Atomereignis, Lohngleichheit, Strom Das hat der Bundesrat heute entschieden

SDA/Red.

30.9.2022 - 17:09

Ein Angehöriger der Schweizer Armee bedient ein ABC-Aufklärungsfahrzeug. (Archiv)
Ein Angehöriger der Schweizer Armee bedient ein ABC-Aufklärungsfahrzeug. (Archiv)
Bild: Keystone

Bestimmte Wasserkraftwerke dürfen in den nächsten Monaten mehr Wasser für die Stromproduktion nutzen. Der Bundesrat will ausserdem die «Rollende Landstrasse» bis 2026 fördern. Die jüngsten Entscheide in der Übersicht.

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Kapazitäten im Stromnetz erhöht

Der Bundesrat hat Engpässe im Strom-Übertragungsnetz beseitigt und dazu entsprechende Verordnungen per 1. Oktober in Kraft gesetzt. Diese sind bis Ende April 2023 befristet. Damit können ab dem (morgigen) Samstag die Kapazitäten der Übertragungsleitungen zwischen Bickigen im Kanton Bern und Chippis VS – der Gemmileitung – sowie zwischen Bassecourt JU und Mühleberg BE bei Bedarf von 220 Kilovolt (kV) auf 380 kV erhöht werden. Das soll um bis 850 Megawatt höhere Importkapazitäten ermöglichen. Auch Netzengpässe sollen so vermieden werden. Etwa könne die Produktion aus den Walliser Kraftwerken ungehindert abtransportiert werden, schreibt der Bundesrat.

Mehr Strom aus Wasserkraftwerken

Wasserkraftwerke, die bestimmte ökologische Anforderungen erfüllen, dürfen während der kommenden sieben Monate mehr Wasser für die Stromproduktion nutzen. Das soll die Stromproduktion um bis zu 150 Gigawattstunden erhöhen. Der Bundesrat hat entschieden, dass diese Wasserkraftwerke die Restwasserabgabe vorübergehend reduzieren dürfen.

Möglich ist das für jene rund 45 Anlagen im Land, die nach 1992 eine neue Nutzungskonzession erhalten haben und aus ökologischen Gründen höhere Restwassermengen abgeben als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum. Die vom Bundesrat erlassene Verordnung gilt ab 1. Oktober und bis zum 30. April 2023.

Energiemangellage

Der Bundesrat schafft wegen des drohenden Gas- und Strommangels eine Kontaktstelle für die Kantone und die von Gegenmassnahmen betroffenen Wirtschaftssektoren. Zudem hat er den Krisenstab genehmigt, der bei Eintreten eines Mangels zum Einsatz käme. Das teilte die Landesregierung am Freitag mit. Aufbauen und führen wird die Kontaktstelle André Duvillard, der ehemalige Delegierte des Sicherheitsverbundes Schweiz. Die Kontaktstelle wird ab dem 10. Oktober Anfragen entgegennehmen.

Diplomatie

Claude Wild, derzeit Botschafter der Schweiz in Kiew, wird 2023 ständiger Vertreter der Schweiz beim Europarat mit Sitz in Strassburg. Der Bundesrat hat Wild am Freitag ernannt. Er ersetzt Christian Meuwly, der seit 2019 in diesem Amt war. Vor seiner Ernennung in die Schweizer Vertretung in der Ukraine 2019 war Wild Vertreter der Schweiz bei der OSZE und den Uno-Organisationen in Wien. Neben Wild hat der Bundesrat im Rahmen der periodischen Versetzungen fünf weitere Ernennungen vorgenommen. Zudem hat die Landesregierung sechs Personen den Titel einer Botschafterin oder eines Botschafters verliehen.

Lohngleichheit

Die Lohngleichheit in der Bundesverwaltung ist nach Ansicht des Bundesrats gewährleistet. Eine externe Analyse habe keine nicht erklärbaren Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern ergeben, teilte die Landesregierung am Freitag mit. Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung von den Ergebnissen der Überprüfung Kenntnis. Einzig in einer kleineren Abteilung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) werde die Toleranzschwelle aus system- und strukturbedingten Gründen überschritten, hiess es im Communiqué. Entsprechende Massnahmen seien bereits ergriffen worden.

Vorbereitung auf ein Atomereignis

Der Bundesrat trifft Vorkehren für den Fall eines nuklearen Ereignisses im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Er hat das Verteidigungsdepartement (VBS) ermächtigt, einen Strategischen Führungsstab Bund (SFB) einzusetzen. Diese Krisenorganisation soll sicherstellen, dass bei einem Ereignis rasch und wirksam reagiert werden kann. Zu den Aufgaben des SFB gehören die laufende Analyse der Lage sowie die Koordination der kurz-, mittel- und langfristigen Einsatzplanung. Das VBS hält es laut einer Mitteilung allerdings für unwahrscheinlich, dass im Zusammenhang mit dem Krieg mit dem Einsatz von nuklearen Waffen durch Russland oder einem absichtlichen Herbeiführen eines nuklearen Unfalls zu rechnen ist.

Hochschulen

Die Universitäten Bern, Luzern und Neuenburg können weiterhin Beiträge des Bundes erhalten. Der Bundesrat hat sie am Freitag gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) als beitragsberechtigt anerkannt, wie er mitteilte. Das Gesetz trat 2015 in Kraft. Damit müssen sich alle Schweizer Hochschulen bis Ende 2022 neu akkreditieren lassen. Nachdem die Schweizerische Hochschulkonferenz die Anträge der drei Universitäten gutgeheissen hatte, stand als nächster Schritt der Entscheid des Bundesrats an.

Entwicklungshilfe

Der Bundesrat will Entwicklungsländer bis 2028 mit knapp 40 Millionen Franken bei der Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie unterstützen. Mit den bewilligten Mitteln werden Partnerregierungen dabei unterstützt, ihr Staatsbudget gemäss internationalen Standards zu planen, zu genehmigen, umzusetzen und schliesslich zu überprüfen. Die Projekte sollen dazu führen, dass Steuergelder nachhaltig und effizient verwendet werden und so das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Regierungen gestärkt wird, wie der Bundesrat mitteilte. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der bestehenden Mittel für wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit.

Strom-Übertragungsnetz

Der Bundesrat hat Engpässe im Strom-Übertragungsnetz beseitigt und dazu am Freitag entsprechende Verordnungen per 1. Oktober in Kraft gesetzt. Diese sind bis Ende April 2023 befristet. Damit können ab dem (morgigen) Samstag die Kapazitäten der Übertragungsleitungen zwischen Bickigen im Kanton Bern und Chippis VS – der Gemmileitung – sowie zwischen Bassecourt JU und Mühleberg BE bei Bedarf von 220 Kilovolt (kV) auf 380 kV erhöht werden. Das soll um bis 850 Megawatt höhere Importkapazitäten ermöglichen. Auch Netzengpässe sollen so vermieden werden. Etwa könne die Produktion aus den Walliser Kraftwerken ungehindert abtransportiert werden, schreibt der Bundesrat.

«Rollende Landstrasse»

Der Bundesrat will die «Rollende Landstrasse» (Rola) bis 2026 weiterbetreiben und jährlich mit rund 20 Millionen Franken fördern. Er hat am Freitag die Botschaft ans Parlament zu einer Gesetzesanpassung und zum Zahlungsrahmen verabschiedet, wie er mitteilte. Ursprünglich sah die Landesregierung sogar eine Fortführung der Rola bis 2028 vor. Darauf hat sie nun verzichtet – nach eigenen Angaben aus finanzpolitischen Überlegungen. Mit der Rola werden Lastwagen per Bahn durch die Schweiz transportiert, die Chauffeure reisen in einem Begleitwagen mit.

Stromproduktion

Wasserkraftwerke, die bestimmte ökologische Anforderungen erfüllen, dürfen während der kommenden sieben Monate mehr Wasser für die Stromproduktion nutzen. Das soll die Stromproduktion um bis zu 150 Gigawattstunden erhöhen. Der Bundesrat hat entschieden, dass diese Wasserkraftwerke die Restwasserabgabe vorübergehend reduzieren dürfen. Möglich ist das für jene rund 45 Anlagen im Land, die nach 1992 eine neue Nutzungskonzession erhalten haben und aus ökologischen Gründen höhere Restwassermengen abgeben als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum. Die vom Bundesrat erlassene Verordnung gilt ab 1. Oktober und bis zum 30. April 2023.

Wasserkraft in Fideris GR

Schutz und Nutzung der Wasserkraft in Fideris GR werden besser aufeinander abgestimmt. Der Bundesrat hat die vom Kanton Graubünden eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung (SNP) zur Wasserkraftnutzung des «Bergbachs» genehmigt. Die SNP des Kraftwerks Fideris ermöglicht es, den «Bergbach» stärker zu nutzen. Im Gegenzug wird der ökologisch wertvolle «Malanserbach» über den Zeitraum der 80-jährigen Konzession von einer Nutzung ausgeschlossen und geschützt. Der bislang ungenutzte «Bergbach» ist bereits stark verbaut und weist deswegen ein eingeschränktes ökologisches Potenzial auf. Mit dem Projekt Kraftwerk Fideris können rund 3300 Haushalte mit Strom versorgt werden.

Glücksspiel

Die Schweiz und Liechtenstein sollen nach dem Willen des Bundesrats Daten zu Personen austauschen, die nicht in Casinos spielen dürfen. Die Landesregierung hat ein Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein zu Spielsperren im Geldspielbereich genehmigt, wie sie mitteilte. Zugleich eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung, diese dauert bis am 20. Januar 2023. Das Abkommen regelt auch die gegenseitige Anerkennung von Sperren. Ziel ist der Schutz vor den Folgen der Spielsucht, wie es im Communiqué hiess.