Gefährliche Kurve in Hohtenn Deutscher will Wallisern das Hupen verbieten

Samuel Walder

5.12.2024

Im kleinen Dorf Hohtenn VS in der Nähe von Visp klagt ein Anwohner gegen das Hupen bei seinem Haus. Er verliert den Prozess vor Gericht.
Im kleinen Dorf Hohtenn VS in der Nähe von Visp klagt ein Anwohner gegen das Hupen bei seinem Haus. Er verliert den Prozess vor Gericht.
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Ein deutscher Auswanderer im Wallis kämpft gegen hupende Nachbarn – und verliert. Die Staatsanwaltschaft erlaubt das Hupen in einer engen Dorfgasse. Der Lärm bleibt, der Streit geht weiter.

Samuel Walder

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Zvonko Kep, ein Zugezogener im Dorf Hohtenn VS, klagt über ständiges Hupen vor seiner Wohnung.
  • Er empfindet das Hupen als gezielte Schikane.
  • Die Walliser Staatsanwaltschaft erklärte das Hupen für legal und notwendig zur Verkehrssicherheit, was Kops Anzeigen erfolglos machte.
  • Der Streit geht weiter und die Vorbeifahrenden hupen immer noch.

Für Zvonko Kep, einen 63-jährigen Deutschen, der sich mit seiner Partnerin im idyllischen Hohtenn im Wallis niedergelassen hat, wird der Alltag zunehmend zum Albtraum, wie der «Blick» schreibt.

Der Grund? Ein nervtötendes Hupkonzert vor seiner Haustür, das ihn seit Monaten in den Wahnsinn treibt. Doch jetzt hat die Walliser Staatsanwaltschaft entschieden: Das Hupen bleibt erlaubt – eine bittere Niederlage für Kep.

«Die wollen mich weghupen»

Die Wohnung von Kep liegt an einer engen, steilen Gasse, die für Autofahrer und Mountainbiker gleichermassen problematisch ist. Um Unfälle zu vermeiden, greifen die Nachbarn laut eigener Aussage regelmässig zur Hupe. Für Kep allerdings ist das keine Vorsichtsmassnahme, sondern gezielte Schikane: «Die wollen mich weghupen!», wetterte er bereits im letzten Jahr und vermutete dahinter Diskriminierung. «Vielleicht will man einfach keine Fremden im Dorf», mutmasst der ehemalige Stuckateur.

Staatsanwaltschaft gibt den Hupern recht

Der Frust erreichte seinen Höhepunkt, als Kep mehrere Anzeigen gegen die hupenden Nachbarn einreichte. Doch nun folgte die Ernüchterung: Eine Anzeige wurde geprüft – und abgewiesen. Die Begründung des Staatsanwalts dürfte Kep besonders ärgern: Das Hupen sei an dieser Stelle völlig legal und notwendig, um den Gegenverkehr zu warnen. Selbst fünf- bis achtmaliges Hupen am Tag stelle keine mutwillige Lärmbelästigung dar.

Für Kep ein Affront: «Man fährt ohnehin so langsam durch die Gasse, dass das Hupen unnötig ist», argumentiert er. Doch seine Beschwerde bleibt ungehört. Stattdessen befürchtet er nun eine Eskalation: «Das ist eine Einladung, uns erst recht zu terrorisieren.»

«Ich lasse mich nicht vertreiben!»

Trotz der juristischen Niederlage gibt sich Kep kämpferisch. Aus Kostengründen will er zwar keine weiteren Instanzen einschalten, doch das Kapitel sei für ihn längst nicht abgeschlossen. «Ich werde auch in Zukunft Anzeigen machen, wenn es sein muss», kündigt er an. Denn für Kep steht fest: Er wird sich nicht aus seinem Zuhause vertreiben lassen.

Wie der Streit endet, bleibt ungewiss. Sicher ist nur: Die Gasse von Hohtenn dürfte noch länger das Epizentrum eines ungewöhnlich lauten Nachbarschaftskonflikts bleiben.

Dieser Artikel wurde mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sämtliche von KI übernommene Inhalte werden durch die Redaktion verifiziert.


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