Rückforderung der CS-Boni Der Bundesrat betritt rechtliches Neuland

smi

6.4.2023

Bonus trotz Untergang? Für viele steht fest: Das geht nicht. Rechtlich ist die Situation weniger klar.
Bonus trotz Untergang? Für viele steht fest: Das geht nicht. Rechtlich ist die Situation weniger klar.
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Der Bundesrat stützt sich bei seinem Bonus-Verbot auf das Bankengesetz. Der Artikel sei aber unklar formuliert, urteilt Peter V. Kunz, Professor für Bankenrecht. Er erwartet juristischen Widerstand der Betroffenen.

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  • Der Bundesrat verfügt, dass rund 1000 CS-Angestellte keinen Bonus erhalten. Zudem verlangt er von der CS zu klären, wie sie bereits ausgerichtete Boni zurückfordern kann.
  • Peter V. Kunz, Professor für Bankenrecht, anerkennt, dass es einen entsprechenden Gesetzesartikel gebe. Jedoch sei der unklar formuliert und noch nie angewendet worden.
  • Er erwartet Klagen von CS-Angestellten gegen das Bonus-Verbot und dass die juristische Klärung lange dauern könne.

Direkt nach der Empörung über den Untergang der CS kommt die Aufregung über deren Angestellte, die trotzdem Bonuszahlungen erhalten sollen. Dem schiebt der Bundesrat nun einen Riegel vor, zumindest teilweise. Rechtlich steht das Vorgehen auf wackligen Füssen, wie Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht der Uni Bern, im Interview mit SRF sagt.

Denn: CS-Mitarbeitende sind keine Bundesangestellten. Die Landesregierung kann nicht bestimmen, wie viel Vergütung sie erhalten. Das Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen erlaubt ihr aber, bei systemrelevanten Banken, die Bundesmittel erhalten, variable Vergütungen ganz oder teilweise zu verbieten.

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Doch so klar, wie der Gesetzestext formuliert ist, sei die Rechtslage nicht, erklärt Kunz. Die Eingriffsmöglichkeiten des Bundes seien unklar und der Artikel sei noch nie zur Anwendung gekommen. Der Bundesrat lasse in dieser Sache einen Versuchsballon steigen. 

Juristischer Widerstand ist programmiert

Noch schwieriger dürfte es werden, bereits ausbezahlte Boni zurückzuerhalten. Der Bundesrat müsse eine entsprechende Verfügung gegenüber der CS erlassen. Diese muss nun prüfen, ob eine Rückforderung möglich ist. 

Ob der Bund damit Erfolg haben wird, ist gemäss dem Experten für Bankenrecht zurzeit nicht abschätzbar. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die CS oder deren Angestellte gerichtlich dagegen wehren werden, sei hingegen relativ gross. In den nächsten Wochen werde wohl noch nichts passieren, so Kunz.

Für ihn steht fest, dass der Bundesrat mit seiner Massnahme auf den politischen und öffentlichen Druck reagiert. Auch an der direkt nach Ostern beginnenden Sondersession zur CS seien Forderungen nach Streichung und Rückforderung von Boni zu erwarten. Diese federe der Bund auf diese Art ab.

Kunz bezeichnet die Bonus-Massnahme des Bundesrats als «Schnellschuss», betont aber, dass sie sich nicht auf Notrecht stütze, sondern – wie gezeigt – auf das Bankengesetz: «Die ist aber leider so unklar und unsicher, dass sich von den etwa 1000 betroffenen Bankern wahrscheinlich nicht einfach alle fügen werden.»