Heirat, Frauenrecht, Ständerat Mit diesen Entscheiden hat das Bundesgericht die Schweiz durchgeschüttelt

Lea Oetiker

26.3.2025

Die CVP-Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» wurde im April 2019 aufgehoben.
Die CVP-Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» wurde im April 2019 aufgehoben.
sda

Simon Stocker wurde als Ständerat von Schaffhausen abgesetzt. Das hat das höchste Gericht der Schweiz entschieden. So etwas passiert selten – ist aber kein Einzelfall.

Lea Oetiker

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Das Bundesgericht hat die Wahl von Simon Stocker zum Schaffhauser Ständerat aufgehoben. Grund dafür: Zum Zeitpunkt seiner Wahl wohnte er nicht im Kanton Schaffhausen.
  • Das Bundesgericht hebt selten politische Entscheide auf, hat es aber in der Vergangenheit auch schon getan.
  • Eine Übersicht in 6 Punkten.

Ein Entscheid mit weitreichenden Folgen hat das oberste Gericht gefällt: Das Bundesgericht hebt die am 19. November 2023 erfolgte Wahl von Stocker zum SP-Ständerat des Kantons Schaffhausen auf, weil er zum Zeitpunkt der Wahl seinen Wohnsitz nicht im Kanton Schaffhausen hatte. Ab sofort ist Stocker damit seines Amtes enthoben.

Es ist nicht das erste Mal, dass Bundesgericht politische Entscheide umstösst, wie die folgende Liste zeigt:

Aufhebung der Volksabstimmung zur «Heiratsstrafe»

Die CVP-Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» wurde am 28. Februar 2016 zur Abstimmung gebracht. Die Initiative wollte die steuerliche Benachteiligung von verheirateten Paaren im Vergleich zu unverheirateten Paaren abschaffen, indem sie forderte, dass die Ehe als «Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» definiert wird. Die Vorlage wurde mit einem knappen Nein (50,8 Prozent Ablehnung) abgelehnt.

Im April 2019 erklärte das Bundesgericht die Abstimmung für ungültig. Es war das erste Mal in der Geschichte der Schweiz, dass eine nationale Volksabstimmung aufgehoben wurde.

Der Bundesrat hatte in den Abstimmungsunterlagen falsche Zahlen angegeben. Es wurde behauptet, dass etwa 80'000 Ehepaare von der sogenannten Heiratsstrafe betroffen seien, während es tatsächlich etwa 454'000 waren. Diese falschen Angaben verletzten die Abstimmungsfreiheit, da sie die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht ausreichend korrekt informierten.

Die Aufhebung führte zu intensiven Diskussionen über die Verantwortung des Bundesrats bei der Bereitstellung korrekter Informationen und über die Konsequenzen für zukünftige Abstimmungen. Die Initiative selbst wurde jedoch nicht erneut zur Abstimmung gebracht, da das Initiativkomitee sie zurückzog.

Frauenstimmrecht im Kanton Appenzell Innerrhoden

Während auf nationaler Ebene das Frauenstimmrecht 1971 eingeführt wurde, verweigerte der Kanton Appenzell Innerrhoden den Frauen weiterhin das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene. Mehrere Versuche, das Frauenstimmrecht in Appenzell Innerrhoden einzuführen, scheiterten an den traditionellen Landsgemeinden.

Am 27. November 1990 entschied das Bundesgericht, dass die Verweigerung des Frauenstimmrechts im Kanton Appenzell Innerrhoden verfassungswidrig sei.

Das Gericht argumentierte, dass die Verweigerung des Frauenstimmrechts gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen das Diskriminierungsverbot verstösst. Es stellte klar, dass kantonale Traditionen nicht über den Grundrechten stehen.

Der Kanton Appenzell Innerrhoden musste das Frauenstimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene einführen. Dies markierte einen Wendepunkt in der Schweizer Geschichte und unterstrich die Bedeutung der Grundrechte gegenüber lokalen Traditionen.

Einbürgerungen an der Urne

In einigen Schweizer Gemeinden wurden Einbürgerungen durch Volksabstimmungen entschieden. Dabei kam es häufig zu Diskriminierungen, insbesondere gegenüber Bewerbern aus dem Balkan oder aus muslimischen Ländern.

Im Jahr 2003 erklärte das Bundesgericht diese Praxis für verfassungswidrig.

Das Gericht stellte fest, dass Urnenabstimmungen über Einbürgerungen gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot verstossen. Zudem verletzten sie den Anspruch auf eine Begründung bei ablehnenden Entscheiden. Das Verfahren wurde als intransparent gewertet und bot keine Möglichkeit für Bewerber, eine Ablehnung anzufechten.

Gemeinden mussten ihre Einbürgerungsverfahren ändern und sicherstellen, dass Entscheidungen fair, begründet und rechtsstaatlich überprüfbar sind. Dieser Entscheid führte zu einer grundlegenden Reform des Einbürgerungsprozesses in der Schweiz.

Illegale Bauten ausserhalb der Bauzone

In der Schweiz ist das Bauen ausserhalb von Bauzonen streng reglementiert, um Landschaften zu schützen. Dennoch wurden in einigen Kantonen über Jahrzehnte hinweg illegale Bauten geduldet.

Im Jahr 2021 entschied das Bundesgericht, dass die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands auch nach 30 Jahren nicht verwirkt ist.

Das Gericht betonte den Vorrang des Raumplanungsgesetzes und den Schutz der Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet vor dem Vertrauensschutz der Eigentümer illegaler Bauten.

Dieses Urteil stärkte den Schutz der Landschaft und führte dazu, dass einige illegale Bauten abgerissen werden mussten – auch wenn sie jahrzehntelang geduldet worden waren.

Kantonswechsel des Laufentals

Das Laufental war historisch Teil des Fürstbistums Basel und wurde 1815 dem Kanton Bern zugeschlagen. In den 1970er Jahren entstand eine Bewegung für einen Kantonswechsel, insbesondere nach der Gründung des Kantons Jura.

Am 11. September 1983 stimmte das Laufental über einen Wechsel zum Kanton Basel-Landschaft ab. Die Abstimmung fiel knapp gegen den Kantonswechsel aus (56,7 Prozent Nein-Stimmen). Später wurde bekannt, dass die Berner Kantonsbehörden heimlich Gelder an die «Aktion bernisches Laufental» gezahlt hatten, um die Abstimmung zu beeinflussen.

1988 erklärte das Bundesgericht die Abstimmung von 1983 für ungültig. Begründung: Die geheimen Zahlungen der Berner Kantonsbehörden stellten eine unzulässige Beeinflussung der Meinungsbildung dar und verletzten die Abstimmungsfreiheit.

Eine neue Abstimmung wurde für den 12. November 1989 angesetzt. Bei dieser Abstimmung entschied sich das Laufental mit 51,7 Prozent der Stimmen für einen Wechsel zum Kanton Basel-Landschaft. Der Kantonswechsel wurde am 1. Januar 1994 vollzogen.

Windpark-Projekt «Bel Coster» im Kanton Waadt

Im Kanton Waadt war ein grosses Windpark-Projekt geplant, das neun Windturbinen umfassen sollte. Das Projekt stiess jedoch auf Widerstand von Umweltschutzorganisationen und Anwohnern.

Das Bundesgericht gab einer Beschwerde gegen das Projekt statt und hob dessen Genehmigung auf.

Die genauen Gründe sind unklar, aber es wird vermutet, dass es um Fragen des Landschaftsschutzes oder um Verstösse gegen Umweltauflagen ging.

Bundesgericht entscheidet über Urnengang zum Frauen-Rentenalter

Bundesgericht entscheidet über Urnengang zum Frauen-Rentenalter

Das Bundesgericht entscheidet am Donnerstag in öffentlicher Beratung über eine Wiederholung des Urnengangs zur Erhöhung des Frauenrentenalters. Das Volk hatte diesem am 25. September 2022 knapp zugestimmt. Laut der Beschwerde erfolgte dies aufgrund falscher Zahlen. Damit habe die Stimmbevölkerung nicht in Kenntnis der Sachlage entschieden, heisst es in den Abstimmungsbeschwerden der Grünen und der SP Frauen. Die im Abstimmungsbüchlein genannten Zahlen würden auf der falschen Ausgabenprognose für die AHV basieren und seien somit irreführend gewesen. Die Parteien verlangen die Streichung des knappen Resultats von 50,6 Prozent Zustimmung zur Vorlage AHV21 und eine Wiederholung des Urnengangs.

12.12.2024