Uno – SchweizEDA knüpft UNRWA-Gelder an Bedingungen
SDA
14.10.2020 - 13:57
Das Schweizer Aussendepartement beabsichtigt, die Gelder für das Uno-Palästinenserhilfswerk UNRWA künftig für zwei statt für vier Jahre zu sprechen. Dies heisst es im UNRWA-Bericht, den der Bundesrat am Mittwoch veröffentlicht hat.
Das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) soll auch künftig Geld von der Schweiz Geld erhalten, das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beabsichtigt jedoch, die Gelder neu nur noch für zwei statt für vier Jahre zu sprechen. Der weitere Umfang der Zahlung soll nach zwei Jahren von der Umsetzung der angekündigten Reformen abhängig sein, heisst es in dem Bericht.
Der Bundesrat werde seinen Beschluss zum finanziellen Beitrag an UNRWA noch vor Ende 2020 fassen. Für die Periode von 2016 – 2020 zahlte die Schweiz jährlich rund 20 Millionen Franken an die UNRWA. Dazu kommen weitere Beiträge für Nothilfemassnahmen in Zusammenhang mit den zahlreichen Konflikten in der Region und wegen der Covid-19 Krise.
2019 hatte die Schweiz die Zahlungen an das Hilfswerk vorübergehend ausgesetzt. Dies wegen Vorwürfen gegen das Management von UNRWA. Dem damaligen Chef, dem Schweizer Pierre Krähenbühl, wurde vorgeworfen, er und weitere hohe Hilfswerksvertreter sollen ihre Macht für persönliche Zwecke missbraucht und abweichende Meinungen innerhalb der Organisation unterdrückt haben. Krähenbühl trat von seinem Posten zurück. Er bestritt die Vorwürfe stets.
Aussenminister Ignazio Cassis hatte zuvor die Unterstützung der Organisation gänzlich in Frage gestellt. UNRWA sei Teil des Problems und nicht der Lösung im Nahen Osten, sagte er einmal.
Forderungen an den neuen UNRWA-Chef
Das Palästinenserhilfswerk wird seit März dieses Jahres wieder von einem Schweizer geleitet – von Philippe Lazzarini.
Die Schweiz erwarte vom neuen Generalkommissar, dass er die aufgegleisten Reformmassnahmen zeitnah umsetze und die nötigen Ressourcen dafür zur Verfügung stelle, heisst es weiter in dem Bericht. Mit dem Bericht beantwortete der Bundesrat ein Postulat aus dem Nationalrat.
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