Versäumnis der Staatsanwaltschaft Brand-Opfer wurden offenbar nicht obduziert

SDA/Redaktion blue News

16.1.2026

Ein Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana kommt in Mailand an. (5. Januar 2026)
Ein Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana kommt in Mailand an. (5. Januar 2026)
Bild: Keystone/EPA/Luca Zennaro

Direkt nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana hätte die Walliser Staatsanwaltschaft die Toten obduzieren lassen müssen, sagen Rechtsmediziner. Nun heisst es einem Medienericht, dass keine Autopsien der Opfer bekannt sind. 

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Die Walliser Staatsanwaltschaft hat unmittelbar nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS offenbar nicht alle oder keine Brandopfer gerichtsmedizinisch untersuchen lassen.
  • Roms Botschafter in Bern bestätigte zudem, dass keines der sechs italienischen Opfer in der Schweiz obduziert worden sei.
  • Dies geschah später in Italien.
  • Laut dem Bericht zeigt die Erfahrung, dass Angehörige in den meisten Fällen wissen wollen, wie und woran die Opfer genau gestorben sind.

Die Walliser Staatsanwaltschaft hat nach Angaben der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) unmittelbar nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS nicht alle oder keine Brandopfer gerichtsmedizinisch untersuchen lassen. 

Auch «Blick» berichtete über den Fall eines jungen Waadtländers. Er sei das erste Opfer, von dem eine Autopsie bekannt sei. «Die Art und Weise, wie das abgelaufen ist, war extrem brutal», sagte seine Mutter zu «Blick». Sie habe ihren Sohn eigentlich am 14. Januar beerdigen wollen, schrieb auch die NZZ.

Der Leichnam sei ohne eine Obduktion von der Staatsanwaltschaft freigegeben worden. Anwälte hätten zuvor um eine Autopsie gebeten. Am 13. Januar, als der Beerdigungstermin bereits feststand, habe die Staatsanwaltschaft einer solchen zugesagt. Laut NZZ soll der Jugendliche nun am heutigen Freitag beerdigt werden.

Obduktion nach Grossbrand nicht zwingend, aber üblich

Roms Botschafter in Bern bestätigte der NZZ zudem, dass keines der sechs italienischen Opfer in der Schweiz obduziert worden sei. Die Staatsanwaltschaft Rom ordnete daraufhin selber Autopsien der sechs italienischen Opfern an. Ein Jugendlicher musste dafür exhumiert werden.

Die Walliser Staatsanwaltschaft habe auf mehrere Anfragen der NZZ nicht reagiert.

Eine Obduktion nach einem Grossbrand mit mehreren Toten sei rechtlich gesehen «nicht zwingend notwendig», schrieb die NZZ weiter. Sie sei aber so üblich, dass Experten sich gegenüber der Zeitung «sehr verwundert» geäussert hätten, falls diese tatsächlich nicht stattgefunden haben sollten.

Die Erfahrung zeige, dass Angehörige in den meisten Fällen wissen wollen, wie und woran die Opfer genau gestorben sind, hiess es weiter. Dafür seien Untersuchungen im Inneren des Leichnams notwendig. Zudem sei es ein Grundsatz, ausländische Opfer aussergewöhnlicher Todesfälle zu obduzieren, bevor sie in ihre Heimat überführt werden. Andernfalls müssten sich die Ermittlungen später auf forensische Untersuchungen aus dem Ausland stützen, hiess es in dem Bericht.

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