Urteil des BundesgerichtsDie Strafe gegen den «Emir von Winterthur» bleibt bestehen
dmu, sda
20.12.2023
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Verurteilung eines Sympathisanten des Islamischen Staates abgelehnt. Die Strafe gegen den als «Emir von Winterthur» bekannten Mann bleibt damit bestehen.
dmu, sda
20.12.2023, 14:31
dmu, sda
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Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat einen Mann wegen der Unterstützung der Terrororganisation Islamischer Staat im Dezember 2021 zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt, die Hälfte davon unbedingt.
Die Bundesanwaltschaft hat dagegen eine Beschwerde eingereicht. Das Bundesgericht hat diese nun abgelehnt.
Der als «Emir von Winterthur» bekannte Mann habe zwar in Syrien nicht selber an Kampfeinsätzen teilgenommen, aber eine zentrale Rolle im Winterthurer Salafistenkreis gespielt.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilte den Mann bereits am 11. September 2020 in einem ersten Verfahren wegen Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Organisation sowie Besitzes von Gewaltdarstellungen zu einer Freiheitsstrafe von 50 Monaten.
Die Berufungskammer des Gerichts sprach den Mann etwas mehr als ein Jahr darauf vom Vorwurf der Gewaltdarstellungen frei. Für die IS-Unterstützung legte es die Strafe bei 36 Monaten fest, die Hälfte davon unbedingt.
Eine Säule des Salafistenkreises
Für die Bundesanwaltschaft, die im Berufungsverfahren eine Freiheitsstrafe von 55 Monaten gefordert hatte, war diese Strafe zu tief ausgefallen. Sie gelangte deshalb ans Bundesgericht.
Der Mann habe zwar in Syrien nicht selber an Kampfeinsätzen teilgenommen, da er die übliche 30-tägige Kampfausbildung nicht überstanden habe, hielt die Anklage fest. Aber er habe eine zentrale Rolle im Winterthurer Salafistenkreis gespielt. Er habe fünf Dschihad-Anwärter rekrutiert, von denen drei im Kampf starben.
Strafe detailliert begründet
In seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil erinnerte das Bundesgericht daran, dass die Unterstützung einer terroristischen Organisation mit einer Strafe zwischen drei Tagessätzen und fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Das Gericht verfügt dabei über einen grossen Ermessensspielraum, um die Strafe innerhalb des im Strafgesetzbuch vorgesehenen Bereichs festzulegen.
Im vorliegenden Fall sind die Bundesrichter der Ansicht, dass ihre Kollegen in Bellinzona weder von den relevanten Aspekten abgewichen sind, noch welche vergessen haben. Das Bundesstrafgericht habe in seinem Urteil die Strafzumessung ausführlich begründet. Indem es die Strafe auf 36 Monate herabsetzte, habe es seinen Ermessensspielraum nicht überschritten.