Wegen EigenbedarfEigentümer schmeisst Mieter aus Wohnung – jetzt wohnt «Bob Dylan» dort
Sven Ziegler
13.1.2026
Immer wieder kommt es zu ungerechtfertigten Kündigungen. (Symbolbild)
KEYSTONE
Drei Mieter mussten ihre Wohnungen räumen, weil der neue Eigentümer Eigenbedarf geltend machte. Begründet wurde dies mit Platzbedarf für ein Familienmitglied. Doch inzwischen wohnt in einer der Wohnungen eine fremde Person.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gehört zu den schwersten Eingriffen in ein bestehendes Mietverhältnis. In Zürich sorgt nun ein Fall für Fragen – und für Misstrauen.
Im Mai 2024 kündigte ein neuer Eigentümer drei Mietparteien in einer Liegenschaft mit insgesamt acht Wohnungen, wie der «Beobachter» schreibt. Alle drei betroffenen Haushalte lebten in 2,5-Zimmer-Wohnungen. Die Begründung lautete jeweils gleich: Eigenbedarf.
Eine der Betroffenen lebte seit fast zehn Jahren an der Adresse. Sie erhob Einsprache gegen die Kündigung. Vor der Schlichtungsbehörde erklärte die Anwältin des Vermieters, die Stieftochter des Eigentümers benötige eine andere Wohnung im Haus – unter anderem, um dort zu malen.
Doch Recherchen des Magazins zeigen: In der betroffenen Wohnung lebt inzwischen eine Frau aus Deutschland. Die Wohnung war zuvor auf einer Plattform ausgeschrieben worden. Die neue Mieterin bestätigt, dass sie mehr Miete bezahlt als ihre Vorgängerin.
Der Vermieter selbst äusserte sich trotz mehrfacher Anfragen des «Beobachters» nicht zum Fall.
Verdacht auf vorgeschobenen Eigenbedarf
Für den Mieterinnen- und Mieterverband Zürich wirft der Fall Fragen auf. Wenn mehrere Wohnungen im selben Haus wegen Eigenbedarfs gekündigt würden, könne dies ein Hinweis darauf sein, dass der Kündigungsgrund nicht zutreffe. Besonders dann, wenn die Wohnung anschliessend an eine fremde Person vermietet werde.
Rechtlich ist die Situation für Mieterinnen und Mieter schwierig. Kontrollen, ob der geltend gemachte Eigenbedarf tatsächlich umgesetzt wird, gibt es nicht. Entscheidend ist, dass eine Kündigung frühzeitig angefochten wird. Nur so können Betroffene später Schadenersatz geltend machen, falls sich der Eigenbedarf als vorgeschoben erweist.
Ein Name sorgt für Stirnrunzeln
Inzwischen wurden die Klingelschilder an den betroffenen Wohnungen ersetzt. Neben dem Namen der neuen Mieterin steht dort ein weiterer Eintrag: «Bob Dylan».
Ob es sich dabei um einen Scherz, ein Pseudonym oder etwas anderes handelt, ist unklar. Sicher ist nur: Die Person, für die der Eigenbedarf ursprünglich geltend gemacht wurde, lebt nicht in der Wohnung.
Anfang der Woche machte bereits die Kündigung eines grossen Wohnblocks in Bern Schlagzeilen: Die Allianz will ihre Liegenschaften am Loryplatz in Bern sanieren – und kündigt allen Mietparteien. Die angekündigte Hilfe bei der Wohnungssuche reicht vielen nicht. Die Ungewissheit ist gross.
In Küsnacht ZH und Zürich standen vergangenen Sommer indes rund 90 Mietparteien vor dem Verlust ihrer Wohnungen und Geschäftsräume. Die Immobilienverwaltungen begründen dies mit umfassenden Sanierungen. Besonders betroffen sind langjährige Mieter und tamilische Läden im Zürcher Kreis 5, die wichtige soziale Treffpunkte darstellen.
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