Verdoppelung Die Schweiz rüstet auf – immer mehr Waffen beschlagnahmt

tsha

10.8.2020

Beschlagnahmte Waffen: Die Behörden werden in immer mehr Fällen tätig (Archivbild).
Beschlagnahmte Waffen: Die Behörden werden in immer mehr Fällen tätig (Archivbild).
Bild: Keystone

Binnen fünf Jahren hat sich die Zahl der Waffen, die an den Schweizer Grenzen beschlagnahmt wurden, verdoppelt. Warum rüsten die Bürger auf?

Wer an Waffennarren denkt, dem kommen meist die USA in den Sinn – das Land der NRA und der vielen Tausend Schusswaffentoten jedes Jahr. Doch auch die Schweiz entwickelt sich immer mehr zum Land der Pistolen-, Messer- und Schlagstockfanatiker. Wie die NZZ berichtet, werden hierzulande jeden Tag 23 verbotene Waffen an den Grenzen beschlagnahmt. Im vergangen Jahr wurden insgesamt 8'536 Beschlagnahmungen gezählt; im Jahr 2015 waren es noch halb so viele Fälle (4'286).

Laut NZZ ist das Internet eine der Hauptquellen für die beschlagnahmten Waffen. Auf einschlägigen Seiten im Ausland würden vor allem verbotene Klapp- und Schmetterlingsmesser sowie Elektroschockgeräte und Schlagstöcke bestellt und an der Grenze schliesslich abgefangen. 



Warum aber verspüren die Schweizer offenbar das Verlangen aufzurüsten? Der Zürcher Staatsanwalt und Experte für Waffenrecht Philipp Rothenbach macht dafür ein gestiegenes «Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung» verantwortlich. Vor allem bei jungen Menschen würden verbotene Waffen Absatz finden. «Sie tragen die Waffen auch in der Freizeit und im Ausgang auf sich und können sie so potenziell einsetzen», so Rothenbach gegenüber der NZZ.

Die Behörden würden bei Waffenbesitz zwar genauer hinsehen und Waffen «konsequent« einziehen, glaubt Rothenbach. Aber: «Wenn mit verbotenen Waffen kein Gewaltdelikt verübt wird, sind die Strafen für den Erwerb und den Besitz relativ mild.»

Mehr Waffen im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich, so die NZZ, habe sich die Zahl der Sicherstellungen in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdoppelt. Grund dafür sei nicht nur, dass der Zoll vermehrt Sendungen mit Waffen abfange; auch eine Sensibilisierung für die Themen Waffen und Waffenrecht sowie Präventionsbemühungen hätten dazu beigetragen, so ein Sprecher der Kantonspolizei.

Zuständig für die Beschlagnahmung sind im Falle illegaler Waffen die Statthalterämter. Sie können einschreiten, wenn deren Besitzer vermehrt straffällig wurden, eine gemeingefährliche Gesinnung vertreten oder nicht mehr mündig sind. In der Praxis kommt oftmals ein weiterer Grund hinzu: eine mögliche Selbst- oder Fremdgefährdung. So werden Waffen etwa dann beschlagnahmt, wenn ein Besitzer droht, sich oder andere töten zu wollen.



Nach einer Beschlagnahmung können die Waffen vom Besitzer zurückgefordert werden. Erfolg hat das aber nur, wenn die Behörden die Herausgabe der Waffen als unproblematisch einstufen.

Generell können Waffen hierzulande relativ einfach erworben werden. Dazu benötigt man in der Regel einen Waffenerwerbsschein des Kantons, den jeder ab 18 Jahren erhalten kann, der nicht straffällig geworden ist und nicht aus Ländern wie etwa Albanien, Serbien oder Sri Lanka stammt.

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