Abstimmung am 14. Juni So funktioniert die 10‑Millionen‑Initiative – und das wären ihre Folgen für die Schweiz

Petar Marjanović

12.4.2026

Mit diesem Plakat wirbt die SVP für ein Ja. 
Mit diesem Plakat wirbt die SVP für ein Ja. 
KEYSTONE

Die Schweiz wächst – und die SVP will dem einen Riegel schieben: Maximal zehn Millionen Menschen bis 2050, so die Forderung der Initiative. Kritiker warnen, ein Ja könnte den bilateralen Weg mit der EU sprengen.

Petar Marjanović

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Die SVP will per Volksinitiative festschreiben, dass die Schweiz vor 2050 nicht mehr als zehn Millionen Einwohner zählt.
  • Wird die Grenze überschritten, müsste der Bund notfalls das Freizügigkeitsabkommen mit der EU kündigen – mit weitreichenden Folgen für die Bilateralen.
  • Die Befürworter warnen vor Zersiedelung, steigenden Mieten und überlasteter Infrastruktur.
  • Die Gegner sprechen von einer «Chaos-Initiative», die Arbeitsplätze, Renten und den bilateralen Weg gefährde.
  • Am 14. Juni 2026 stimmt die Schweiz über die Initiative der SVP ab.

Worüber stimmen wir bei der SVP-Initiative «Keine 10-Millionen Schweiz» ab?

Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)» verlangt, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 die Grenze von zehn Millionen Menschen nicht überschreitet.

Die Initiative ist detailliert ausgestaltet und enthält einen Stufenmechanismus:

  • Ab 9,5 Millionen Einwohner*innen: Bund und Kantone müssten erste Massnahmen ergreifen – insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug. Zudem müsste der Bundesrat versuchen, internationale Abkommen wie die Personenfreizügigkeit mit der EU neu zu verhandeln oder Schutzklauseln anzurufen.
  • Wird die 10-Millionen-Grenze vor 2050 überschritten: Bundesrat und Parlament müssten «alle ihnen zur Verfügung stehenden Massnahmen» treffen, um die Grenze einzuhalten. Dazu gehört ausdrücklich, dass die Schweiz internationale Abkommen kündigt, die das Bevölkerungswachstum fördern.
  • Zwei Jahre nach Überschreiten der Grenze: Gelingt es nicht, die Zuwanderung zu begrenzen, müsste die Schweiz gemäss Initiativtext das Freizügigkeitsabkommen mit der EU kündigen – auch wenn dies den automatischen Wegfall der übrigen Bilateralen I nach sich zöge.

Eidgenössische Volksinitiative

«Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 73a Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung

1 Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz darf zehn Millionen Menschen vor dem Jahr 2050 nicht überschreiten. Ab 2050 kann der Bundesrat den Grenzwert jährlich durch Verordnung um den Geburtenüberschuss anpassen. Der Bund stellt sicher, dass der Grenzwert eingehalten wird.

2 Bund und Kantone treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung, insbesondere zum Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung und der schweizerischen Sozialversicherungen.

3 Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie alle ausländischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel für mindestens zwölf Monate oder mit einer Aufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten.

Art. 197 Ziff. 152 Übergangsbestimmungen zu Art. 73a

1 Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 neuneinhalb Millionen Menschen, so treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1, insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug. Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung erhalten vorläufig Aufgenommene keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, kein Schweizer Bürgerrecht und kein anderweitiges Bleiberecht. Vorbehalten sind die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Der Bundesrat strebt ausserdem im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1 die Neuverhandlung bevölkerungswachstumstreibender internationaler Übereinkommen, seien sie rechtsverbindlich oder nicht, oder die Aushandlung von Ausnahme- oder Schutzklauseln an. Sehen Übereinkommen solche Klauseln vor, so ruft der Bundesrat sie an.

2 Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz den Grenzwert gemäss Artikel 73a Absatz 1, so treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung alle ihnen zur Verfügung stehenden Massnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes. Absatz 1 gilt entsprechend. Jedoch sind internationale Übereinkommen im Sinn von Absatz 1 auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen, insbesondere der Globale Pakt vom 19. Dezember 2018 für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (UNO-Migrationspakt), falls die Schweiz diesen unterzeichnet hat. Ist der Grenzwert gemäss Artikel 73a Absatz 1 nach Ablauf von zwei Jahren seit seiner erstmaligen Überschreitung noch nicht wieder eingehalten und konnten bis dahin keine Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt oder angerufen werden, mit denen die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1 erreicht wird, so ist auch das Abkommen vom 21. Juni 19993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Personenfreizügigkeitsabkommen) auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen.

3 Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 73a durch Volk und Stände. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

1 SR 101

2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

3 SR 0.142.112.681

Was ist der Hintergrund der 10-Millionen-Initiative?

Die Initiative ist der dritte Anlauf der SVP, die Zuwanderung per Verfassungsänderung einzuschränken.

Bereits 2014 setzte sich die Partei mit der Masseneinwanderungsinitiative knapp durch (50,3 Prozent Ja). Diese verlangte jährliche Höchstzahlen und Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen.

Eidgenössische Abstimmungen

Auf der Abstimmungsseite von blue News findest du alle wichtigen Informationen zu den eidgenössischen Abstimmungen: Initiativen und Referenden verständlich erklärt, umfassende Hintergrund-Storys sowie Zusammenfassung und Einordnung der Resultate.

Die Resultate der städtischen Abstimmungen erfreuen das Grüne Bündnis Bern. (Symbolbild)
sda

Bundesrat und Parlament setzten sie jedoch nur eingeschränkt um, um den bilateralen Weg mit der EU nicht zu gefährden. So entstand der sogenannte «Inländervorrang light», der Unternehmen verpflichtet, offene Stellen zuerst in der Schweiz auszuschreiben.

Die SVP reagierte mit der Begrenzungsinitiative, die 2020 klar scheiterte (61,7 Prozent Nein). Sie forderte explizit das Ende des Freizügigkeitsabkommens.

Mit der «10-Millionen-Initiative» nimmt die Partei nun einen neuen Anlauf – diesmal mit dem Argument, Wohlstand, Umwelt und Lebensqualität zu schützen. Kritiker*innen sehen darin erneut den Versuch, die Personenfreizügigkeit indirekt in Frage zu stellen.

Was sind die Argumente für ein Ja?

Die SVP kritisiert eine aus ihrer Sicht «unkontrollierte Zuwanderung» – wie schon bei früheren Initiativen.

Das starke Bevölkerungswachstum führe zu überlasteten Strassen und Bahnen, steigenden Mieten und zunehmender Zersiedelung, argumentieren die Initianten. Auch im Gesundheitswesen und bei den Sozialwerken stiessen Kapazitäten an ihre Grenzen.

Die Partei verbindet das Thema mit dem Schutz der Heimat: «Die Schweiz, unser Vaterland, unsere liebe Heimat, platzt aus allen Nähten», sagte Co-Initiant Thomas Matter. Nur eine zahlenmässige Begrenzung könne nachhaltiges Wachstum sichern.

Laut SVP könnten auch bei einem Ja jährlich rund 40'000 Fachkräfte in die Schweiz kommen – sofern im Asylwesen und beim Familiennachzug Einschränkungen vorgenommen würden. Die SVP betont: Die Initiative wolle die Zuwanderung nicht stoppen, sondern steuern.

Was sind die Argumente für ein Nein?

Das breite Nein-Lager – von Bundesrat über Mitte-Parteien bis zu Gewerkschaften – warnt vor einer «Chaos-Initiative».

Würde die Schweiz das Freizügigkeitsabkommen kündigen, träte wegen der Guillotine-Klausel automatisch auch der Rest der Bilateralen I ausser Kraft. Betroffen wären zentrale Abkommen zu Verkehr, Handel, Landwirtschaft und öffentlichem Beschaffungswesen. Auch die Zusammenarbeit bei Schengen und Dublin könnte politisch unter Druck geraten.

Gegner*innen sprechen von einer Chaos-Initiative.
Gegner*innen sprechen von einer Chaos-Initiative.
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Die Gegner befürchten gravierende wirtschaftliche und soziale Folgen: Ohne Zuwanderung verschärfe sich die Alterung der Gesellschaft, was den Arbeitskräftemangel weiter verschärfen würde. Branchen wie Pflege, Bau, Tourismus oder Gastronomie sind besonders auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Laut Berechnungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds drohen Rentenverluste von über 2000 Franken pro Jahr und höhere Krankenkassenprämien von durchschnittlich rund 250 Franken, weil jüngere Beitragszahler fehlten.

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