Wegen verletztem DaumenStreit auf Kirchenreise – Teilnehmer zerrt Pfarrerin vor Gericht
Samuel Walder
12.1.2026
Am Bezirksgericht in Hinwil muss isch am Freitag, eine Pfarrerin verantworten.
Bild:KEYSTONE
Eine Pfarrerin aus Wetzikon ist vom Bezirksgericht Hinwil vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden. Ein Teilnehmer einer Kirchenreise nach Chile hatte ihr vorgeworfen, ihm während eines Streits im Reisebus den Daumen verletzt zu haben.
Der Fall geht auf eine Kirchenreise im November 2023 zurück. Eine Rentner-Reisegruppe der Kirchgemeinde Wetzikon reiste unter der Leitung der Pfarrerin Sara T. durch Chile. Bei einem Ausflug zu einer Lagune kam es im Reisebus zu einem Zwischenfall, der später die Justiz beschäftigte.
Mit auf der Reise waren Hans K. und seine damalige Ehefrau Claudia K. Laut Anklageschrift fiel der Pfarrerin auf, dass es Claudia K. gesundheitlich nicht gut ging. Als Sara T. sich der Frau zuwandte, fühlte sich Hans K. gestört. Er soll die Pfarrerin daraufhin am Oberarm gepackt haben. In der Folge habe sich Sara T. gewehrt und Hans K. dabei den Daumen auf ihren Oberschenkel gedrückt.
Die Staatsanwaltschaft, die am Freitag nicht anwesend war, warf der Pfarrerin vor, Hans K. dabei am Daumengrundgelenk verletzt zu haben. Er musste später operiert werden. Gefordert wurden eine Geldstrafe von 22’500 Franken sowie eine Busse von 5600 Franken.
Pfarrerin auf der Anklagebank
Vor Gericht zeigte sich jedoch rasch: Die Darstellungen der beiden Parteien gingen weit auseinander. Hans K. verteidigte sich selbst, Sara T. wurde anwaltlich vertreten.
Hans K. räumte ein, die Pfarrerin am Arm gepackt zu haben. In seiner Version habe diese jedoch aggressiv reagiert, vor seinem Gesicht mit den Fäusten gestikuliert und ihm anschliessend den Daumen auf den Oberschenkel gedrückt.
Sara T. widersprach dieser Darstellung entschieden. Sie erklärte, Hans K. habe sie angeschrien und festgehalten. Sie habe ihn lediglich aufgefordert, sie loszulassen. Den Vorwurf, sie habe seinen Daumen verletzt, wies sie zurück.
Unabhängige Zeugen, die den entscheidenden Moment beobachtet hätten, gab es nicht.
Zwei komplett verschiedene Versionen
Hans K. führte den Streit auf einen Vorfall am Vortag zurück. Die Pfarrerin habe der Reisegruppe geraten, Koka-Tee zu trinken und Koka-Blätter zu kauen. Am nächsten Tag sei es mehreren Reiseteilnehmenden schlecht gegangen, darunter auch seiner Frau. Er vermutete einen Zusammenhang und gab an, deshalb wütend auf die Reiseleiterin gewesen zu sein.
Im Prozess verlangte Hans K. Schadenersatz von 5328 Franken zuzüglich Zinsen. Die Krankenkasse habe zwar die Operationskosten übernommen, ihm aber einen möglichen Regress angekündigt. Zusätzlich beantragte er eine Genugtuung von 20’000 Franken.
Koka-Pflanzen und Geschrei
Die Verteidigung der Pfarrerin plädierte auf Freispruch. Zwar stehe Aussage gegen Aussage, doch niemand habe gesehen, dass Sara T. den Daumen verletzt habe. Zudem spreche der zeitliche Ablauf gegen den Vorwurf: Hans K. suchte erst rund eine Woche nach der Rückkehr aus Chile ärztliche Hilfe.
Nach rund 45 Minuten Beratung sprach das Gericht Sara T. frei. Der Richter betonte, dass allein der Anklagepunkt der einfachen Körperverletzung zu beurteilen gewesen sei. Bei zwei widersprüchlichen Aussagen und fehlenden Beweisen könne keine Verurteilung erfolgen.
Für eine Schuld brauche es eine klare Beweislage – diese liege hier nicht vor.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden.
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