben separierte FKK-Badezonen oder Séparées für Oben-ohne-Sonnenanbeter/innen.

Bilder aus der Schweiz
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