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Streit eskaliert auf Parkplatz

Einkaufstourist fährt Gegner mit Auto an – neues Urteil im Aargau

Die gedeckte Holzbrücke verbindet die deutsche Kurstadt Bad Säckingen mit der Aargauer Gemeinde Stein.

Die gedeckte Holzbrücke verbindet die deutsche Kurstadt Bad Säckingen mit der Aargauer Gemeinde Stein.

Imago

Ein Streit zwischen zwei Einkaufstouristen beim Zoll eskaliert, als einer den anderen mit dem Auto anfährt. Nun hat das Aargauer Obergericht erneut ein Urteil gefällt.

Dominik Müller

Dominik Müller

08.01.2025, 15:07•08.01.2025, 15:13

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Seit mehr als vier Jahren zieht ein Aargauer Rechtsfall durch verschiedene Instanzen.
  • Ein Mann ist nach einem Streit absichtlich angefahren worden.
  • Nach einem Bundesgerichtsentscheid hat sich nun das Obergericht erneut mit dem Fall befasst.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Im Herbst 2020 ist vor dem deutschen Zollgebäude in Bad Säckingen beim Grenzübergang zu Stein AG ein Streit zwischen zwei Einkaufstouristen eskaliert.

Nachdem die Männer beim Abstempeln ihrer Ausfuhrscheine aneinandergeraten waren, fuhr einer von ihnen seinen Kontrahenten auf einem nahegelegenen Imbiss-Parkplatz mit etwa 30 km/h an. Im Auto des damals Anfang 50-Jährigen sassen auch seine Ehefrau und die beiden Kinder, berichtet die «Aargauer Zeitung».

Der Vorfall führte zu schweren Verletzungen bei dem Opfer, einem damals Mitte 50-Jährigen Deutschen, der im Aargau lebt. Der behandelnde Arzt schätzte eine dauerhafte Behinderung von 40 Prozent ein. Im 

Umstrittene Beweise

Der Fall zog sich durch mehrere gerichtliche Instanzen. Das Bezirksgericht Rheinfelden sprach den Angeklagten zunächst frei, da es die Beweismittel, als nicht verwertbar ansah. Der Beschuldigte war durch die Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) identifiziert worden. Das Bezirksgericht verneinte die Verwertbarkeit der Aufnahmen, durch welche die Strafbehörde auf den Beschuldigten aufmerksam wurde.

Das Obergericht kippte dieses Urteil im Sommer 2023. Es verurteilte den Mann zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren sowie einer bedingten Geldstrafe wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Unterlassung der Hilfeleistung.

Das Bundesgericht bestätigte im Juni 2024 die Verwertbarkeit der AFV-Aufnahmen trotz des intensiven Eingriffs in die persönliche Freiheit, da die Schwere der Straftat dies rechtfertige. Es hob jedoch die Verurteilung wegen Unterlassung der Nothilfe auf, da diese als straflose Nachtat zu betrachten sei. Der Wille zur schweren Körperverletzung schliesse den zur Unterlassung der Hilfeleistung mit ein.

Ober- folgt Bundesgericht

Nun hat das Obergericht erneut entschieden. Es folgte der Anweisung des Bundesgerichts und hob den Schuldspruch wegen Unterlassung der Nothilfe sowie die damit verbundene Geldstrafe auf.

Die Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung und die Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren bleiben jedoch bestehen. Das Obergericht durfte sich nur mit den vom Bundesgericht kassierten Punkten befassen, während die anderen Teile des Urteils unverändert blieben.

Der Redaktor hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.

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