Schulpflicht verletzt? Eltern fliegen mit Töchtern in die Karibik – zu Hause finden sie sich vor Gericht wieder

Jan-Niklas Jäger

19.11.2025

Eine längere Reise während der Schulzeit hatte ein gerichtliches Nachspiel. 
Eine längere Reise während der Schulzeit hatte ein gerichtliches Nachspiel. 
sda (Symbolbild)

Dass sie zwei Wochen früher als geplant aus dem Urlaub zurückkehrten, wurde den Eltern zweier Töchter als Täuschung der Behörden ausgelegt. Nun sind sie auch in dritter Instanz freigesprochen worden.

Jan-Niklas Jäger

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Das Obergericht Zürich hat den Freispruch von zwei Eltern bestätigt, die von der Schulpflege angezeigt worden waren.
  • Mittelpunkt des Streits war die durch eine Reise verursachte zehnwöchige Absenz der schulpflichtigen Töchter des Paares.
  • Nach der Ablehnung eines Dispensationsgesuchs verlängerten sie einen geplanten Aufenthalt in der Karibik auf die Mindestlänge, um die Kinder von der Schule abmelden zu können, kehrten aber ungeplant früher zurück.
  • Die Schulpflege sah sich getäuscht und erstattete Anzeige.
  • Das Obergericht Zürich bestätigte den Freispruch in dritter Instanz.

In Zürich ist ein Rechtsstreit um einen umstrittenen Urlaub zweier Schulmädchen mit ihren Eltern mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Die Familie wollte 2023 den in der Karibik lebenden Onkel für 14 Wochen besuchen, kehrte aber nach zwölf Wochen zurück. Die Schulpflege zeigte sie daraufhin an.

Auf dem Papier hatten die Eltern alles richtig gemacht: Bei einer Abwesenheit von mehr als zwölf Schulwochen – Schulferien zählen nicht – müssen Schulkinder bei der Schule abgemeldet werden. Genau das hatten sie getan. Was war passiert?

Der Ursprung des Rechtsstreits, über den der «Tages-Anzeiger» nun berichtet, liegt in der Vorgeschichte der Reise. Ursprünglich hatte die Familie lediglich fünf Wochen in der Karibik verbringen wollen. Dafür stellten die Eltern ein Dispensationsgesuch, das im Fall der 12-jährigen Tochter abgelehnt wurde, weil sie schon einmal dispensiert worden war.

Reise endete vorzeitig

Um dieses Problem umzugehen, wurde die Reise umgeplant – und um neun weitere Wochen verlängert. Mit der neuen Länge hatte die Reise die erforderliche Dauer für eine Abmeldung der schulpflichtigen Töchter erreicht.

Als die Kinder zwei Wochen früher als geplant wieder für die Schule angemeldet wurden, wurde die Schulpflege skeptisch. Hatte die Familie die Schulbehörden absichtlich getäuscht und gar nicht vorgehabt, mehr als zwölf Schulwochen in der Karibik zu verbringen? Handelte es sich dabei etwa um eine Täuschung, um die Ablehnung des Dispensationsgesuchs zu umgehen? Es folgte eine Anzeige beim Statthalteramt Winterthur.

Das Amt stimmte der Schulpflege zu: Die Kinder hätten unentschuldigt gefehlt, dafür würden pro Elternteil 2000 Franken Busse fällig. 950 Franken Gebühren kamen noch hinzu. Doch die Eltern zogen vor die nächste Instanz: Das Bezirksgericht Winterthur sprach sie frei. Das war im Juli 2024.

Freispruch bestätigt

Die vorzeitige Rückreise nämlich hatte zwei konkrete Gründe: Zum einen erlitt die Mutter der Familie während dem Aufenthalt im Ausland einen Kreislaufzusammenbruch. Zum anderen litt die 10-jährige Tochter unter zunehmend starkem Heimweh.

Auch das Statthalteramt zog vor die nächste Instanz. Doch das Obergericht Zürich schlug sich auf die Seite der Eltern und bestätigte den bestehenden Freispruch. Eine absichtliche Umgehung der abgelehnten Dispensation könne nicht nachgewiesen werden. Die Forderung nach Beweisen für den gesundheitlichen Zustand der Mutter und dem Heimweh der Tochter wurde als nicht statthaft abgelehnt.

Das Statthalteramt beabsichtigt auf Nachfrage des «Tagesanzeigers», das Urteil zu akzeptieren. Noch ist dieses nicht rechtskräftig.