Aargauer Gericht entscheidet Kosovare muss Schweizer werden – Gemeinde ist «erschüttert»

Sven Ziegler

16.1.2026

Der Mann soll jetzt laut Gericht den Schweizer Pass erhalten. (Symbolbild)
Der Mann soll jetzt laut Gericht den Schweizer Pass erhalten. (Symbolbild)
sda

Ein Mann aus dem Kanton Aargau hat vor Gericht gegen die Verweigerung seiner Einbürgerung gewonnen. Das Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass die Gemeinde rechtswidrig gehandelt hat – und spricht von Willkür.

Sven Ziegler

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  • Das Aargauer Verwaltungsgericht hebt den Entscheid gegen die Einbürgerung eines Kosovaren auf.
  • Die Einbürgerungskommission stellte unzulässige Fragen und bewertete Antworten fehlerhaft.
  • Die Gemeinde zeigt sich «erschüttert» und prüft einen Weiterzug ans Bundesgericht.

Das Aargauer Verwaltungsgericht hat die Beschwerde eines kosovarischen Staatsbürgers gutgeheissen, dem seine Wohngemeinde das Bürgerrecht verweigert hatte. Der Regierungsrat hatte diesen Entscheid zuvor gestützt – zu Unrecht, wie das Gericht nun festhält.

Die Angelegenheit wird an den Gemeinderat zurückgewiesen mit dem klaren Auftrag, das Gemeindebürgerrecht zuzusichern. Aus Sicht des Gerichts erfüllt der Mann sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen.

Unzulässige Fragen und fehlerhafte Bewertung

Kern der Kritik betrifft das Einbürgerungsgespräch, wie die «Aargauer Zeitung» am Freitag schreibt. Laut Gericht stellte die Einbürgerungskommission zahlreiche Fragen, die gar nicht mehr hätten gestellt werden dürfen. Seit 2014 werden die staatsbürgerlichen Kenntnisse zu Schweiz und Kanton im Aargau bereits vor Einreichung des Gesuchs mit einem kantonalen Test überprüft.

Trotz bestandenem Test wurde der Mann erneut zu Themen aus Bund und Kanton befragt. Insgesamt seien 23 von 48 Fragen unzulässig gewesen, hält das Gericht fest. Zudem sei das Gespräch ungenügend protokolliert und die Bewertung teilweise falsch erfolgt.

Gericht spricht von Willkür

Besonders deutlich wird das Urteil bei der rechtlichen Einordnung: Die Kommission habe «in willkürlicher Weise» entschieden. Wer in der Schweiz geboren und aufgewachsen sei, hier arbeite und sich nichts Wesentliches zuschulden kommen lasse, gelte grundsätzlich als mit den hiesigen Lebensverhältnissen vertraut.

Von dieser Vermutung dürfe nur bei klaren gegenteiligen Indizien abgewichen werden. Solche seien im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.

Gemeinderat reagiert verärgert

Der Gemeinderat der betroffenen Gemeinde – es handelt sich um Birr – zeigt sich «erstaunt und erschüttert». Gemeindeammann Barbara Gloor sagt gegenüber der «Aargauer Zeitung», die Kommission habe sich an das kantonale Handbuch gehalten und versucht, die Integration umfassend zu prüfen.

Das Urteil werde die Einbürgerungspraxis im Kanton verändern, ist Gloor überzeugt. Das Handbuch müsse überarbeitet werden. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, ein Weiterzug ans Bundesgericht wird geprüft.