Steingärten, E-Zigaretten, Zweitwohnungen Diese Änderungen im Oktober musst du jetzt kennen

lt, sda

1.10.2024 - 06:10

Diese neuen Regeln für Tabakprodukte und E-Zigaretten gelten ab Oktober

Diese neuen Regeln für Tabakprodukte und E-Zigaretten gelten ab Oktober

Ab dem 1. Oktober gelten in der Schweiz strengere Verkaufs-, Werbe- und Meldevorschriften für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten. Dazu gehört unter anderem ein schweizweit einheitliches Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren sowie strengere Werbeeinschränkungen, zum Beispiel auf Plakaten, im öffentlichen Verkehr, in Kinos, in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Bahnhöfen und Flughäfen und auf Sportplätzen. Überall dort, wo bereits heute ein Rauchverbot gilt, wird dieses neu auch für erhitzte Produkte und elektronische Zigaretten gelten. Das Sponsoring von Veranstaltungen mit internationalem Charakter oder für ein minderjähriges Publikum ist nicht mehr erlaubt. Weiter gibt es beispielsweise neue Bildwarnhinweise auf Tabakverpackungen.

26.09.2024

Im Oktober 2024 stehen in der Schweiz wieder zahlreiche Änderungen an. blue News zeigt dir die Neuerungen und Anpassungen, die anstehen.

Keystone-SDA, lt, sda

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Im Oktober 2024 stehen in der Schweiz diverse Anpassungen und Änderungen an.
  • Unter anderem gelten strengere Verkaufs-, Werbe- und Meldevorschriften für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten.
  • Ausserdem können Organisationen ab dem 1. Oktober jederzeit Gesuche für den Schutz von Minderheiten einreichen.
  • blue News nennt alle Änderungen in der Übersicht.

Strengere Verkaufs- Werbe- und Meldevorschriften für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten oder ein Steingartenverbot im Kanton Solothurn sowie ein neuer Verhaltenskodex für die Bundesverwaltung. Diese neuen Bestimmungen treten in der Schweiz am Dienstag, den 1. Oktober, in Kraft.

Jugendschutz

Ab dem 1. Oktober gelten in der Schweiz strengere Verkaufs-, Werbe- und Meldevorschriften für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten. Dazu gehört unter anderem ein schweizweit einheitliches Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren sowie strengere Werbeeinschränkungen, zum Beispiel auf Plakaten, im öffentlichen Verkehr, in Kinos, in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Bahnhöfen und Flughäfen und auf Sportplätzen. Überall dort, wo bereits heute ein Rauchverbot gilt, wird dieses neu auch für erhitzte Produkte und elektronische Zigaretten gelten. Das Sponsoring von Veranstaltungen mit internationalem Charakter oder für ein minderjähriges Publikum ist nicht mehr erlaubt. Weiter gibt es beispielsweise neue Bildwarnhinweise auf Tabakverpackungen.

Minderheiten

Organisationen können ab dem 1. Oktober jederzeit Gesuche für den Schutz von Minderheiten einreichen. Mit einer entsprechenden Verordnungsänderung will der Bundesrat besser auf sicherheitsrelevante Lageveränderungen reagieren können. Als Beispiel nannte er die Terroranschläge der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Da habe sich gezeigt, dass die heutige Praxis nicht der volatilen Sicherheitslage entspreche. Bislang konnten die Organisationen die Gesuche für zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor terroristischen oder gewalttätig-extremistischen Angriffen jeweils bis Ende Juni einreichen. In der zweiten Jahreshälfte wurden die Gesuche geprüft und die Finanzhilfen für das darauffolgende Jahr wurden gesprochen. Neu können die Gesuche aufgrund unvorhersehbarer Sicherheitsrisiken jederzeit eingereicht werden. Dies gilt so lange, bis die verfügbaren Mittel von fünf Millionen Franken im Jahr ausgeschöpft sind.

Bauvorschriften

Im Kanton Solothurn sind ab dem 1. Oktober neue Stein- und Schottergärten verboten. Der Kantonsrat hatte das Verbot im Frühling beschlossen, gegen den Widerstand der SVP. Deren Vertreter argumentierten, ein solches Verbot sei ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte der Hausbesitzer und die Autonomie der Gemeinden. Die Befürworter hatten betont, dass es sich nicht um ein absolutes Verbot handle.

Steinwüste in einem Vorgarten in Emmerich in Nordrhein-Westfalen: Schottergärten und Steingärten werden auch in Deutschland längst als Ärgernis wahrgenommen und in einigen Städten verboten.
Steinwüste in einem Vorgarten in Emmerich in Nordrhein-Westfalen: Schottergärten und Steingärten werden auch in Deutschland längst als Ärgernis wahrgenommen und in einigen Städten verboten.
Bild: IMAGO/FUNKE Foto Services/Markus Weissenfels

Das Gesetz erlaubt Steingärten weiterhin, sofern sie von Steinbrech oder anderen Pflanzen bewachsen sind und damit als anrechenbare Grünfläche gelten.

Bundesverwaltung

In der Bundesverwaltung tritt am 1. Oktober der neue Verhaltenskodex in Kraft. Es wird darin zum Beispiel explizit festgehalten, dass insbesondere sexistisches Verhalten, sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung in der Bundesverwaltung nicht toleriert werden. Mit der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung werden auch die Informationssicherheit und der Datenschutz stärker thematisiert. Ebenso werden die Mitarbeitenden betreffend Nutzung sozialer Medien sensibilisiert. Der Kodex betont den Grundsatz der wirtschaftlichen Verwendung der anvertrauten finanziellen Mittel und hält ein umweltbewusstes Verhalten am Arbeitsplatz fest. Es wird ausdrücklich erwähnt, dass keine Indiskretionen toleriert werden. Zudem wird präzisiert, dass Mitarbeitende gesetzlich verpflichtet sind, ihnen in ihrer beruflichen Funktion bekannte schwerwiegende Vergehen, insbesondere Korruptionshandlungen, zu melden. Der Kodex führt die bestehende «Whistleblowing-Meldestelle» bei der EFK neu ausdrücklich auf.

Zweitwohnungen

Ab dem 1. Oktober gelten weniger strikte Bauauflagen in Gemeinden mit zahlreichen Zweitwohnungen. Der Bundesrat hat das vom Parlament im Frühjahr gelockerte Zweitwohnungsgesetz auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt. Häuser, die vor dem 11. März 2012 gebaut worden sind, sollen abgerissen, neu aufgebaut, saniert, in einem gewissen Grad erweitert und uneingeschränkt genutzt werden dürfen. Damit gelten weniger strenge Regeln für Wohnungen und Gebäude, die vor der Abstimmung über die Zweitwohnungsinitiative gebaut wurden.