Geschäfte untersagt Die Zentralschweiz opponiert gegen den Pilatus-Entscheid des EDA

dor

5.7.2019

Ein Flugzeug des Schweizer «Pilatus PC-21»-Akrobatik-Teams nimmt am 27. Januar 2010 an einer Flugshow in den  Vereinigten Arabischen Emiraten teil. 
Ein Flugzeug des Schweizer «Pilatus PC-21»-Akrobatik-Teams nimmt am 27. Januar 2010 an einer Flugshow in den  Vereinigten Arabischen Emiraten teil. 
Bild: EPA/Ali Haider

Das Aussendepartement hat Pilatus die Dienstleistungen in Saudi-Arabien und den Emiraten untersagt. Nun fordert die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz eine neue Diskussion über den Entscheid im Gesamtgremium.

In der Zentralschweiz ist die Entrüstung gross über den Entscheid des Bundes von Ende Juni, die Dienstleistungen der Pilatus Flugzeugwerke AG in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten zu untersagen. Grund für den Stopp: Das Aussendepartement EDA sieht das Söldnergesetz verletzt und erstattete Anzeige.

Der Vorstand der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ) schreibt nun in einem Brief an den Bundesrat, er habe «mit grösstem Unverständnis und Befremden zur Kenntnis nehmen müssen, dass die zuständige Direktion des EDA für einzelne Tätigkeiten der Pilatus Flugzeugwerke AG in Saudi-Arabien und den Emiraten ein Verbot ausgesprochen hat». IHZ-Präsident Andreas Ruch und Vizepräsident Peter Schildknecht unterstreichen laut einem Bericht im «Tages-Anzeiger» in dem Brief die Bedeutung des Stanser Flugzeugherstellers. Der Brief, datiert vom 3. Juli, liege Tagesanzeiger.ch/Newsnet vor.




In dem Schreiben wird dem Bericht zufolge weiter angeführt, dass Pilatus keine bewaffneten Flugzeuge herstelle, keine Pilotenausbildung im Ausland anbiete und mit ihren Simulatoren keine Luft-Boden-Einsätze ermögliche. «Aus Sicht unseres Verbandes hat der oben erwähnte Entscheid weitreichendste negative Folgen für die Pilatus Flugzeugwerke AG im Speziellen und für die ganze Wirtschaftsregion im Allgemeinen», zitiert der Bericht weiter aus dem Brief. Denn es gehe um mehr als Supportleistungen einer Schweizer Firma. «Aus unserer Sicht geht es um Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit, Glaubwürdigkeit und Berechenbarkeit unseres Landes.» Verträge seien einzuhalten, zudem seien Vertrauensbasis, hohe Zuverlässigkeit und eine genaue Vertragserfüllung «die schlagenden komparativen Vorteile der Unternehmungen unserer Region in einem hart umkämpften globalen Wettbewerb».

Stellungnahme verlangt

Der Brief schliesst dem Bericht zufolge mit der Forderung an den Bundesrat, Stellung zu der Sache zu nehmen, damit nachvollzogen werden könne, «wie es zu diesem in unserer Meinung verhängnisvollen Entscheid kommen konnte». Letztlich verlangt die Industrie- und Handelskammer aber Grundsätzlicheres vom Bundesrat, nämlich «den Entscheid im Gesamtgremium von Grund auf neu zu diskutieren».

Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, ist der Bundesrat auf Drängen des Nidwaldner Landammanns Alfred Bossard bereit, sich mit einer Regierungsdelegation zu treffen. Bossard kritisierte im Gespräch mit der Zeitung ebenfalls eine mangelnde Rechtssicherheit für Pilatus, wenn eine einzelne Sektion im Aussendepartement bisherige Dienstleistungen der Firma in einem Abnehmerland plötzlich untersage – und dies «im Widerspruch zur bisherigen Bewilligungspraxis im Wirtschaftsdepartement».



Bei dem Fall geht es um mehrere Dienstleistungen von Pilatus, wie das EDA vergangene Woche mitteilte. Die Politische Direktion im EDA hat entschieden, dass der technische Support, das Ersatzteilmanagement sowie die Problembehebung am Flugzeug des Typs PC-21, welche Pilatus für diese der Jemen-Allianz angehörenden Staaten wahrnimmt, eine logistische Unterstützung von Streitkräften darstellen. Saudi-Arabien ist in den Bürgerkrieg in Jemen involviert. Zudem kam das EDA zum Schluss, dass diese Dienstleistungen nicht mit den aussen­politischen Zielen des Bundes vereinbar sind. Pilatus hat seither 90 Tage Zeit, um sich aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten zurückzuziehen.

Ende Oktober berichteten die Tamedia-Zeitungen, dass Pilatus das EDA nicht wie vorgeschrieben über den Auftrag informiert habe. Beim EDA hiess es dazu, man sei aufgrund eigener Abklärungen auf das Geschäft gestossen. Daraufhin wurde die Prüfung an die Hand genommen.

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