Klima EGMR soll sich mit Klimaklage befassen

SDA

8.10.2020 - 06:33

Die Klimaseniorinnen geben nicht auf: Sie ziehen ihre Klimaklage weiter vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. (Archivbild)
Die Klimaseniorinnen geben nicht auf: Sie ziehen ihre Klimaklage weiter vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/VALENTIN FLAURAUD

Mehrere Seniorinnen werfen dem Bund vor, dass die Schweizer Klimaziele ihr verfassungsmässiges Grundrecht auf Leben und Gesundheit verletzen. Das Bundesgericht wies die entsprechende Beschwerde aber ab. Nun ziehen die Betroffenen mit ihrer Klage nach Strassburg.

Die von der Umweltorganisation Greenpeace unterstützten Klimaseniorinnen wollen ihre Rechte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg durchsetzen, wie die Verantwortlichen am Donnerstag bekanntgaben. Der Entscheid sei im Verein mit grosser Mehrheit gefallen. Die Schweizer Klimaklage sei am Gerichtshof eine der ersten ihrer Art und könne zu einem Präzedenzfall für ganz Europa werden.

In einem Schreiben vom Oktober 2016 an den Bundesrat hatten die Klimaseniorinnen und mehrere Einzelpersonen verschiedene Unterlassungen der Behörden im Bereich des Klimaschutzes gerügt. Sie forderten deshalb, zusätzliche Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen einzuleiten.

Die aus der ganzen Schweiz stammenden Seniorinnen hatten unter anderem argumentiert, die Versäumnisse im Klimaschutz führten zu häufigeren, längeren und intensiveren Hitzeperioden. Und vor allem ältere Frauen seien aus physiologischen Gründen einem viel höheren Risiko hitzebedingter Gesundheitsschäden ausgesetzt.

Gerichtlicher Weg umstritten

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) war nicht auf die Beschwerde eingetreten. Es gab zu bedenken, dass die Klimaseniorinnen nicht klageberechtigt seien.

Auch die Gerichte liessen die Argumentation der älteren Frauen nicht gelten. Seniorinnen seien nicht die einzige Bevölkerungsgruppe, die von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen seien. Insofern bestehe keine besondere Beziehungsnähe der Seniorinnen. Die Anliegen der Beschwerdeführerinnen seien nicht auf dem Rechtsweg, sondern mit politischen Mitteln durchzusetzen. Gerichtlichen Schutz für die Seniorinnen sieht das Bundesgericht erst, wenn die Folgen des Klimawandels unabwendbar sind.

Mit dem Schiff nach Strassburg

Die Klimaseniorinnen geben sich damit aber nicht zufrieden. In einem offenen Brief an den Bundesrat erläutern die Seniorinnen, warum sie in Strassburg Beschwerde gegen die Schweiz einlegen. Sie fordern Bundesrat und Behörden dazu auf, «beim Klimaschutz endlich so viel zu tun, wie es braucht, um uns heute schon Betroffenen sowie auch die zukünftig Lebenden genügend schützen zu können».

Um ihr Anliegen zu unterstreichen, wird das Greenpeace-Segelschiff Beluga einzelne Seniorinnen auf dem Rhein von Basel nach Strassburg begleiten. Mit der Schifffahrt und der Übergabe am Gerichtshof bekomme der Schweizer Fall internationale Bedeutung.

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