E-Tankstellen auf Autobahnrastplätzen schiessen zwar noch nicht wie Pilze aus dem Boden, doch das Interesse am Betrieb ist laut dem Bund gross. Voraussichtlich im Sommer soll das Bewerbungsverfahren für private Investoren und Betreibergesellschaften starten.
Seit Anfang Jahr ist es rechtlich möglich, auf Rastplätzen entlang des Nationalstrassennetzes Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge zu betreiben. Auf 24 Raststätten sind bereits jetzt Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge in Betrieb. Für mindestens 15 weitere Raststätten laufen die Vorbereitungs- oder Umsetzungsarbeiten.
Aufgrund der grossen Nachfrage orientierten die Behörden am Freitag in Bern die zahlreichen Interessenten über die Betriebsbedingungen, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) mitteilte. So schreibt der Bund unter anderem vor, dass die Ladeleistung der E-Tankstellen mindestens 150 Kilowatt betragen muss.
Eine halbe Million pro Rastplatz
Die Energie soll laut Astra mehrheitlich aus erneuerbaren Quellen sowie aus schweizerischer Produktion stammen, und es müssen mindestens die drei gängigsten Steckertypen (CCS; CHAdeMO und Type 2) vorhanden sein. Die Bezahlung muss mit gebräuchlichen Zahlungsmitteln vor Ort und ohne vorgängige Registrierung oder Kundenkarte möglich sein.
Die Bewilligungen für den Betrieb der Schnellladestationen sollen nicht einzeln, sondern im Paket erteilt werden: Ein Bewerber erhält den Zuschlag für jeweils 20 Rastplätze, wie das Astra schreibt. Pro Rastplatz sei mit einem durchschnittlichen Aufwand von rund einer halben Million Franken zu rechnen. Diese Investitionskosten würden den Betreibern über ein monatliches Entgelt verrechnet.
Die Rückmeldungen der Interessenten werden laut Astra nun geprüft und fliessen fallweise in das Bewerbungsverfahren ein. Die ersten Schnellladestationen dürften aufgrund der notwendigen Arbeiten an der Strominfrastruktur allerdings nicht vor Ende 2019 in Betrieb gehen.
Investitionen notwendig
Um bis 2020 den CO2-Wert von durchschnittlich 95 Gramm pro Kilometer zu erzielen, ist ein Marktanteil von teilweise oder gänzlich elektrifizierten Fahrzeugen von 10 Prozent bis im Jahr 2020 nötig, wie auto-schweiz kürzlich mitteilte. Im vergangenen Jahr betrug der Anteil von Elektroautos 2,7 Prozent.
Um die Klimaziele für den Strassenverkehr zu erreichen, sind laut dem der Autoimporteur-Verband in erster Linie Investitionen in die Infrastruktur notwendig. Neben der Unterstützung durch den Bund seien auch private Investitionen von Energieversorgern, Netzbetreibern, Arbeitgebern oder Hauseigentümern gefragt.
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