Land-Mogul im Kanton Schwyz aktiv Der selbsternannte «König der Schweiz» im Immobilienrausch

Philipp Fischer

28.3.2025

Jonas Lauwiner macht als sogenannter «König der Schweiz» Schlagzeilen.
Jonas Lauwiner macht als sogenannter «König der Schweiz» Schlagzeilen.
Bild: Instagram

Der 30-jährige Jonas Lauwiner hat sich selbst zum «König der Schweiz» ernannt. Inzwischen besitzt er landesweit 149 Grundstücke – jetzt hat er auch im Kanton Schwyz zugeschlagen.

Philipp Fischer

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  • Jonas Lauwiner kauft überall in der Schweiz herrenlose Grundstücke auf.
  • Zuletzt hat er im Kanton Schwyz 26 Grundstücke übernommen.
  • Das kommt bei den Anwohnerinnen und Anwohner nicht gut an.

Der gebürtige Walliser Jonas Lauwiner, der heute im Kanton Bern lebt, hat sich mit einem einfachen Trick ein sagenhaftes Immobilienimperium quer durch die Schweiz erworben. Inzwischen kann er 149 Grundstücke sein Eigen nennen. In Burgdorf BE residiert der gelernte Automatiker in seinem eigenen Schloss.

Wie es sich für einen echten Imperator gehört, hat Lauwiner inzwischen eine eigene Währung namens «Empire Vellar» eingeführt, gerne trägt er eine Uniform, auch eine eigene Flagge hat der Hobby-Herrscher bereits entworfen.

Seinen neuesten Immobilien-Coup hat Jonas I. nun im Kanton Schwyz gelandet. Dort hat sich Lauwiner laut eigener Aussage zuletzt 26 Grundstücke unter den Nagel gerissen. Insgesamt soll der Landbesitz rund 19'000 Quadratmetern bemessen, berichtet der «Bote». Dazu gehören Areale in den Gemeinden Schwyz, Muotathal, Küssnacht oder Unteriberg und auch zahlreiche in Ausserschwyz.

Schlupfloch in der Rechtsprechung

Zur Vergrösserung seines Imperiums macht sich Lauwiner einen einfachen Trick in der Rechtsprechung zunutze. Er sucht gezielt nach Land ohne Besitzer. Herrenlose Grundstücke gehören niemand – und davon gibt es in der Schweiz mehr als man denkt. Gegenüber dem «Boten» erklärt Irene Contratto Saray, Leiterin des Notariats und Grundbuchamts in Schwyz: «Meistens ist es so, dass der ursprüngliche Eigentümer das Eigentümerrecht abgegeben hat.» Diese Grundstücke werden meist als wertlos erachtet oder sie sind mit Kosten wegen Unterhalt und Sicherheit behaftet.

Grundsätzlich kann sich jede Person solch herrenlose Grundstücke aneignen (unter Vorbehalt des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht und des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen aus dem Ausland). Eine einfache Anmeldung beim Grundbuchamt reicht aus, um das Land ins eigene Portfolio zu übernehmen. Einzige Kosten: die amtlichen Bearbeitungsgebühren in Höhe von ein paar hundert Franken.

Im Muotathal reibt man sich ob der unerwarteten Landübernahme unterdessen verwundert die Augen. Dort kam niemand auf die Idee, die herrenlose Fläche für sich zu beanspruchen. Schliesslich handelt es sich bei Lauwiners Landstreich nur um ein unbeachtetes Stück des Bachbetts vom Mettelbach im Tristel. Doch die Gemeinde konnte nachträglich nichts gegen die Aneignung machen, erklärt Bauamtsleiter Patrick Suter.

Anwohnende in Sorge um die Zuständigkeiten

Nochmals anders stellt sich die Situation für die Anwohnerinnen und Anwohner in Schwyz oder Unteriberg dar. Dort übernimmt Lauwiner zwei Quartierstrassen. In Seeweng gehört ihm jetzt ein Teil des Stelzliwegs, in Unteriberg ist es der Quellenweg in der Adelmatt in Studen.

Die Anwohnenden an beiden Wegen sehen die Übernahme durch eine ausserkantonale Person mit Bedenken. In Unteriberg wollten sie den Quellenweg mit einer Flurgenossenschaft eigentlich selbst übernehmen – doch Lauwiner kam ihnen zuvor. «Das ist eine unschöne Situation», erklärt Roman Kofmehl. Er hätte eigentlich Präsident der Flurgenossenschaft werden sollen. Nun herrscht im Quartier grosse Verunsicherung und Sorge, wie mit dem neuen Strassenbesitzer zukünftig umgegangen werden soll.

Als neuer Eigentümer könnte Lauwiner den Anwohnerinnen und Anwohner rechtlich sogar den Zutritt verbieten. «Dies ist aber nicht meine Absicht», sagt Lauwiner gegenüber dem «Boten». Der neue Strassenbesitzer trägt nun aber auch die Verantwortung für den Unterhalt und die Sicherheit der Wege.

Und genau das beunruhigt die Betroffenen. Bei nötigen Sanierungsarbeiten könnte Lauwiner – je nach Regelung in den sogenannten Dienstbarkeitsverträgen – bei den anliegenden Grundstückseigentümer abkassieren. Roman Kofmehl hält diese Situation für unerträglich. Zumal er selbst noch nie etwas vom «König» gehört hat. Zusammen mit den Anwohnenden will er nun bald eine Sitzung abhalten, um die nächsten Schritte zu besprechen.