Ärger für Schweizer Armee Drohnen-Projekt schmiert ab – und wird nun auch ein Fall fürs Gericht

SDA

4.9.2025 - 13:35

Eine Aufklaerungsdrohne vom Typ ADS 15 am 4. auf dem Militaerflugplatz in Emmen LU.
Eine Aufklaerungsdrohne vom Typ ADS 15 am 4. auf dem Militaerflugplatz in Emmen LU.
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Das in Israel bestellte Drohnen-Aufklärungssystem ADS 15 für die Schweizer Armee verspätet sich um Jahre und ist in Schieflage. Nun wird das Projekt, das immer noch in der Schwebe ist, auch ein Fall für die Justiz.

Keystone-SDA

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  • Das Projekt Aufklärungsdrohne ADS 15 wird verändert: Die sechs Drohnen sollen weniger leisten.
  • Bei Eisbildung und Bodennebel werden deshalb keine Flüge mehr möglich sein. Im unkontrollierten Luftraum muss die Drohne zudem begleitet werden.
  • Auch das reduzierte Projekt ist noch nicht in trockenen Tüchern.
  • Die Gsoa hat jetzt angekündigt, gerichtlich gegen das Projekt vorgehen zu wollen.

Die neusten Entwicklungen beim lahmenden Drohnenprojekt der Schweizer Armee rufen die Kritiker auf den Plan. Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (Gsoa) hat angekündigt, gerichtlich gegen den Kauf vorzugehen.

Verteidigungsminister Martin Pfister kommunizierte heute, an der Aufklärungsdrohne ADS 15 des israelischen Anbieters Elbit festzuhalten. Statt die Übung abzubrechen, verzichtet er auf zentrale Funktionalitäten.

«Die Gsoa ist empört und geht gerichtlich dagegen vor», schrieb die Organisation in einer Stellungnahme. Seit Beginn kritisiert die Gsoa das Vorhaben. Mit dem Verzicht auf wichtige Funktionen werde die Beschaffung mehr und mehr zur Farce.

SP und Grüne sehen sich bestätigt

Der Drohnenkauf widerspreche ausserdem dem Kriegsmaterialgesetz sowie dem internationalen Vertrag über den Waffenhandel, so die Gsoa. Zusammen mit weiteren Organisationen werde sie ihren vor zwei Monaten eingereichten Antrag auf Ungültigkeitserklärung dieses Vertrags weiterverfolgen.

Die ADS 15 wurde am heutigen Donnerstag der Presse präsentiert.
Die ADS 15 wurde am heutigen Donnerstag der Presse präsentiert.
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Kritik kommt auch von linken Parteien, die den sofortigen Beschaffungsstopp der Drohnen fordern. Erneut würden Steuergelder aufgrund von finanz- und sicherheitspolitischem Versagen in den Sand gesetzt, schrieb die SP. Die Schweiz solle sämtliche Geschäfte mit israelischen Rüstungskonzernen beenden.

Für Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH) bestätigt das schlingernde Drohnenprojekt, dass systematische Mängel im Verteidigungsdepartement bestünden. «Ein Viertelmilliarde für eine Schönwetterdrohne, die im Tiefflug nur mit einem Begleitflugzeug unterwegs sein darf?», liess er sich in einer Mitteilung zitieren. Die massiven Mehrausgaben müssten gestoppt werden.

So könnte die reduzierte Beschaffung aussehen

Das Verteidigungsdepartement hat wegen der Probleme entschieden, das Projekt zu überdenken und auf Funktionalitäten zu verzichten.

Die Drohnen konnten bisher die an sie gestellten Anforderungen nicht erfüllen. Verteidigungsminister Martin Pfister hatte nach seinem Amtsantritt deshalb angekündigt, prüfen zu wollen, ob auf die Beschaffung oder auf Teile davon verzichtet werden soll.

Bundesrat Martin Pfister mit der ADS 15.
Bundesrat Martin Pfister mit der ADS 15.
Archivbild: KEYSTONE

Das Verteidigungsdepartement (VBS), das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) sowie die Armee haben sich nun einen Mittwelweg gewählt. Das heisst: Auf einen Projektabbruch wird verzichtet. Die sechs Drohnen sollen aber kein automatisches Ausweichsystem, kein System für GPS-unabhängige Starts und Landungen sowie kein System für die Enteisung enthalten, wie es heute in einer Mitteilung hiess.

Diese drei Funktionalitäten waren von der israelischen Herstellerfirma Elbit und von der Ruag ursprünglich zugesichert worden. Sie liessen sich aber kaum mehr umsetzen, so das VBS. Der Entscheid bedeutet laut dem VBS zwar Einschränkungen bei der Verfügbarkeit, so sind etwa bei Eisbildung und bei Bodennebel keine Flüge möglich.

Auch reduziertes Projekt könnte noch abstürzen

Auch müssten die Drohnen im unkontrollierten Luftraum bei Tag von einem Begleitflugzeug eskortiert werden. Trotz der Einschränkungen beim Einsatz blieben aber zentrale Fähigkeiten wie die Aufklärung mit langer Verweildauer in der Luft sichergestellt.

Doch das Projekt ist auch in reduzierter Form nicht in trockenen Tüchern. Es bestünden weiterhin technische Risiken in der Software und der Steuerung, schrieb das VBS. «Es ist nicht auszuschliessen, dass die Lieferantin weitere Meilensteine nicht erreicht.»

Elbit habe jedoch als Kompensation für den Verzicht auf die drei Funktionalitäten in Aussicht gestellt, die Fixkosten des Servicevertrags für bis zu acht Jahre zu übernehmen.

Absehbar ist laut dem VBS, dass maximal vier der sechs Drohnen die für die Zulassung erforderlichen Nachweise nicht erbringen können und dauerhaft gewissen Auflagen unterliegen werden. Elbit habe in Aussicht gestellt, eine Drohne auszutauschen. Damit bestünde die Chance, über mindestens drei Drohnen zu verfügen, die ohne Auflagen betrieben werden können.


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