Coronavirus – SchweizEinreise aus Grenzregionen ohne Quarantäne
SDA
11.9.2020 - 14:34
Wer aus ausländischen Grenzregionen in die Schweiz einreist, soll nicht in Quarantäne müssen – auch dann nicht, wenn die Region hohe Corona-Fallzahlen zu verzeichnen hat. Der Bundesrat hat am Freitag diese und weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht beschlossen.
Seit Wochen steigt sowohl in der Schweiz als auch im umliegenden Ausland das Corona-Infektionsrisiko. Die Staaten geraten zunehmend unter Druck, neue Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu treffen. Der Bundesrat setzt seit längerem auf Quarantäneregeln für Einreisende aus Risikoländern. Nun hat er diese Regeln für Einreisende aus den Nachbarstaaten Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich und Liechtenstein präzisiert.
Generell gilt: Wer aus den Grenzregionen dieser Länder einreist, muss nicht in eine zehntägige Quarantäne. «Die Grenzregionen können von der Aufnahme auf die Liste ausgenommen werden», schreibt der Bundesrat. Er lässt aber mit der Kann-Formulierung ein Türchen für schärfere Regeln offen.
Weiterhin keine Quarantäne für Grenzgänger
Von den Nachbarländern werden künftig jeweils nur Regionen, nicht aber das ganze Land auf die Risikoliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gesetzt. Das geschieht dann, wenn die Corona-Fallzahlen über dem Grenzwert von 60 Neuinfektionen pro 100'000 Personen liegen, wenn verlässliche Informationen fehlen oder wenn aus den Regionen wiederholt infizierte Personen in die Schweiz eingereist sind. Das steht in einer entsprechenden Verordnung.
Nichts ändert sich für Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus Risikogebieten, die sich nicht in der Nähe der Schweiz befinden. Sie müssen nach wie vor in Quarantäne. Das gilt auch für Reisende aus neun von 13 europäischen Regionen Frankreichs, darunter Paris oder die Côte d'Azur, oder das österreichische Bundesland Wien. Der Bundesrat hat diese Liste am Freitag aktualisiert. Ab Montag soll sie gelten.
Klar ist: Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden – wie bereits heute – von der Quarantänepflicht ausgenommen. Andere Länder handhaben das ähnlich.
«Eigenverantwortung der Bevölkerung»
Mit dem regionalen Ansatz trage der Bundesrat einerseits den zum Teil steigenden Infektionszahlen und andererseits der engen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Verflechtung in den Grenzregionen Rechnung, heisst es in einer Mitteilung.
«Der Bundesrat setzt weiterhin auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung», wie es in der Mitteilung weiter heisst. Diese solle Reisen in Risikogebiete wenn immer möglich unterlassen oder sich nach einer solchen Reise selbstständig in Quarantäne begeben.
Ausnahmen für Kunstschaffende
Der Bundesrat beschloss weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Neu müssen zurückkehrende Kulturschaffende nach einem kulturellen Anlass, Sportlerinnen und Sportler nach einem Wettkampf sowie Teilnehmende von Fachkongressen nicht in Quarantäne. Voraussetzung ist, dass für die betreffende Veranstaltung im Ausland ein spezifisches Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt wurde.
Von der Quarantänepflicht befreit sind zudem Personen, die aus beruflichen oder medizinischen Gründen notwendig und unaufschiebbar in ein Risikogebiet reisen müssen. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt im Ausland nicht mehr als fünf Tage dauert und ein Schutzkonzept vorliegt.
Nicht alle Kantone zufrieden
Angepasst hat der Bundesrat ferner die Berechnungsgrundlagen für die Quarantäne. So können die Kantone den Aufenthalt in einem Staat ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko vor einer Einreise in die Schweiz anrechnen und die Dauer der Quarantäne in der Schweiz entsprechend kürzen.
Die Kantone unterstützen nach Angaben des Bundesrats mehrheitlich die getroffenen Massnahmen. Einige Kantone befürchteten jedoch, dass die neue Ausnahmeregelung für die Grenzregionen zu einem Mehraufwand führt und die Akzeptanz der Quarantänebestimmungen schwächt. Tatsächlich dürfte es schwierig zu beweisen sein, dass eine Person direkt aus einer Grenzregion in die Schweiz einreist und nicht doch aus einem offiziellen Risikogebiet desselben Landes.
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