Während Journalisten noch Fragen stellen, müssen wir uns nun redaktionell Ausklinken. Danke für die Aufmerksamkeit!
11.45 Uhr
Ist das Ziel bei den beschleunigten Verfahren einzuhalten?
Egger sagt, er könne nicht wirklich sagen, durch welche Massnahmen man derzeit auf die 21 Tage kommen könne. Gattiker erläutert, die Zahlen könnten auch nicht über einen Kamm geschoren werden. Habe man etwas viele Personen mit gesundheitlichen Problemen, dann dauere es automatisch länger. Seien die Leute jung und fit, dann gehe es schneller.
11.31 Uhr
Härtefälle
Alberto Achermann vertritt das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte. Er spricht über die Härtefälle und über kassierte Entscheide. Nachdem zuerst 18 Prozent der beschleunigten Fälle kassiert worden sind, seien es nun klar weniger.
Die Zahl der positiven Asyl-Entscheide sei im beschleunigten Verfahren nicht kleiner als im normalen Prozess, wie die Auswertung von 120 Einzel-Dossiers ergeben habe. Dabei sei es nicht darum gegangen, ob der Entscheid positiv oder negativ gewesen ist, sondern um die Einhaltung der Formalien oder eine angemessene Begründung.
Bei einem Drittel der Fälle habe es Fehler gegeben, sagt Achermann. Aus den 120 Fällen würden sich aber keine Hinweise auf Unterschiede zwischen Romandie und Deutschschweiz ergeben.
11.22 Uhr
Fail bei den Fristen
Egger kritisiert, dass Terminabsprachen behördenübergreifend schwer zu koordinieren seien. Trotz Schnittstellen-Problemen funktionierten die Verfahren aber gut. Die Zuteilung auf die Kantone erfolge nach bestimmten Kriterien wie etwa der Bevölkerungszahl im Zielgebiet.
Auch im erweiterten Verfahren seien die Verfahren beschleunigt worden. Die Fristen würden aber nicht überall eingehalten werden können. im Dublin-Verfahren sollten die vorbereitenden Prozesse in zehn Tagen abgeschlossen werden, derzeit seien es jedoch 18. In anderen Verfahren sind es statt 21 immer noch 49 Tage.
Mit Blick auf die Organisationsstruktur wiederholt Egger, dass es bessere Abstimmungsmöglichkeiten geben müsse. Potenzial gebe es auch noch in Bezug auf die Polyvalenz der Mitarbeiter: Beamte, die auch bei anderen Verfahrensschritten kompetent sind, verhindern, dass es an anderer Stelle Flaschenhälse gibt.
11.17 Uhr
Wie bewertet wurde
Marcel Egger spricht darüber, wie seine Berater-Firma die Abläufe bewertet hat. Man habe rund 90 Gespräche mit Vertretern aller sechs Asylzentren und der Zentrale geführt. Desweiteren wurden Telefon-Interviews geführt. Weil das alles 2019 geschehen ist, sei es aber nicht repräsentativ. Das einerseits, weil das System gerade erst eingeführt wurde und andererseits, weil Covid die Prozesse gestört hat.
11.14 Uhr
Zur Entscheid-Beständigkeitsquote
Claudio Martelli will die «Entscheid-Beständigkeitsquote» weiter erörtern. Sie beantworte die Frage, wie viele negative Asylbescheide Bestand haben. Die Quote lag zuletzt mit 4 Prozent im Rahmen der Jahre 2015 bis 2018. 2019 seien viele Fälle gerichtlich zurückgesandt worden, weshalb das Jahr eine Ausnahme sei. Konkret sei im medizinischen Bereich seit 1. März ein neues Handbuch in Kraft getreten und Qualitätsmanagement habe die Abläufe verbessert.
11.09 Uhr
Gerichte kassieren kaum Entscheide
2020 seien im Vergleich zum Vorjahr 40 Prozent mehr Fälle im beschleunigten Verfahren behandelt worden. Nachdem zuvor 25 Prozent der Entscheide kassiert worden sind, seien es nun deutlich weniger. «Wir haben viel dazugelernt», sagt Gattiker. «Von 100 anfechtbaren Entscheiden, wurden 94 Prozent unverändert rechtskräftig.» Das zeige, wie sorgfältig die Gesuche bearbeitet würden.
11.02 Uhr
«Die Beschleunigung funktioniert»
Mario Gattiker vom SEM zieht Bilanz: «Das Wichtigste: Die Beschleunigung funktioniert.» Nachdem die Informationsflüsse etwa bei medizinischen Abklärungen sich verbessert haben, «sind wir grosse Schritte vorangekommen». Auch die Qualität der Beschlüsse habe sich gesteigert. Mängel seien darauf zurückzuführen, dass «wir es zunächst zu gut machen wollten»: Es seien zu viele Verfahren bearbeitet worden.
Die beschleunigten Asylverfahren haben sich «grundsätzlich bewährt». Seit Anfang Jahr werden deutlich weniger Asylentscheide vom Bundesverwaltungsgericht zur Neubeurteilung an das Staatssekretariat für Migration (SEM) zurückgewiesen.
Zwei Jahre nach der Einführung der beschleunigten Asylverfahren hat das Staatssekretariat für Migration eine externe Evaluation in Auftrag gegeben. Wie das SEM mitteilte, zeigen die Expertenberichte, dass die beschleunigten Asylverfahren «rechtsstaatlich korrekt umgesetzt» werden. Zudem wüssten Asylsuchende «deutlich rascher als früher», ob sie Schutz erhielten oder die Schweiz verlassen müssten.
Das Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) beurteilte die Qualität der Asylentscheide im beschleunigten Verfahren und den Rechtsschutz. In seinem Bericht hält das SKMR fest, dass sich bei der Zahl der Rückweisungen der Entscheide durch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) eine «beachtliche Trendwende» eingetreten sei, wie es im Bericht heisst.
Die Rate der Kassationen von Entscheiden sei seit Anfang 2020 je nach Berechnungsmethode von 18 bis 19 Prozent auf 10 bis 11 Prozent gesunken. Jedoch würden noch immer zu viele komplexe Fälle im beschleunigten Verfahren behandelt. Entsprechend bestehe Handlungsbedarf bei der Triage.
Zeitliche Vorgaben teilweise nicht erfüllt
Bei der Frage, ob die vorgesehenen Zielwerte bei den Zeitvorgaben eingehalten wurden, zeigte sich, dass die Vorbereitungsphase des eigentlichen Verfahrens noch mehr als doppelt so lange dauert wie vorgesehen. Der Zielwert für die Vorbereitungsphase beim beschleunigten Verfahren bei 21 Tagen liegt, durchschnittlich dauert diese Phase heute jedoch laut Angaben des SEM 49 Tage.
In der Vorbereitungsphase werden die Personalien der asylsuchenden Person aufgenommen, Fingerabdrücke genommen und mit der europäischen Datenbank Eurodac abgeglichen. Es folgt eine Befragung zum Reiseweg und der Gesundheitszustand wird abgeklärt.
Das beschleunigte Asylverfahren ist seit dem 1. März 2019 in Kraft. Die Asylgesuche werden seither in Bundesasylzentren in einem beschleunigten Verfahren beurteilt. Die Asylsuchenden erhalten eine unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung.