Drohnen als Plagegeister Drohnen-Blockade am Flughafen – Schweiz ebenfalls gefährdet

Nicolai Morawitz

20.12.2018

David gegen Goliath: An Flughäfen kann eine kleine Drohne einen grossen Airbus zu Boden zwingen.
David gegen Goliath: An Flughäfen kann eine kleine Drohne einen grossen Airbus zu Boden zwingen.
Keystone/dpa

Drohnen sind nicht nur nützliche Helfer, sondern auch eine Gefahrenquelle für Flughäfen. In London-Gatwick sorgten zwei Quadrokopter über dem Flugfeld für Verspätungen und Ausfälle. Könnte gleiches in der Schweiz passieren? «Bluewin» hat nachgefragt.

Europas siebtgrösster Flughafen London-Gatwick am Mittwochabend: Kein Flugzeug darf starten und landen, Tausende Menschen sitzen fest, teilweise direkt in den Maschinen auf dem Rollfeld.

Der Grund: Über dem Flughafengelände wurden seit dem Abend Drohnen gesichtet. Noch am Donnerstagnachmittag war keine Entwarnung möglich. Es sei während des ganzen Tages mit Verspätungen und Ausfällen zu rechnen, weil weiterhin Drohnen gesichtet würden, schreibt der Flughafen auf Twitter:


Von der Sperrung waren allein am Mittwochabend zu 10'000 Menschen betroffen — normalerweise nutzen mehr als 100'000 Fluggäste täglich den Flughafen. An den Terminals bildeten sich lange Schlangen. Der Flughafen rät Passagieren am Donnerstag die Reise erst gar nicht anzutreten. 

Im Notfall wehrlos

In der Schweiz dürfen sich Drohnen, die schwerer als ein halbes Kilo sind, einem Flughafengelände ohne Bewilligung der Flugsicherung nur bis fünf Kilometer nähern. Für Freizeit-Drohnen unter 500 Gramm gilt diese Regelung dagegen nicht. Dies sei ein «potenzielles Problem», sagt der Sprecher des Flughafen Zürich Philipp Bircher am Donnerstag. Der Gesetzgeber müsse hier handeln, um Flughäfen besser zu schützen. Laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) könnte das zulässige Drohnengewicht im Flughafen-Umkreis schon bald europaweit auf 250 Gramm abgesenkt werden.

Sollten trotz des geltenden Verbots Drohnen das Flugfeld überfliegen, wären dem Flughafen Zürich weitgehend die Hände gebunden. «Wir verfügen derzeit über kein System der Drohnen-Erkennung und können sie auch nicht unschädlich machen», sagt Bircher. Deshalb müssten ähnlich wie in London-Gatwick Starts und Landungen so lange ausgesetzt werden, bis der Flugraum wieder frei sei. 

Erst Ende September gab es beim Flughafen Zürich eine gefährliche Situation mit einer Drohne. Ein Swiss-Airbus war im Landeanflug auf die Piste 14, als plötzlich eine Drohne auftauchte. Rund zehn Kilometer vor der Pistenschwelle surrte das Fluggerät in einem Abstand von weniger als 20 Metern oberhalb des Flugwegs vorbei, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtete.

Arbeitsgruppe zur Drohnen-Abwehr in Genf

In Genf gebe es ein festes Prozedere, wenn eine Drohne den Flugverkehr gefährde, teilt die Flughafensprecherin Madeleine von Holzen mit. In Absprache mit der Flugsicherung Skyguide werde der Flugverkehr vollkommen gestoppt. «Zeitgleich rückt die Polizei aus, um die Person, welche die Drohne fliegt, ausfindig zu machen», so von Holzen.

Wenn keine unmittelbare Gefahr von einer Drohne für den Flugverkehr ausgehe, sende Skyguide zumindest eine Warnungsmitteilung an alle Piloten aus.

In Genf arbeite derzeit eine Gruppe aus Flughafen, Skyguide und Polizei an einer gemeinsamen Drohnen-Abwehr. Dabei würden zunächst verschiedene Geräte getestet, mit denen Drohnen geortet werden können, so von Holzen.

Hohe Bussen bei verbotenen Flügen

Auch das BAZL sieht die Gefahr von Kollisionen im Himmel: «Wir erhalten immer wieder Meldungen, dass Drohnen und Flugzeuge oder Helikopter sich Nahe kommen», sagt BAZL-Sprecher Christian Schubert. Bis Ende Dezember dieses Jahres seien 44 Meldungen von Piloten oder den Verantwortlichen in den Flughafen-Towern eingegangen. «Die gemeldeten Vorfälle haben im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen», so Schubert.

Kommt eine Drohne einem Passagierflugzeug im Schweizer Luftraum zu nahe, hat das rechtliche Konsequenzen, wie ein «Bluewin-Artikel» aufzeigt. «Die Bundesanwaltschaft leitet dann eine Untersuchung wegen Gefährdung des öffentlichen Verkehrs ein», heisst es beim BAZL. «Wird der Drohnen-Verantwortliche geschnappt, drohen ihm saftige Bussen oder sogar Gefängnis.» Bei anderen verbotenen Flügen führt das Bundesamt für Zivilluftfahrt eine administrative Untersuchung durch. Auch hier kann es gemäss der Behörde eine saftige Busse geben.

Ende Juli waren auch in Grossbritannien neue Regeln in Kraft getreten, mit denen sich Drohnenbesitzer strafbar machen, sobald sich ihre unbemannten Fluggeräte einem Flughafengelände auf weniger als einen Kilometer nähern. Wird gar ein Flugzeug durch die Drohne gefährdet, riskiert der Besitzer eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.

'Drohnen-Führerschein' frühestens 2020

Die europäische Agentur für Flugsicherheit (Easa) arbeitet zurzeit an einem Gesetz, das sowohl Hobby-Drohnenpiloten als auch Profis dazu verpflichten würde, eine Lizenz zu erwerben, damit das Fluggerät gesteuert werden darf. Weil die Schweiz im Bereich der Luftfahrt EU-Recht übernimmt, sollte der 'Drohnen-Führerschein' auch hierzulande eingeführt werden. Vor 2020 sei damit aber nicht zu rechnen, so BAZL-Sprecher Schubert. 

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