Zugverbindungen in den Europa-Park, neue Reisegenehmigungen und Einschränkungen bei Ferien in Frankreich. Im April 2025 stehen wieder zahlreiche Änderungen an.
blue News liefert dir die Übersicht.
Martin Pfister tritt an
Der am 12. März neu gewählte Mitte-Bundesrat Martin Pfister tritt sein Amt als neuer Vorsteher des eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) an.
Pfister, selbst Oberst der Schweizer Armee, beerbt Viola Amherd, welche das Amt seit 2018 inne hatte.
Cyberangriffe müssen gemeldet werden
Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen Cyberangriffe mit grossem Schadenspotenzial ab dem 1. April dem Bund melden. Der Bundesrat setzt eine entsprechende Gesetzesänderung und die zugehörige Verordnung in Kraft. Für den Fall, dass Behörden, Organisationen oder Unternehmen die Meldepflicht missachten, sieht das Gesetz Bussen vor.
Die gesetzlichen Grundlagen dafür treten allerdings erst am 1. Oktober in Kraft. In den ersten sechs Monaten gilt somit zwar die Meldepflicht, das Unterlassen von Meldungen wird aber noch nicht sanktioniert. Die Meldepflicht gilt zum Beispiel für Bundesrat und Parlament, die Bundesanwaltschaft, die Armee, sowie für Hochschulen, Banken, Gesundheits- und Energieversorger, die SRG und Bahnunternehmen.
Gemäss dem Erlass müssen Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden nach deren Entdeckung an das Bundesamt für Cybersicherheit gemeldet werden.
Reisende nach Grossbritannien brauchen Genehmigung
Für Reisen ins Vereinigte Königreich reicht ab dem 2. April ein Reisepass allein nicht mehr aus. Es braucht zusätzlich eine elektronische Reisegenehmigung (ETA).
Amsterdam führt eine Umweltzone für Boote im von Grachten durchzogenen Stadtzentrum ein. Ab April sind dort nur noch Freizeitschiffe willkommen, die elektrisch oder mit Wasserstoff angetrieben werden sowie Ruderboote, teilte die niederländische Hauptstadt mit. Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, wird zunächst ermahnt, ab dem Sommer drohen Bussgelder.
Bis 2030 gelten befristete Ausnahmeregelungen für die Inhaber von Booten mit Benzin- und Dieselmotor, die eine mehrjährige kostenpflichtige Fahrterlaubnis bereits erhalten hatten. Auch historische Museumsboote sind von der Regelung ausgenommen. Durchgehende Wasserstrassen, auf denen Boote und Schiffe Amsterdam durchqueren, gehören nicht zur neuen Umweltzone.
SBB bieten Europa-Park-Verbindungen an
Die Zugverbindungen aus der Schweiz zum Europa-Park werden ausgebaut: Ab 12. April 2025 fährt der so genannte Railcoaster ab Zürich und bietet in Basel Anschluss für Reisende aus der Westschweiz und dem Mittelland.
Die Fahrt erfolgt im Fernverkehrszug Giruno, wie die SBB mitteilen. Der Zug verkehrt samstags, sonntags und an Feiertagen. Tickets sind ab 95 Franken erhältlich.
Frankreich führt neue Umweltzonen ein
Neuerungen gibt es auch bei Reisen nach Frankreich: Die französische Maut wird schrittweise auf ein elektronisches System («Free Flow») umgestellt. Ausserdem gilt ab April 2025 die neue Zones à Trafic Limité (ZTL), vergleichbar mit italienischen Verkehrszonen.
Für nichtberechtigte Fahrzeuge besteht in dieser Zone entweder ein generelles oder auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot.
Förderung für Solaranlagen wird erhöht
Solaranlagen werden künftig mehr gefördert.
Bild:Marijan Murat/dpa
Per 1. April 2025 wird der Bonus für Photovoltaikanlagen mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad stark erhöht. Für integrierte Anlagen steigt er von 250 auf 400 Franken pro kW installierter Leistung, für angebaute und freistehende Anlagen von 100 auf 200 Franken.
Dies setzt einen Anreiz zum Bau von Fassadenanlagen, die im Winterhalbjahr viel Strom produzieren. Anlagen ab einer Gesamtleistung von 100 kW erhalten für die Leistungen unter 100 kW den Vergütungssatz für integrierte Anlagen (330 Franken/kW) und 250 Fr./kW für die darüberhinausgehende installierte Leistung.
Ebenfalls per 1. April 2025 wird der Leistungsbeitrag der Einmalvergütung für die stark wachsenden Marktsegmente der Anlagen mit weniger als 30 kW Leistung sowie für angebaute und freistehende Anlagen ab 100 kW um je 20 Franken gesenkt.
Keine Absenkung gibt es in der Leistungsklasse von 30 bis 100 kW, die weniger stark wächst. Damit wird es finanziell attraktiver, grössere Anlagen zu bauen und möglichst die gesamte geeignete Dachfläche für die Stromerzeugung auszunutzen.
Zinssatz für Corona-Kredite ändert sich
Der Bundesrat senkt ab dem 1. April die Zinsen auf den Covid-19-Krediten. Für Kredite bis 500'000 Franken sind per 31. März neu 0,25 Prozent Zinsen zu entrichten. Kredite über eine halbe Million Franken müssen mit 0,75 Prozent verzinst werden.
Die Festlegung der Zinssätze für die Kredite jeweils per 31. März ist im Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz geregelt. Dabei berücksichtigt die Landesregierung den Leitzins der Schweizerischen Nationalbank (SNB)
Die neuen Aufgaben wie das Auslesen eines Datenträgers, die Zwischenspeicherung und die Auswertung werden gemäss früheren Angaben des Bundesrats künftig durch Mitarbeitende in den sechs Bundesasylzentren wahrgenommen. Es sei davon auszugehen, dass dafür zusätzliches Personal benötigt werde – sechs zusätzliche Vollzeitstellen und sechs zusätzliche Teilzeitstellen.