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Der Fall einer Fünfjährigen im Kanton Zürich zeigt, wie umstritten die Beurteilung der Schulreife sein kann.
Keystone
Eine Familie aus dem Kanton Zürich wollte erreichen, dass ihre Tochter das zweite Kindergartenjahr überspringt. Doch weder Schulbehörden noch Justiz sahen dafür ausreichende Gründe – auch das Bundesgericht nicht.
Der Streit um die Schullaufbahn einer Fünfjährigen im Kanton Zürich hat alle Instanzen beschäftigt – von der Schulpflege bis zum Bundesgericht. Die Eltern wollten erreichen, dass ihre Tochter nach dem ersten Kindergartenjahr direkt in die erste Klasse wechselt und das zweite Kindergartenjahr überspringt.
Sie begründeten ihr Gesuch damit, dass das Mädchen im Kindergarten unterfordert sei und liessen sie auf Hochbegabung abklären. Gleichaltrige Kinder empfinde sie als unreif und sie fühle sich nicht genügend gefordert. Die Kindergartenlehrerin teilte diese Einschätzung nur teilweise: Kognitiv sei das Kind zwar bereit für die erste Klasse, emotional jedoch noch nicht.
Nach Abklärungen lagen zwei unterschiedliche Empfehlungen vor. Während eine privat beauftragte Fachperson einen hohen Intelligenzquotienten bestätigte und einen vorzeitigen Übertritt befürwortete, sprach sich der Schulpsychologische Dienst für ein weiteres Kindergartenjahr aus.
Die Primarschulpflege lehnte das Gesuch im April 2025 ab. Rekurse beim Bezirksrat Dielsdorf und später beim Zürcher Verwaltungsgericht blieben erfolglos. Das Verwaltungsgericht hielt fest, es gebe keinen Rechtsanspruch auf einen vorzeitigen Übertritt in die Primarschule. Zudem seien Kind und Eltern ausreichend in den Entscheidungsprozess einbezogen worden.
Nun ist auch das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde eingetreten, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Es begründete dies damit, dass es sich um eine fachliche Beurteilung der kognitiven sowie emotional-sozialen Fähigkeiten des Kindes handle.
Solche Einschätzungen könnten vor Bundesgericht nicht überprüft werden. Hinzu kommt, dass die Familie inzwischen umgezogen ist. Für die Einteilung des Kindes ist damit die Schule der neuen Wohngemeinde zuständig, die am bisherigen Verfahren nicht beteiligt war.
Die juristische Auseinandersetzung kam die Eltern teuer zu stehen: Nach 1000 Franken vor dem Bezirksrat und 2200 Franken vor dem Verwaltungsgericht fallen nun weitere 1000 Franken Gerichtskosten vor Bundesgericht an. Aus dem Urteil geht hervor, dass das Kind am neuen Wohnort bereits einer Klasse zugeteilt wurde. Ob es sich dabei um den Kindergarten oder die erste Klasse handelt, bleibt offen.
An Schweizer Schulen kommt es indes immer wieder zu juristischen Streits. So landeten etwa Eltern vor Gericht, die den Karibik-Aufenthalt verlängerten und die Kinder deswegen aus der Schule nahmen. Das Obergericht Zürich sprach die Eltern schliesslich frei.
Auch Streitigkeiten um Noten oder den Ausschluss vom Gymnasium beschäftigen regelmässig Gerichte. Im Kanton Zug etwa zogen Eltern vor Gericht, weil ihr Sohn aus dem Gymnasium fliegen sollte. Der Fall landete schliesslich vor dem Bundesgericht: Das wies die Beschwerde des Schülers und seiner Eltern final ab