Bundesrats-Entscheide Wer sein Gesicht verhüllt, soll bis 1000 Franken Busse zahlen

su, sda

12.10.2022 - 13:10

Der Bundesrat will den 2021 angenommenen Verfassungsartikel für ein Gesichtsverhüllungsverbot mit einem eigenen Gesetz umsetzen. (Symbolbild)
Der Bundesrat will den 2021 angenommenen Verfassungsartikel für ein Gesichtsverhüllungsverbot mit einem eigenen Gesetz umsetzen. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Der Bundesrat stellt seinen Vorschlag für ein Gesichtsverhüllungsverbot vor. Und: Minderjähriger Kinder sollen nicht mehr belangt werden, wenn ihre Eltern die Krankenkassenprämien nicht bezahlen. Die jüngsten Bundesratsentscheide im Ticker.

Russland-Sanktionen

Die Schweiz setzt im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg 30 weitere Personen und sieben weitere Organisationen auf ihre Sanktionsliste. Dies habe Wirtschaftsminister Guy Parmelin entschieden und den Gesamtbundesrat an dessen Sitzung vom Mittwoch informiert, teilte die Landesregierung mit. Damit entspreche die Sanktionsliste der Schweiz nun vollständig jener der EU. Zudem passte Parmelins Departement einen Anhang der entsprechenden Verordnung an. Damit gelten die Bestimmungen nun auch für die Teile der von Russland annektierten Gebiete Saporischja und Cherson, die nicht von der Ukraine kontrolliert werden.

Coronavirus-Pandemie

Der Bundesrat hat am Mittwoch Stellung genommen zu Empfehlungen der Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) zur Zusammenarbeit von Bund und Kantonen während der Corona-Pandemie. Er sei bereit, auf einen Teil davon einzugehen und sie in laufende Arbeiten zu integrieren, teilte der Bundesrat mit.

Der Bundesrat will im Rahmen der Revision des Epidemiengesetzes die Kompetenz- und Aufgabenteilung von Bund und Kantonen überprüfen. Dabei soll auch analysiert werden, ob das Epidemiengesetz mit einem Kapitel über Finanzhilfen und Entschädigungsregelungen bei gesundheitspolizeilichen Massnahmen zu ergänzen ist. Grundsätzlich ablehnend steht der Bundesrat aber der Forderung nach einer stärkeren Beteiligung des Bundes an den Kosten gegenüber. Der Bund trage bereits heute die finanzielle Hauptlast der Pandemiebewältigung.

Erhöhung von AHV- und IV-Renten

Die Mindestrenten von AHV und IV steigen im kommenden Jahr um 2,5 Prozent. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1195 auf 1225 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2390 auf 2450 Franken.

Die Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 503 auf 514 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 958 auf 980 Franken.

Der Bundesrat prüft in der Regel alle zwei Jahre, ob eine Anpassung der AHV/IV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung angezeigt ist. Dies ist im AHV-Gesetz so geregelt. Allerdings sind in den Räten Motionen hängig für eine volle Anpassungen der Renten an die Teuerung.

Berufliche Vorsorge

Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt für 2023 bei einem Prozent. Dies teilte der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung am Mittwoch mit. Er sei darüber informiert worden, dass auf eine Überprüfung in diesem Jahr verzichtet werde, hiess es im Communiqué. Insgesamt sei die Beibehaltung trotz der Rückschläge im laufenden Jahr bei Erträgen aus Aktien und Immobilien gerechtfertigt. Die Landesregierung muss den BVG-Mindestzinssatz laut Gesetz mindestens alle zwei Jahre überprüfen. Sie wird dies nach eigenen Angaben im kommenden Jahr tun.

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13.06.2022

Finanzkriminalität

Der Bundesrat will der Finanzkriminalität besser vorbeugen und die Strafverfolgung von Finanz-Kriminellen verbessern. Dafür soll die Transparenz bei juristischen Personen erhöht werden. Ziel ist es, damit auch die Integrität und Reputation des Schweizer Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts zu stärken. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis im zweiten Quartal 2023 eine entsprechende Gesetzesvorlage zu erarbeiten.

Die Vorlage soll gemäss Mitteilung insbesondere ein zentrales Register zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter einführen. Daneben sollen neue Pflichten zur «risikobasierten Aktualisierung von Informationen» über effektiv Berechtigte eingeführt werden. Das Register soll nur für die zuständigen Behörden zugänglich sein, nicht aber für die Öffentlichkeit.

Digitalisierung

Eine gute Telekom-Infrastruktur und ein verbesserter Zugang zu Daten: Dies sind nach Ansicht des Bundesrats wichtige Voraussetzungen dafür, den Service Public ins digitale Zeitalter zu überführen. Er hat am Mittwoch einen Grundlagenbericht zum Thema verabschiedet. Als Beispiel für geplante Massnahmen nennt die Landesregierung unter anderem den Aufbau einer nationalen Dateninfrastruktur im Stromsektor. Dies helfe, Ressourcen effizienter und nachhaltiger einzusetzen.

Klimaschutz

Eine Schweizer Delegation wird an Gesprächen über die Wiederherstellung der Ozonschicht teilnehmen. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Verhandlungsmandat für das 34. Treffen der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls, das vom 31. Oktober bis zum 4. November dauert, genehmigt. Besprochen werden zum Beispiel Möglichkeiten, die Exporte von veralteten Technologien in Entwicklungsländer einzuschränken und über Massnahmen, um die Emissionen Stoffen zu senken, die die Ozonschicht abbauen. Ziel des Montrealer Protokolls von 1987 ist die Wiederherstellung der Ozonschicht. Die Herstellung und der Verbrauch von Stoffen, die sie schädigen, müssen deshalb schrittweise auf Null reduziert werden.

Lufttransportverordnung

Der Bundesrat hat die Höchstbeträge für die Haftung von Luftfahrtunternehmen angepasst. Er verabschiedete an seiner Sitzung am Mittwoch die entsprechende Teilrevision der Lufttransportverordnung. Dabei geht es unter anderem um die Haftung für verlorenes Gepäck, aber auch im Zusammenhang mit Todesfällen von Passagieren. Zudem müssen Unternehmen, wenn sie Gefahrengut transportieren, neu die Ausbildungsprogramme für ihr Personal genehmigen lassen, und es wird eine Deklarationspflicht eingeführt. Mit den Änderungen setzt die Schweiz neue Vorgaben der internationalen Organisation für Zivilluftfahrt (ICAO) um.

Krankenkassenprämien

Wenn Eltern die Krankenkassenprämien ihrer minderjährigen Kinder nicht bezahlen, sollen diese nicht mehr belangt werden können. Was das Parlament im März 2022 bereits beschlossen hat, will der Bundesrat nun in die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) schreiben. Er hat die entsprechende Änderung in die Vernehmlassung geschickt, wie er mitteilte.

Weiter soll geregelt werden, dass die Krankenversicherer neu höchstens zwei Betreibungen pro Jahr und versicherte Person durchführen dürfen. So sollen die Betreibungskosten gesenkt werden. Geregelt werden sollen zudem etwa auch die Kosten für Mahnungen und Zahlungsaufforderungen der Versicherer. Der Bundesrat soll für die Festlegung dieser Kosten zuständig sein.

Gesetz zum Verhüllungsverbot

Im März 2021 sagten Volk und Stände Ja zum Verfassungsartikel für ein Gesichtsverhüllungsverbot. Der Bundesrat will die Bestimmungen mit einem eigens geschaffenen Gesetz umsetzen. Darüber kann nun das Parlament entscheiden, die Landesregierung stellte den Räten die Botschaft zu. Künftig muss mit einer Busse von 1000 Franken rechnen, wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt. Das Gesetz sieht aber Ausnahmen vor: Das Gesicht darf zum Beispiel in Kirchen und anderen Sakralstätten bedeckt werden. Auch aus Gründen der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums sowie für den Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit – etwa auf Kundgebungen – bleibt die Gesichtsverhüllung erlaubt.

Sportangebote für Kinder

Die Förderung von Sport- und Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche in der Schweiz funktioniert grundsätzlich gut und erreicht viele von ihnen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht. Bei einigen Zielgruppen gibt es aber noch Optimierungspotential, etwa bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder mit einer Behinderung, wie die Landesregierung mitteilte. Mit dem Postulatsbericht erfüllte sie einen Auftrag des Nationalrats.

su, sda