SBB, Führerschein, SRG Diese Änderungen im November musst du jetzt kennen

SDA

29.10.2024 - 04:30

Bei den SBB können ab November Tickets fürs Ausland auch mobil gekauft werden. 
Bei den SBB können ab November Tickets fürs Ausland auch mobil gekauft werden. 
Keystone

Neuer Führerschein im Kreditkartenformat, Änderungen bei SBB-Tickets und Sonderzeichen im Schweizer Pass: Ab November 2024 gibt es in der Schweiz zahlreiche Änderungen.

SDA / Sven Ziegler

Im November 2024 stehen wieder zahlreiche Änderungen in der Schweiz an. Der Führerschein ist nur noch im Kreditkartenformat gültig – das ist nur eine von zahlreichen Anpassungen auf den neuen Monat hin.

blue News zeigt dir alle Änderungen in der Übersicht.

Führerschein im Kreditkartenformat

Ab dem 1. November ist der alte blaue Schweizer Führerschein auf Papier nicht mehr gültig. Bis dann müssen alle Lenkerinnen und Lenker im Besitz eines Ausweises im Kreditkartenformat sein. Wer danach in einer Polizeikontrolle noch den alten Schein vorweist, muss mit einer Busse von 20 Franken rechnen.

Ende August hatten noch 330'000 Personen einen solchen blauen Schein. Um ihn gegen einen neuen umzutauschen, können sich Lenkerinnen und Lenker an ein Strassenverkehrsamt in ihrem Wohnkanton wenden – vor Ort oder online. Der neue Führerschein im Kreditkartenformat wird innerhalb weniger Tage per Post zugestellt.

Tierseuchen-Ausrottung

Anfang November wollen der Bund und die Rinderzüchter eine nachhaltige Ausrottung der Tierseuche Bovine Virus-Diarrhoe (BVD; «Rinderdurchfall») in Angriff nehmen. Zunächst sollen während einer zweijährigen Übergangsphase ein Ampel-System («BVD-frei», «nicht BVD-frei») und entsprechend teils Einschränkungen den Tierverkehr sicherer machen.

Lange Zeit verursachte BVD in Schweizer Rinderhaltungen wirtschaftliche Schäden von mehreren Millionen Franken jährlich. Für Menschen ist BVD ungefährlich.

SBB verkaufen internationale Billette per App

Ab Anfang November können Reisende Auslands-Zugreisen auch auf der SBB-Mobile-App auf dem Smartphone kaufen. Die SBB erfüllen mit diesem zusätzlichen Verkaufskanal laut einer Mitteilung ein häufig geäussertes Kundenbedürfnis.

Tagesverbindungen in die Nachbarländer der Schweiz sowie die Beneluxstaaten werden via SBB-Mobile-App gebucht werden können – «vorläufig» aber noch keine Billette für Nachtzüge.

Auf der SBB-Mobile-App werden die SBB ab November auch internationale Reisen nach London, nach Bratislava oder nach Barcelona sowie weitere Verbindungen in angrenzende Länder anbieten. Bisher lassen sich solche Billette und die Reservationen via Internetseite der SBB und Reisezentren kaufen respektive vornehmen.

Susanne Wille wird SRG-Generaldirektorin

Die Fernsehjournalistin Susanne Wille übernimmt am 1. November offiziell das Amt der neuen SRG-Generaldirektorin. Die gebürtige Aargauerin ist die erste Frau an der Spitze der SRG und tritt die Nachfolge von Gilles Marchand an, der zurückritt.

Wille erlangte Bekanntheit als Moderatorin der Nachrichtensendung «10 vor 10». Die letzten vier Jahre leitete sie die Kulturabteilung von Schweizer Radio und Fernsehen. Zu den Baustellen des öffentlichen Rundfunks in der Schweiz gehören unter anderem die Verteilung der Konzessionen, die sinkenden Einnahmen und die für 2026 bevorstehende Abstimmung zur Halbierung der Radio- und TV-Gebühren.

Sonderzeichen in amtlichen Dokumenten

Ab dem 11. November können Sonderzeichen auf Buchstaben in amtlichen Dokumenten wie Pässen oder Identitätskarten geschrieben werden. Bis auf wenige Ausnahmen werden alle Sonderzeichen europäischer Sprachen in sämtlichen Personenregistern in der Schweiz geführt.

Jede betroffene Person kann ab dem 1. Januar 2025 eine Anpassung beantragen. Bis zu diesem Datum werden nur Änderungen vorgenommen, wenn der Eintrag ohnehin geändert werden muss.

Geburtsmeldung ohne Geschlecht

Ebenfalls ab dem 11. November kann die Geburt eines Kindes auch ohne Angabe zum Geschlecht der zuständigen Behörde gemeldet werden. Dies jedoch nur in Fällen, in denen das Geschlecht des Neugeborenen nicht eindeutig festgestellt werden kann. Dafür muss ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorgelegt werden.

Spätestens drei Monate nach der Geburt müssen die Eltern dem Zivilstandesamt das Geschlecht nachmelden. Gleichzeitig können dem Kind neue Vornamen gegeben werden.

Mit Material von Keystone-SDA

Hinweis: In der ursprünglichen Version des Textes war auch ein Ausbau der Opfer-Beratungshilfe des Kantons Zürich enthalten. Dies gilt jedoch erst ab November 2025. Der Text wurde angepasst.

SDA