Sperrstunde, kein Sonntagsverkauf Diese neuen Corona-Massnahmen verhängt der Bund

tjb

11.12.2020

Nun ist klar, welche Corona-Massnahmen für die kommenden Wochen gelten.
Nun ist klar, welche Corona-Massnahmen für die kommenden Wochen gelten.
Bild: Keystone/Peter Klaunzer

Sperrstunde um 19 Uhr und eine Absage an Sonntagsverkäufe, aber weiterhin Treffen mit bis zu zehn Personen: Das sind die wichtigsten neuen Corona-Massnahmen des Bundes.

In welche Richtung die Massnahmen gehen sollen, war bereits seit Dienstag klar. Danach durften sich die Kantone zu den Plänen äussern. Und nun hat der Bundesrat entschieden, was ab Samstag gilt. Die folgenden Massnahmen gelten zunächst bis zum 22. Januar:

Sperrstunde um 19 Uhr: Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken, Kinos, Theater sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen schliessen. Restaurants und Bars sind von letzterem ausgenommen, sie dürfen auch an Sonntagen Gäste bedienen. Am 24. und 31. Dezember gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr.

Take-away-Angebote und Lieferdienste dürfen weiterhin bis 23 Uhr öffnen.

Ausnahmen: Kantone, in denen sich die Pandemie-Lage günstiger entwickelt, dürfen die Sperrstunde auf 23 Uhr nach hinten schieben. Dazu muss während sieben Tagen der Reproduktionswert des Virus unter 1 und die Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Landesdurchschnitt liegen. Ausserdem müssen die Kapazitäten der Spitäler und des Contact Tracings ausreichen.

Veranstaltungsverbot: Öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Ausnahmen gelten für religiöse Feiern, hier dürfen sich bis 50 Personen treffen, sowie für Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.

Private Treffen: Hier verzichtet der Bundesrat auf eine weitere Einschränkung, es gilt weiterhin die Grenze von zehn Personen, Kinder inklusive. Die Zwei-Haushalte-Regel wird nur als dringende Empfehlung ausgesprochen, verbindlich ist sie nicht.

Beschränkungen für Sport und Kultur: Freizeit-Sport ist nur noch in Gruppen von höchstens 5 Personen erlaubt, Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nicht-professionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf fünf Personen eingeschränkt.

Weitere 1,5 Milliarden für Härtefälle

Weil die neuen Massnahmen zu weiteren Geschäftsschliessungen führend wird, will der Bundesrat den bestehenden Fonds für Härtefälle aufstocken. Er schlägt den eidgenössischen Räten vor, weitere 1,5 Milliarden Franken dafür bereitzustellen. Zudem will der Bundesrat im Kulturbereich nicht nur Unternehmen, sondern auch Einzelpersonen Ausfallentschädigungen zu zahlen.

Die Landesregierung will zudem vom Parlament die Erlaubnis, die Bedingungen für Härtefall-Hilfen zu lockern. So will der Bundesrat mehr Handlungsspielraum schaffen zur Unterstützung von Unternehmen, die schliessen müssen oder in ihrer Tätigkeit erheblich eingeschränkt werden. Für Restaurants prüft der Bundesrat eine Branchenlösung, damit die Kantone nicht für jeden Betrieb ein einzelnes Härtefall-Gesuch prüfen müssen.

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