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Tag 2 im Entführungs-Fall Luzern «Sag die Wahrheit, wo es um dich geht, sonst schweig» – Verteidiger von Genti T. forder sofortige Freilassung
Sven Ziegler
10.3.2025
Vor dem Kriminalgericht Luzern müssen sich am Montag und Dienstag drei Männer verantworten. Ihnen werden im Rahmen einer Entführung zahlreiche Delikte vorgeworfen.
10.03.2025, 08:27
11.03.2025, 12:08
Sven Ziegler
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
- Drei Männer sollen an einer Entführung beteiligt gewesen sein.
- Sie sollen in einem Partyraum in Buchrain LU über Stunden einen Mann gefangen gehalten, diesen bedroht und vergewaltigt haben.
- Die Männer müssen sich wegen versuchter Erpressung, Sachentziehung, Körperverletzung, Drohung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie Vergewaltigung verantworten.
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12.08 Uhr
Die Verhandlung ist geschlossen
Die Präsidentin erteilt den Beschuldigten das Schlusswort:
Dritan G. enthält sich.
Hamza F. sagt: «Es tut mir sehr leid, dass ich in so eine Situation gekommen bin. Ich glaube, das heutige Gericht einen gerechten Entscheid treffen wird. Ich bedanke mich für alles.»
Genti T.: «Ich habe schon alles gesagt, ich kann niemanden belasten und bedanke mich für alles»
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11.48 Uhr
Verteidiger von Hamza F. nimmt Stellung zum Staatsanwalt
Der Verteidiger von Hamza F. tritt jetzt vor. Er nimmt Stellung zur Rede des Staatsanwalts.
«Ich möchte kurz darauf eingehen, was wir in der Anklage haben», sagt der Verteidiger. Er hätte es ähnlich gemacht, wie der Staatsanwalt, dass er die Aussagen des Privatklägers eins zu eins übernommen habe. So, wie es in der Anklage gemacht worden sei.
Der Verteidiger von Hamza F. kritisiert, dass der Staatsanwalt keine Stellung zu der AK-47 genommen hat. Der Verteidiger hat im Plädoyer weit ausgeführt, dass die Waffe, die bei der Tat im Raum war, keine Waffe war, sondern eine Shisha.
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11.42 Uhr
Das Haftentlassungsgesuch sei abzuweisen
Der Staatsanwalt nimmt jetzt Stellung zum Plädoyer des Verteidigers von Genti T. «Eine Bemerkung machen, möchte ich zur Mittäterschaft», sagt der Staatsanwalt. Der Verteidiger von Genti T. plädierte darauf, dass Genti T. höchstens anwesend war, aber an den Gewalttaten nicht beteiligt gewesen sei.
«Dann haben wir eine Erklärung dafür gehört, wieso der Beschuldigte Aussagen machte und dann aber damit aufgehört hat», sagt der Staatsanwalt. Er fasst zusammen, was der Vorredner vorgetragen hatte.
Zur Haftentlassungsgesuch im Fall Genti T. hält die Staatsanwaltschaft fest, es ist abzuweisen.
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11.36 Uhr
Staatsanwalt: «Die Beweise der Polizei decken sich mit den Aussagen des Privatklägers»
Jetzt kommt der Staatsanwalt zum Plädoyer des Verteidigers von Hamza F. Das Plädoyer der Verteidigung habe nur einen Zweck: «Die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Privatklägers in Zweifel zu ziehen.» Die Aussagen des Opfers decken sich jedoch mit den Beweisen, die die Polizei sichergestellt habe, fährt der Staatsanwalt fort.
Der Staatsanwalt fragt sich, wie könne es sein, dass der Privatkläger mit teuren Kleidern herumläuft und dennoch sich Geld von Hamza F. leihen wollte. Dan schielt der Staatsanwalt rüber zum Hamza F. und bemerkt: «Der Beschuldigte, wie ich festgestellt habe, hat auch ein Faible für Luxuskleider.»
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11.18 Uhr
Der Staatsanwalt nimmt Stellung zu den Plädoyers der Verteidiger
Der Verteidiger von Genti T. schliesst sein Plädoyer. Der Staatsanwalt ist dran und steht ans Rednerpult. Er nimmt Stellung zu den Plädoyers der beiden Vorredner.
Zuerst nimmt er Stellung zum Plädoyer der Verteidigung von Dritan G. Die Staatsanwaltschaft ist nicht ganz einverstanden mit der Ausführung des Verteidigers von Dritan G.
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11.09 Uhr
Hat Genti T. mit geschlagen, oder nicht?
«Der Zwei-Meter-Jugo ist dabeigewesen, hat mich geschlagen und hat mir im Auto die Pistole an die Beine gehalten», zitiert der Verteidiger die Aussage des Opfers.
Im Nachhinein habe das Opfer aber gesagt, dass Genti T. nicht mit geschlagen habe, sondern am Rande gestanden habe und sich bei der Gewalttat nichts beteiligt habe.
Der Verteidiger verdeutlicht, dass sein Mandant, Genti T. bei der Gewalttat und den anderen Handlungen nicht beteiligt war.
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11.02 Uhr
Genti T. sei per Zufall am Tatort gewesen
Der Verteidiger geht auf die Körperverletzung ein. «Irgendetwas war da, irgendeine Milieu-Situation», sagt der Verteidiger. Die Verletzungen von Hamza F. können nicht mit den Schilderungen der Schläge mit Hämmern übereinstimmen, erklärt der Anwalt. «Wer schonmal gesehen hat, welche Verletzungen entstehen, wenn man mit einem Hammer geschlagen wird, weiss man, dass da etwas nicht stimmen kann», sagt der Verteidiger.
Zudem soll Genti T. extra eingeflogen worden sein, um Hamza F. einzuschüchtern. So stehe es in der Anklageschrift. Das stimme nicht, dementiert der Verteidiger. «Mein Mandant war nicht beteiligt beim Schlagen, er war per Zufall da.» Genti T. sei ein Freund eines Täters und habe diesen besucht. Den Rest der Gruppe, die auf Hamza F. eingeschlagen hätten, habe Genti T. nicht gekannt.
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10.58 Uhr
«Sag da die Wahrheit, wo es um dich geht»
Es handelt sich um einen Milieu-Fall und Genti T. betreffe das nicht, sagt der Anwalt zur Präsidentin. Er will ausführen, wie schwer es war, diesen Fall zu bearbeiten. Es gebe wenig Beweise und diverse Versionen der Geschehnisse.
Der Verteidiger sagt, er habe seinem Mandanten geraten: «Sag doch einfach da die Wahrheit, wo es um dich geht, und wenn es irgendwo um etwas geht, wo es dir einen Nachteil bringen könnte, schweigst du.»
Nun beginnt er mit seinem eigentlichen Plädoyer.
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10.54 Uhr
«Ich folge keiner der drei Versionen, ich glaube meinem Mandanten»
Nun tritt der Verteidiger von Genti T. an das Rednerpult. Er beginnt mit seinem Plädoyer. Zuvor forderte er eine Pause, um sein Plädoyer anzupassen. Er fordert die sofortige Freilassung seines Mandanten aus der Haft und plädiert auf Unschuld.
Der Verteidiger sagt, die Aussagen des Opfers würden teilweise durch objektive Beweismittel gestützt. Doch es bleibe ein Raum für Interpretation. Das Gericht habe nun drei Versionen der Geschehnisse gehört. Der Verteidiger werde keiner diesen Versionen folgen. Er stützt sich auf die Version seines Mandanten.
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10.47 Uhr
Die Verhandlung wird fortgesetzt.
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Die Verhandlung wird unterbrochen. Es gibt eine 30-minütige Pause.
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10.15 Uhr
Verteidiger gibt sein Schlusswort ab
Endrin A. sei kein Opfer und die Beschuldigten seien keine Täter, sagt der Verteidiger von Hamza F. zum Schluss. «Mein Mandant ist vollumfänglich freizusprechen», sagt er zum Schluss.
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10.11 Uhr
Eine Haftstrafe würde Hamza F. schaden
Der Verteidiger spricht nun über das Strafmass, welches die Staatsanwaltschaft fordert. Hamza F. soll freigesprochen werden. Denn die Vergewaltigung sein nicht bewiesen worden und auch andere Vorwürfe seien nicht ganz glaubwürdig.
«Mein Mandant ist in seinem Heimatland gut sozialisiert und integriert», sagt der Verteidiger. Eine Haftstrafe würde Hamza F. schaden. Gegen eine Landesverweisung habe sein Mandant nichts.
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09.41 Uhr
«Sogar mein fünfjähriger Sohn sieht, dass das keine Waffe ist»
Der Verteidiger von Hamza F. spricht jetzt über die Waffen, die zum Tatzeitpunkt im Partyraum befunden haben sollen.
Laut der Anklageschrift soll Endrin A. zum Tatzeitpunkt eine AK-47 und zwei 9mm-Pistolen gesehen haben. Der Verteidiger sagt: «Nicht jeder weiss wie eine AK-47 aussieht. Dabei handelt es sich bei dem Gegenstand nicht um eine echte AK-47, sondern um eine Shisha.» Das sei auf den Beweisbildern zu sehen. «Sogar mein fünfjähriger Sohn würde sehen, dass das keine Waffe ist», sagt der Verteidiger.
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09.39
Verteidiger kritisiert den Sachverhalt der Anklage
In der Anklageschrift ist zu entnehmen, dass das Opfer einige kleine Hämatome nach der Tat davon getragen habe. In der Tatbeschreibung sollen die Beschuldigten Endrin A. mit Hämmern massiv zugesetzt haben. Der Verteidiger sagt: «Ich hatte selber einen Gummihammer in der Hand und ich kann mir nicht vorstellen, wenn das so passiert wäre wie es in der Anklage steht, dass das Opfer nur Hämatome davon getragen haben soll.»
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09.28 Uhr
War Hamza F. während der Tat im Ausland?
Der Verteidiger will auf die Beweislage eingehen. Bis heute sei die Höhe des Geldbetrags, den Hamza F. Endrin A. geliehen habe, unklar. «Hätte man das Handy vom Privatkläger eingezogen, dann hätten wir Klarheit», sagt der Verteidiger und bezieht sich auf dabei auf das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörde. Endrin A., das Opfer, wollte sein Handy während der Untersuchung nämlich nicht hergeben.
Der Verteidiger präsentiert einen weiteren Beweis, welcher für Hamza F. spricht. Er soll während des ersten Treffens der Beschuldigten und des Opfers, gar nicht in der Schweiz gewesen sein. Das beweise das Handy, welches sich am Tag vom Treffen im Ausland eingeloggt habe und nicht in der Schweiz.
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09.16 Uhr
Mein Mandant ist kein Krimineller
«Mein Mandant sei vollumfänglich freizusprechen. Die beschlagnahmten Gegenstände sollen ihm zurückgegeben werden», fordert der Verteidiger.
«Wir haben es heute mit einem speziellen Fall zu tun.» Der Verteidiger zitiert den Tatverlauf aus der Anklageschrift und sagt: «Ganz ehrlich, das ist eine Hollywood-Szene, was da abläuft.» Das habe ein Mittäter gesagt und der Verteidiger von Hamza F. müsse dem zustimmen.
Der Verteidiger spricht dann über eine Geldsumme, die Hamza F. dem Opfer geliehen haben soll. Er sagt: «Mein Mandant ist kein Krimineller.» Er habe ein Geschäft und verdiene gutes Geld. Dann bezieht sich der Verteidiger auf das Auto, dass die Beschuldigten Endrin A. abgenommen haben sollen, wie es in der Anklageschrift steht.
Dann fügt der Anwalt an: «Der Privatkläger ist ein Lügner und ein Betrüger.»
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09.09 Uhr
«Mein Mandant ist schuldig»
Das Gericht hat den Prozess eröffnet. Die Präsidentin gibt dem Verteidiger von Hamza F. das Wort. Der Anwalt beginnt mit den Worten: «Mein Mandant ist schuldig.» Doch er sei nicht schuldig für die Dinge, die ihm in der Anklageschrift vorgeworfen werden.
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09.00 Uhr
Der zweite Prozesstag beginnt
Um 09.00 Uhr treffen sich Gericht, Beschuldigte und Verteidiger, wie auch die Staatsanwaltschaft wieder vor dem Kriminalgericht Luzern.
blue News ist vor Ort und verfolgt den Prozess mit.
Das war Verhandlungstag 1
Am Montag und Dienstag stehen Dritan G., Hamza F. und Genti T. vor dem Luzerner Kriminalgericht. Sie sollen im Dezember 2022 Endrin A. entführt, bedroht und vergewaltigt haben. Konkret soll Endrin A. bei Hamza F. Schulden gehabt haben.
Im Dezember 2022 habe ihm dieser dann gedroht. Es seien «extra Leute von Spanien gekommen (...), um die Sache mit dem Geld zu regeln», heisst es in der Anklageschrift, die blue News vorliegt. Dritan M. drohte Endrin A. sogar mit dem Tod.
Wenige Tage später trafen sich die Männer, erneut kam es zu Drohungen. Weil Endrin A. das Geld nicht aufgetrieben hatte, bestellten ihn die Männer am 8. Dezember 2022 nach Buchrain LU. In einem Partyraum fand sich Endrin A. fünf Männern, darunter Dritan M., Hamza F. und Genti T. gegenüber.
Pistolen und AK-47 dabei
Die Männer hätten, so heisst es in der Anklageschrift, einen Hammer, Pistolen und sogar eine AK-47 dabei gehabt. Pistole in den Mund gehalten. Die Männer forderten Endrin A. anschliessend auf, sich auszuziehen. Unter Gewalt zogen sie A. aus, schlugen auf ihn ein und führten ihm eine Bierflasche in den Anus ein. Einer der Männer, der allerdings flüchtig ist und deswegen nicht vor Gericht steht, drückte mit einer Gartenschere an einer der beiden kleinen Zehen zu.
Bei der Befragung von Endrin A. wird dieser am Montagmorgen nur wenig konkret. Was die Beschuldigten mit seinem Handy wollen, könne er sich nicht erklären. «Sie wollten das Handy nicht sofort», sagt er. Überhaupt spielt das Handy eine wichtige Rolle. So wird klar, dass A. dieses nicht habe, für die Untersuchungsbehörden freigeben wollen. «Ich bin Opfer, ich habe ein Recht auf Privatsphäre», beteuert Endrin A.
«Hätte es etwas gegeben, was die Untersuchungsbehörden hätten finden können, was für Sie nicht so angenehm gewesen wäre», fragt die Präsidentin. «Nein», sagt Endrin A. Warum hätten denn nicht die Untersuchungsbehörden selbst beurteilen können, was wichtig sei und was nicht, fragt die Präsidentin. «Eben, ich habe ein Recht auf Privatsphäre.»
Bei der Befragung wird das Gericht dann auch noch irritiert. Einer der Anwälte will wissen, ob Endrin A. demonstrieren könne, was genau zu Beginn in dem Raum passiert sei, wie der Beginn abgelaufen sei. «Also, soll er Sie jetzt schlagen oder was stellen Sie sich vor», fragt einer der Richter. Endrin A. sagt, er wolle gar nichts demonstrieren.
«Zweifelhafte Vorgeschichte»
Die Gerichtspräsidentin sagt: «Sie haben sich mässig kooperativ verhalten bei der Untersuchung». Darauf Endrin A: «Doch, ich war immer sehr kooperativ.»Jetzt wolle er nichts mehr mit den Angeklagten zu tun haben. «Ich bin traumatisiert von diesen Leuten», sagt Endrin A. abschliessend.
«Wir müssen uns nichts vormachen, die Vorgeschichte ist zweifelhaft», sagt auch der Staatsanwalt nach Befragung der Beschuldigten in seinem Plädoyer. Endrin A. habe mehrere Widersprüche in seinen Aussagen. Auch bei der Befragung am Morgen habe er diese Widersprüche nicht zweifellos ausräumen könne. «Das ist aber nicht entscheidend. Es geht nicht um den Kläger, sondern um das, was an diesem Abend passiert. Auch wer sich im Millieu bewegt, hat Anspruch auf Rechtschutz», so der Staatsanwalt.
In der Situation, in der sich A. befunden habe, könne man nicht jeden komplexen Zusammenhang und den genauen Ablauf merken. Die Aussagen würden mit den Untersuchungsberichten übereinstimmen. Die Staatsanwaltschaft fordert für alle Beteiligten 5 Jahre Gefängnis und einen Landesverweis von 10 Jahren.
Verteidigung zerpflückt Anklage
Anders sieht, dass die Verteidigung von Dritan G. Endrin A. habe in einem Gespräch ausgesagt, er selbst sei im Besitz des Videos, welches die Penetration zeige. Später habe er gegenüber der Polizei ausgesagt, er habe das nur gesagt, um an das Video zu kommen. «Er war aber zu keiner Zeit im Besitz eines Videos, welches die Penetration zeigte. Ansonsten hätte er es garantiert bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Ähnlichen Unsinn, Sie haben es gehört, haben wir schon heute Morgen gehört. Es war in keiner Weise glaubwürdig.» Ein Video einer Penetration gebe es nicht, weil es keine Penetration gegeben habe. Das einzige existierende Video sei zur Blosstellung von Endrin A. erstellt worden.
Dritan G. räumt ein, dass er Endrin A. habe erpressen wollen. Zu den Vorwürfen der Entführung und Freiheitsberaubung sagt der Anwalt, die Qualifikation der Freiheitsberaubung sei nicht erfüllt. «Ich habe heute von der Staatsanwalt gehört, dass G nicht kooperativ sei. Ich staune immer noch. Offenbar ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft nur kooperativ, wer aussagt und etwas zugibt.»
Am Dienstag folgt der zweite Verhandlungstag. Dann sprechen die Verteidiger von Hamza F. und Genti T., ehe die Duplik, Replik und letzte Worte folgen. blue News tickert ab 9 Uhr live.
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16.50 Uht
Verhandlung unterbrochen
Damit unterbricht die Richterin die Verhandlung für heute. Das Plädoyer der anderen beiden Verteidiger würde zu lange dauern, als dass dies noch heute abgehandelt werden könnte. Deswegen geht die Verhandlung morgen um 9 Uhr weiter.
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16.47 Uhr
Landesverweis «unverhältnismässig»
Von einem Landesverweis sei abzusehen. Dritan G. sei in der Schweiz aufgewachsen, sei in Serbien kaum verwurzelt, habe Freunde und Familie hier. «Ein Landesverweis wäre auch bei hoher Strafe unverhältnismässig.» Auch seine schwere Erkrankung überwiege das öffentliche Interesse. «Wir haben gehört, dass er seine Erkrankung auch in Serbien behandeln könnte. Als ob dies so einfach wäre», sagt der Anwalt.
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16.44 Uhr
«Ich staune immer noch»
Dritan G. räumt ein, dass er Endrin A. habe erpressen wollen. Zu den Vorwürfen der Entführung und Freiheitsberaubung sagt der Anwalt, die Qualifikation der Freiheitsberaubung sei nicht erfüllt. «Ich habe heute von der Staatsanwalt gehört, dass G nicht kooperativ sei. Ich staune immer noch. Offenbar ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft nur kooperativ, wer aussagt und etwas zugibt.»
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16.34 Uhr
Ungenauigkeiten bei Pistolen-Vorwurf
Dritan G. bestreitet auch, dass er jemals eine Pistole in der Hand gehabt geschweige denn Endrin A. in den Mund gedrückt zu haben. «Am Anklageort wurde keine Pistole gefunden.» Auch von der zweiten Pistole, von der in der Anklage die Rede sei, fehle jede Spur. Bei der Befragung am Morgen habe A. keine genauen Aussagen mehr zur Pistole mehr machen können. «Es ist aber unwahrscheinlich, dass so etwas Wichtiges nicht mehr erinnern kann.»
Schon bei der ersten Einvernahme habe A. nicht mehr gewusst, in welcher Hand die Pistole gewesen sei. «Was er aber sagte ist, dass er zu 100 Prozent sicher sei, dass die Tatperson den Finger am Abzug hatte. Wie kann er denn so etwas wissen?», fragt der Anwalt.
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16.27 Uhr
«Es gab keine Penetration»
Endrin A. habe in einem Gespräch ausgesagt, er selbst sei im Besitz des Videos. Später habe er gegenüber der Polizei ausgesagt, er habe das nur gesagt, um an das Video zu kommen. «Er war aber zu keiner Zeit im Besitz eines Videos, welches die Penetration zeigte. Ansonsten hätte er es garantiert bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Ähnlichen Unsinn, Sie haben es gehört, haben wir schon heute Morgen gehört. Es war in keiner Weise glaubwürdig.»
Ein Video einer Penetration gebe es nicht, weil es keine Penetration gegeben habe. Das einzige existierende Video sei zur Blosstellung von Endrin A. erstellt worden.
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16.21 Uhr
Keine DNA an Bierflasche
Der Vorwurf der sexuellen Nötigung sei inexistent, sagt der Anwalt weiter. Es gebe keine dokumentierten Verletzungen an der besagten Körperstelle. Der Privatkläger habe die Verletzung nicht gemeldet, so der Anwalt von Dritan G. weiter. Zudem hätte das tatsächliche Einführen der Glasflasche im Analbereich «zweifellos zu schwersten Verletzungen» geführt. «Es ist nicht nachvollziehbar, wieso Endrin A. Blessur, Beulen etc. gemeldet hatte, aber ausgerechnet die Verletzung, die den schwersten Vorwurf gestützt hätte, nicht.»
Dass der Tatort angeblich gereinigt worden sei, sei irrelevant. Denn auch an der Bierflasche sei keine DNA des Opfers gefunden worden. «Warum hätte die Flasche gesäubert und dann trotzdem am Tatort belassen werden sollen?», fragt der Anwalt.
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16.16 Uhr
«Zeh wäre zweifellos abgetrennt worden»
«Bei Schlägen mit Stahlhämmern über 20 Minuten wären die Verletzungen weitaus schlimmer», führt der Anwalt weiter aus. Viel eher dürfte es sich um Gummi- oder Kunststoffhämmer gehandelt haben.
Nun geht es um die Gartenschere. Diese soll zugedrückt worden sein. «Das kann zweifellos nicht sein», so der Anwalt. «Wäre die Gartenschere zugedrückt worden, wäre der Zeh zweifellos abgetrennt worden.» Dritan G. sei dabei nicht involviert gewesen. Er habe keine Schere angesetzt, sei aber anwesend gewesen.
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16.07 Uhr
Dritan G. will teilweisen Freispruch
Der Anwalt von Dritan G. fordert mehrheitliche Freisprüche. In den Kernpunkten der Entführung und Freiheitsberaubung und der versuchten Erpressung sei er allerdings schuldig zu sprechen. Es sei eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten zu verhängen, davon zu vollziehen seien effektiv 6 Monate.
Der Anwalt sagt, die Anklage spreche von mehreren Hämmern, die gleichzeitig auf den Beschuldigten eingedroschen hätten. Dem sei aber nicht der Fall. So seien bei Zeugenaussagen Aussagen aufgetaucht, dass «der Mann mit den meisten Kleidern, also nicht mein Klient, einen Hammer gehabt habe».
Bei den Zeugenaussagen sei Dritan G. nicht wirklich als Beschuldigter erwähnt worden. Vor der Polizei habe der Zeuge Dritan G. zunächst nicht belastet. Die Polizei habe später im Rapport ergänzt, dass man davon ausgehe, dass sich der Zeuge vor Dritan G. und den Hells Angels fürchte. «Diese Aussage ist aber nicht standzuhalten.»
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15.40 Uhr
Plädoyer beendet
Damit schliesst der Staatsanwalt nach rund 1,5 Stunden sein Plädoyer. Die Richterin unterbricht die Verhandlung für 15 Minuten
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15.33 Uhr
Keine Kooperation bei Genti T.
Genti T. habe sich ebenfalls nicht kooperativ gezeigt. Er sei aber ebenfalls massgeblich an der Tat beteiligt gewesen. Auch hier fordert der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und einen Landesverweis von 10 Jahren.
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15.31 Uhr
Auch Hamza F. soll des Landes verwiesen werden
Nun geht es um Hamza F. Dieser habe mit dem Opfer korrespondiert und Aufnahmen bei der Tat gemacht. Reue zeige er keine, zudem habe er sich nicht kooperativ gezeigt. Auch hier beantragt die Staatsanwaltschaft eine 5-jährige Freiheitsstrafe.
«F. hat keinen Bezug zur Schweiz. Unter diesen Umständen ist kein Härtefall ersichtlich.» Deswegen sei eine 10-jährige Landesverweisung auszusprechen.
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15.29 Uhr
«Schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit in der Schweiz»
Jetzt kommt der Staatsanwalt zur Schuldforderung. «Die Beschuldigten wurden im Rahmen von Selbstjustiz massiv gewalttätig und schreckten auch nicht davor zurück, sich am Opfer sexuell zu vergehen». Zudem hätten sie die Peinigungen aufgezeichnet.
Zu Dritan G. sagt der Staatsanwalt, dieser sei bereits vorbestraft. Er habe sich bei der Untersuchung unkooperativ verhandeln und sei massgeblich an der Tat beteiligt gewesen. Es werde eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Tagen auszusprechen. Viel über ihn bekannt sei nichts, aber er sei in der Schweiz geboren und aufgewachsen. Sein gesamtes Umfeld bewege er sich hier. Deswegen liegt aus Sicht der Staatsanwalt ein besonderer Härtefall vor. Allerdings habe der Beschuldigte eine schwere Straftat begangen und bewege sich bei den Hells Angels. «Er stellt eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit in der Schweiz dar», so der Staatsanwalt. Er beantragt einen Landesverweis über 10 Jahre.
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15.11 Uhr
Keine Spuren – trotz zugegebener Anwesenheit
Dritan G. habe bereits im Vorfeld bereits in einem Chat geschrieben, dass man «besser Vaseline mitnehmen» solle. «Das zeigt, dass die Penetration mit der Bierflasche wohl von langer Hand geplant war», so der Staatsanwalt. Es sei mit äusserst professioneller Handhabe vorgegangen worden. «Anders lässt es sich nicht erklären, dass trotz zugegebener Anwesenheit mehrerer Personen keinerlei Spuren gefunden werden konnten.»
Die Angeklagten hätten sich äusserst koordiniert verhalten. Deswegen seien ihnen die Taten der jeweils anderen ebenfalls anzurechnen. Genti T. sei ebenfalls von Anfang an dabei gewesen und habe bei der Fesselung geholfen.
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15.07 Uhr
Widersprüchliche Aussagen bezüglich Genti T.
Gemäss ersten Aussagen von Endrin A. bei der Kantonspolizei sei Genti T. beim ersten Treffen nicht anwesend gewesen. Diese Aussage habe er später geändert. Die Staatsanwalt geht davon aus, dass T. nur beim zweiten Treffen dabei war. «Mit zunehmendem Zeitablauf konnte er sich wohl nicht mehr genau an die Ereignisse erinnern», begründet der Staatsanwalt.
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15 Uhr
«Krasser Gegensatz zu Beschuldigten-Aussagen»
Der Zeuge, der Endrin A. damals in Buchrain LU abgeholt habe, hätte Verletzungen bei diesem festgestellt. «Das steht im krassen Gegensatz zu den Aussagen der Beschuldigten.»
Dritan M. habe die Aussagen überwiegend verweigert. Hamza F. habe bei der Verhandlung ausgesagt, es seien zwar «schreckliche Bilder erstellt worden, aber mit der Zustimmung von Endrit A.» Genti T. habe bei der Einvernahme ebenfalls mehrheitlich geschwiegen, als es um die Tat gegangen sei, so der Staatsanwalt. «Wenn alles nur fingiert gewesen wäre, hätte man wohl kaum einen internationalen Top-Verbrecher aus Spanien eingeflogen.»
Der Staatsanwalt sagt, die Aussage von Genti T. sei nicht glaubhaft. «Laut seiner Aussage kam er zur Fussball-WM in die Schweiz, die aber nicht hier, sondern in Katar stattfand.» Zudem hätten er und ein weiterer Beschuldigter ein Hotelzimmer in der Ostschweiz angemietet, sei aber schon nach wenigen Tagen immer wieder ein- und ausgereist.
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14.52 Uhr
Shisha in AK-47-Form
Der Staatsanwalt sagt, man habe bei Durchsuchungen unter anderem eine Shisha-Wasserpfeife sichergestellt, welche einer AK-47 nachempfunden sei. «Dass Endrin A. in der Situation diese Nachahmung für echt hielt, scheint nachvollziehbar.»
Anschliessend werden mehrere sichergestellte Bilder beschrieben. Im Wesentlichen seien die Misshandlungen von Endrin A. sichtbar. Immer wieder sei, so der Staatsanwalt, der Mann mit Schutzhandschuhen sichtbar.
Auch eine Person mit auffälliger Kleidung sei sichtbar. Genau diese Kleidung sei später bei Hamza F. sicher gestellt worden. «Es deutet somit alles darauf hin, dass Hamza F. diese Fotos und Videos gemacht hat.»
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14.48 Uhr
«Schwuler Hund» und weitere Beleidigung
Die Bewegungen der Beschuldigten seien unter anderem mit Handydaten belegt, führt der Staatsanwalt aus. Dritan G., Hamza F. und Endrin A. hätten sich in einem von den Behörden mittlerweile gesicherten Chat ausgetauscht. Dritan G. habe A. unter anderem als «schwulen Hund» bezeichnet. Zudem seien in den Chats auch weitere Beleidigungen gefallen, die der Staatsanwalt als «nicht gerade freundlich» bezeichnet.
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14.43 Uhr
Top-Verbrecher soll Schutzausrüstung getragen haben
A. habe sich zu Aussagen getraut. «Das ist ein riesiger Schritt und in diesem Millieu nicht selbstverständlich.» Zudem sei ein internationaler Top-Verbrecher «extra für die Abreibung in die Schweiz geflogen.» Dieser habe Schutzausrüstung getragen, um keine Spuren zu hinterlassen «Zudem traf man sich im Raum Luzern. Das zeigt, dass es nicht nur um ein Gespräch ging – sonst hätte man sich auch anderswo treffen können als an einem Ort, zu dem keiner der Personen eine Beziehung hat.»
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14.40 Uhr
Viele Widersprüche – «Das ist aber nicht entscheidend»
Die Anwesenden vom ersten Treffen am 5. Dezember hätten zuerst vorgeschlagen, das Auto als Depot dazulassen. Kurz bevor er aus dem Gebäude gegangen sei, habe es dann plötzlich geheissen, er sehe das Auto nie wieder, führt der Staatsanwalt aus. Zu physischer Gewalt sei es dabei aber nicht gekommen. Vielmehr habe es bereits bekannte Zettel mit Forderungen gegeben. Dieser habe Dritan G. verfasst.
Auch Genti T. sei anwesend gewesen, «aber nicht immer an vorderster Front», habe er ausgesagt. «Wir müssen uns nichts vormachen, die Vorgeschichte ist zweifelhaft.» Endrin A. habe mehrere Widersprüche in seinen Aussagen, so der Staatsanwalt. Auch bei der Befragung heute Morgen habe er diese Widersprüche nicht zweifellos ausräumen könne. «Das ist aber nicht entscheidend. Es geht nicht um den Kläger, sondern um das, was an diesem Abend passiert. Auch wer sich im Millieu bewegt, hat Anspruch auf Rechtschutz», so der Staatsanwalt.
In der Situation, in der sich A. befunden habe, könne man nicht jeden komplexen Zusammenhang und den genauen Ablauf merken. Die Aussagen würden mit den Untersuchungsberichten übereinstimmen.
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14.31 Uhr
«Zerstückeln und in den Wald werfen»
Später sei eine Nachricht eingetroffen. Danach sei er ins Clubhaus der «Hells Angels» in Luzern gefahren worden. Vor Ort habe er seinen PIN-Code angegeben. «Ein Hells Angel kam heraus und habe ihm gesagt, er habe Glück. Eigentlich hätten sie den Auftrag, ihn zu zerstückeln und in den Wald zu werfen», gibt der Staatsanwalt die Schilderungen wieder.
Aufgrund der Schilderungen seien die drei Angeklagten heute vor Gericht. Endrin A. habe insgesamt vier Mal vor der Staatsanwaltschaft Luzern ausgesagt. Mittlerweile, so habe Endrin A. angegeben, habe er einen Teil der Schulden zurückgezahlt.
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14.21 Uhr
Staatsanwalt führt Geschehnisse aus
Der Staatsanwalt fügt im Wesentlichen noch einmal die Geschehnisse aus. Hamza F. habe Endrin A. Geld geliehen und anschliessend rund vier Mal so viel Geld zurückverlangt. Am 5. Dezember 2022 habe er sich mit ihnen getroffen, dabei sei es auch zu Drohungen gekommen. Zudem sei ihm ein Mietwagen abgenommen worden.
Drei Tage später sei es dann zu den bereits bekannten Szenen gekommen. «Ohne Worte hätten sie Vollgas auf ihn eingeschlagen», zitiert der Staatsanwalt den Beschuldigten. Nach einigen Minuten habe Hamza aufgehört, sei dann mit Draht zurückgekommen. Anschliessend sei er gefesselt und mit Gewalt ausgezogen worden. Danach sei ihm eine Bierflasche anal eingeführt worden.
Alle Anwesenden hätten immer wieder auf ihn eingeschlagen. Zudem sei mit der Zange auf seinen linken Zeh gedrückt werden. Nachdem er die Herausgabe des Pin-Codes seines Handys verweigert habe, sei ihm eine Pistole in den Mund gedrückt worden, führt der Staatsanwalt die Schilderungen weiter aus.
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14.15 Uhr
Prozess geht weiter
Vor dem Kriminalgericht Luzern geht es jetzt weiter. Es folgt das Plädoyer des Staatsanwalts.
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12.45 Uhr
Mittagspause
Die Verteidigung von Genti T. beantragt, Kamerabilder vom Flughafen Zürich auszuwerten oder das Parkticket ausfindig zu machen. Das Gericht nimmt das so auf, fügt an, dass man das im Falle der Notwendigkeit berücksichtigen würde. Damit ist Mittagspause, um 14.15 Uhr geht es weiter.
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12.40 Uhr
Nach 45 Minuten gegangen
Das Ziel von Endrin A. mit dieser Anklage sei es, möglichst viel Geld vom Staat zu erhalten, ist Genti T. überzeugt. Auch andere Männer könnten bezeugen, dass er nach 45 Minuten wieder weggegangen sei. Er sei auch nicht bei dem Transport von Endrin A. nach Luzern dabei gewesen.
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12.31 Uhr
Genti T. soll GPS-Auswertung beantragt haben
Genti T. sagt, er habe Endrin A. am 8. Dezember zum ersten Mal überhaupt gesehen. Er habe nicht einmal einen Streit beobachten könne. Er sei von Hamza F. gefragt worden, ob er das Auto nach der Fahrt an den Flughafen wieder zurückbringen könne. Genti T. soll gleich zu Beginn beantragt haben, dass die GPS-Daten ausgewertet würden. «Damit hätte sich aufzeigen lassen, dass Endrin A. lügt.» Er sei per Zufall vor Ort gewesen.
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12.22 Uhr
«So etwas würde ich nicht machen»
Seine Firma sei aktuell stillgelegt. Er sei ein Einzelunternehmer. Hamza F. sei ein Kollege von ihm, sie hätten sich in den Sommerferien kennengelernt. F. habe ihn im Dezember 2022 in die Schweiz eingeladen, zu diesem Zeitpunkt sei die Fussball-Weltmeisterschaft in vollem Gang gewesen. Zu keinem Zeitpunkt sei von Schulden die Rede gewesen. «Ich bin nie im Leben in die Schweiz gekommen, um Schulden einzutreiben. So etwas würde ich nicht machen.»
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12.13 Uhr
Lebensmittelpunkt in Serbien
Er habe eine Firma in Serbien, kein grosses Vermögen und keine Schulden. Er sei Single. Sein Lebensmittelpunkt sei in Serbien. Was es für ihn bedeuten würde, wenn er nicht mehr in die Schweiz kommen dürfte, wird er gefragt. Seine Antwort: «Nichts.»
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12.12 Uhr
«Kann nicht an zwei Orten gleichzeitig sein»
Er sei nie gegen Endrin A. vorgegangen, habe ihn auch tätlich nicht angefasst. A. hingegen habe ausgesagt, dass er auch von ihm angegangen worden sei. «Das stimmt nicht, er lügt.» Er sei nicht beim Lokal der Hells Angels gewesen, sondern sei an den Flughafen gefahren. «Wie kann das sein? Das finden Sie doch anhand der GPS-Daten heraus. Ich kann ja nicht an zwei Orten gleichzeitig sein.» Während der Fahrt an den Flughafen hätten er und der unbekannte Mann nicht miteinander gesprochen. «Er war die ganze Zeit am Telefon»
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12.05 Uhr
Mann zum Flughafen gefahren
Er sei noch nie zuvor in diesen Räumlichkeiten gewesen, sagt Genti T. Hamza F. und T. seien von einem Geschwindigkeitsradar im betreffenden Mercedes geblitzt worden, was sie mit dem Auto genau gemacht hätten? Das wird aus der Befragung nicht klar. Dass bereits am 5. Dezember ein Treffen stattgefunden habe, habe er nicht gewusst.
Er selbst habe Kaffee getrunken. Was in dieser Zeit im Lokal passiert sei, wisse er nicht. Danach habe er einen unbekannten Mann an den Flughafen gefahren. Laut den Akten dürfte es sich dabei um den von Interpol gesuchten Mann handeln, der heute flüchtig ist und deshalb nicht vor Gericht steht.
Hamza T. habe Fotos von Peinigungen verschickt, etwa einer Gartenschere oder einem Schuh im Mund. Er habe diese Fotos bei der Einvernahme gesehen. Er sei nur 45 Minuten vor Ort gewesen, sei danach zum Flughafen gefahren. «In der Zeit, als ich vor Ort war, hat ihn niemand angefasst.» Was danach passiert sei, wisse er aber nicht.
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11.55 Uhr
Keine Kenntnis von Schulden
Genti T. sagt, er habe keine Kenntnis von den Geldschulden gehabt. Er sei am 8. Dezember per Zufall vor Ort gewesen. Genti T. und Hamza F. hätten ihm gesagt, sie würden vor Ort einen Kaffee trinken gehen. Von Geldschulden bei den Hells Angels oder ähnlichem habe er nicht gewusst.
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11.49 Uhr
Jetzt wird Genti T. befragt
Nun ist die Befragung von Hamza F. beendet. Jetzt wird Genti T. befragt. Er kündigt an, Aussagen machen zu wollen.
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11.39 Uhr
Zwei Flüge in die Schweiz – aber keinen aus der Schweiz
Hamza F. wird befragt, was Dritan G. und Genti T. mit dem Fall zu tun hätten. «Sie haben keine Verbindung zu dem Fall.» Ansonsten äussert sich F. zu vielen Fragen nicht – welche Rolle die Hells Angels gespielt hätten, was mit dem Auto passiert sei. Auch zu den Flugdaten will F. keine Aussagen tätigen. Demnach gebe es zwei Flüge innert weniger Tage aus dem Ausland in die Schweiz, aber keinen Flug aus der Schweiz hinaus.
Auch Akten zu Schlüsseln und Autoverkäufen sind Thema, auch hier will sich F. nicht äussern. «Die Vorwürfe von Endrin A. stimmen nicht, sie sind gelogen», sagt F., ohne genauer darauf einzugehen. «Ich habe eine Frau und drei Kinder», sagt F., die Beziehung sei gut. Wovon er zuvor gelebt habe, will er nicht sagen. Seine Frau und die Kinder würden in Mazedonien leben. Was ein Landesverweis für ihn bedeuten würde? «Keine Aussage.» Er besitze Land in Mazedonien, wolle dort später wieder bauern, wird dann aber aus der Befragung doch noch klar.
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11.33 Uhr
«Sie haben gehört, was ich gehört habe.»
Dritan G. wird auch zu den Aussagen von Endrin A. befragt. Darauf geht G. nicht genau ein, sagt lediglich: «Sie haben auch gehört, was ich gehört habe». Zur Frage, ob A. mit seinen Aussagen Recht habe, sagt G. «Das überlasse ich dem Gericht.» Damit ist die Befragung von G. beendet. Nun wird Hamza F. befragt.
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11.27 Uhr
«Ich bin ein lieber Mensch»
Er sehe sich als gut integriert an, sagt Dritan G. «Dieses Umfeld habe ich bekommen, weil ich ein lieber Mensch bin.» Der Referend sagt, zur Diskussion stehe ja auch ein Landesverweis. «Das wäre mein Untergang», sagt er. «Mein Umfeld dort unten (in Serbien, Anm. d. Red.) ist wahnsinnig weit weg von mir. Ich habe Freunde hier, meine Familie ist hier. Ich bin Schweizer.»
Die Mitrichterin weist G. darauf hin, dass er mehrfach vorbestraft sei. Ob er das unter guter Integration verstehe. «Ich verstehe unter guter Integration, dass man sich Grüezi sagt und gut mit den Leuten umgeht.»
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11.14 Uhr
Jetzt wird Dritan G. befragt
Jetzt beginnt die Befragung der drei Beschuldigten. Zunächst werde Dritan G. befragt, sagt die Richterin. Auch eine Dolmetscherin wird Teile übersetzen. Dritan G. sagt, er werde keine Aussagen über den Polizeirapport hinaus machen. «Es ist Ihr gutes Recht, keine Aussagen zu machen. Aber genau so ist es mein Recht, Ihnen Fragen zu stellen. Dann machen wir das Spiel jedes Mal», sagt der Referend.
Der Referend fragt, es gebe Hinweise auf den Zetteln, dass die Hells Angels Forderungen gegenüber Endrin A. aufgestellt habe. Auch dazu will Dritan G. keine Aussage machen – auch nicht, ob er selbst Mitglied bei den Hells Angels sei. Das Opfer habe er nicht tätlich angegriffen.
Er selbst leide unter einer schweren Form von Morbus Crohn, habe viele Freunde, die ihn ablenken könnten. Er sei seit sechs Jahren krankgeschrieben.
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10.47 Uhr
«Denke jeden Tag daran»
«Ich denke jeden Tag an diesen Dezembertag», sagt Endrin A. Dann ist die Einvernahme beendet. Die Richterin ordnet eine 15-minütige Pause an.
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10.38 Uhr
Irritation vor Gericht
Einer der Anwälte will wissen, ob Endrin A. demonstrieren könne, was genau zu Beginn in dem Raum passiert sei, wie der Beginn abgelaufen sei. Einer der Richter reagiert irritiert. «Also, soll er Sie jetzt schlagen oder was stellen Sie sich vor?» Endrin A. sagt, er wolle gar nichts demonstrieren. «Aber die sind von der ersten Sekunde an auf mich los.»
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10.35 Uhr
«Jeder weiss, was eine AK-47 ist»
Jetzt stellen die Verteidiger ihre Fragen an den Angeklagten. Mehrere Fragen will Endrin A. nicht beantworten. Unter anderem wird er gefragt, wie gut er sich mit Waffen auskenne. «Kaum, nur vom TV und Internet», sagt Endrin A. Daraufhin wird er gefragt, weshalb er genau wisse, dass es sich um eine AK-47 handle. «Jeder weiss, was eine AK-47 ist.»
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10.14 Uhr
Was spielt das Handy für eine Rolle?
Was die Beschuldigten mit seinem Handy wollen, könne er sich nicht erklären. «Sie wollten das Handy nicht sofort», sagt er. Überhaupt spielt das Handy eine wichtige Rolle. Nach der Befragung will die Gerichtspräsidentin erneut wissen, weshalb er das Handy nicht freigegeben habe. «Ich bin Opfer, ich habe ein Recht auf Privatsphäre», beteuert Endrin A. «Hätte es etwas gegeben, was die Untersuchungsbehörden hätten finden können, was für Sie nicht so angenehm gewesen wäre», fragt die Präsidentin. «Nein», sagt Endrin A.
Warum hätten denn nicht die Untersuchungsbehörden selbst beurteilen können, was wichtig sei und was nicht, fragt die Präsidentin. «Eben, ich habe ein Recht auf Privatsphäre.» Die Gerichtspräsidentin sagt: «Sie haben sich mässig kooperativ verhalten bei der Untersuchung». Darauf Endrin A: «Doch, ich war immer sehr kooperativ.»
«Ich will nichts mehr mit diesen Leuten zu tun haben. Ich bin traumatisiert von diesen Leuten», sagt Endrin A. abschliessend. Die Verteidiger besprechen sich jetzt mit den Beschuldigten.
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10.06 Uhr
Wer war auf der Fahrt nach Luzern dabei?
Nun wird über die Fahrt nach Luzern gesprochen. Endrin A. sagt, Genti T. sei im Auto neben ihm gesessen. Das Gericht weist darauf hin, dass T. sagt, er sei an den Flughafen gefahren. «Aber ich weiss, dass er bei mir im Auto nach Luzern sass.» Sie seien ins Quartier der Hells Angels gefahren. «Weshalb das so war, weiss ich nicht. Die Hells Angels hatten nicht mit dem Vorfall zu tun.»
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10.04 Uhr
«Waffe an den Kopf gehalten»
Es seien Waffen im Spiel gewesen. Geschossen worden sei zwar nicht. «Aber mir wurde eine Waffe auf den Kopf gehalten.» Die Waffe sei geladen gewesen, ob sie ihm auch in den Mund gehalten worden sei, wisse er nicht mehr. Immer wieder verweist Endrin A. auf seine Aussagen, die er bei der Einvernahme gemacht habe. «Ich gehe in Therapie und möchte nicht mehr voll ins Detail gehen, sonst gehts mir nicht gut», sagt Endrin A.
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9.59 Uhr
Im Spital gelogen
Als er in den Raum getreten sei, seien mehrere der Männer bereits mit einem Hammer in der Hand bereitgestanden. Danach sei er gefesselt und nackt ausgezogen worden. «Sie wollten mich erniedrigen, haben Videos gemacht und das öffentlich herumerzählt», sagt Endrin A. «Noch während ich da war, haben sie Leute per Videotelefonie angerufen.» Vor Ort habe er Angst um sein Leben gehabt, sagt Endrin A.
Als er nach der Tat das Spital aufgesucht habe, habe er zunächst gesagt, er sei die Treppe heruntergestürzt. «Die Ärztin hat aber sofort erkannt, dass das nicht stimmt.»
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9.53 Uhr
«Es ging Vollgas los»
Dritan G. habe sein Wort gegeben, dass ihm nichts passiere, führt Endrin A. weiter aus. Weshalb er zum zweiten Treffen gegangen sei, obwohl er gewusst habe, dass er nicht zahlen konnte, will das Gericht wissen. «G. hat mich verarscht», sagt Endrin A. Dritan G. habe geschworen, dass ihm nichts passiere. Er habe sich gedacht, sagt Endrin A., man könne vor Ort fahren und es in Ruhe klären.
Zunächst sei das Treffen bei einer Tankstelle angesetzt gewesen. Dort habe er sich noch einigermassen sicher gefühlt, weil es sich um einen öffentlichen Ort handle. G. habe ihm dann gesagt, es sei zu kalt, er solle doch hoch kommen. «Vor Ort war schon alles vorbereitet. Es gab kein Reden, sondern ging Vollgas los.»
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9.50 Uhr
«Wusste nicht mehr, was ich tun soll»
Dritan G. habe bei der ganzen Sache zunächst keine Rolle gespielt. «Dann hat er mich plötzlich kontaktiert.» Er habe bei einem ersten Treffen vom 5. Dezember sein Auto, einen Mercedes, abgeben müssen – als Ausgleich für seine Schulden. Nach dem Treffen habe er sich in ein Spital begeben. «Ich wusste nicht mehr, was ich tun soll.»
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9.47 Uhr
Rund 25'000 Franken Schulden
Endrin A. sagt, er habe rund 25'000 Franken Schulden bei Hamza F. gehabt. «Ich brauchte Geld und er hat mir geholfen.» Der Gerichtsreferend fragt, weshalb er sein Handy während der Befragung nicht habe offenlegen wollen. «Es waren ja genügend Beweise da, die sich anschliessend zusammengefügt haben – und ich bin das Opfer.»
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9.40 Uhr
«Ich habe ihn sogar im Spital besucht»
Jetzt sagt Endrin A. aus. Er habe Hamza F. Geld geschuldet. «Das Ganze war eine Sache zwischen mir und Hamza F.» Dritan G. habe er gut gekannt. «Ich hatte es immer gut mit ihm, er hat mein Vertrauen missbraucht. Ich habe ihn sogar im Spital besucht. Aber er war es, der mir die Falle gestellt hat.»
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9.30 Uhr
Jetzt wird Endrin A. befragt
Jetzt werden die Beschuldigten aus dem Saal geführt. Durch eine Nebentür wird Endrin A. in den Saal geführt. Die Beschuldigten werden die Befragung über Video mitverfolgen.
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9.24 Uhr
Mehrstündige Plädoyers
Die Gerichtspräsidentin führt den Ablauf des Verfahrens aus. Es handle sich um ein grösseres Verfahren, das über heute und morgen andauere. Zunächst würde Endrin A. befragt, anschliessend die Beschuldigten. Danach folgten die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger. Insgesamt dürfte, so wird klar, rund 4-5 Stunden plädiert werden.
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9.13 Uhr
Endrin A. wird später befragt
Endrin A. ist derzeit nicht im Saal. Er wird später im Laufe des Tages befragt, führt die Gerichtspräsidentin aus. Er habe darum gebeten, nicht mit den Angeklagten konfrontiert zu werden und warte deshalb in einem separaten Raum.
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9.05 Uhr
Prozess beginnt
Der Prozess beginnt. Gleich zu Beginn gibt es ein Durcheinander, weil einer der Beschuldigten in eine andere Sprache übersetzt haben möchte. Aufgrund der anwesenden Dolmetscherinnen stellt dies aber kein Problem dar. Die Gerichtspräsidentin eröffnet das Verfahren.
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8.58 Uhr
Prozessstart verzögert sich
Eigentlich war der Prozessauftakt um 9 Uhr geplant. Der Beginn dürfte sich allerdings verzögern: Alle Beteiligten warten noch. Der Saal ist schwer gesichert. Die Zivilpolizei ist vor Ort, vor dem Gericht stehen mehrere Beamte in Uniform. blue News tickert live aus Luzern.
Am Montag und Dienstag stehen Dritan G., Hamza F. und Genti T. vor dem Luzerner Kriminalgericht. Sie sollen im Dezember 2022 Endrin A. entführt, bedroht und vergewaltigt haben.
Konkret soll Endrin A. bei Hamza F. Schulden gehabt haben. Im Dezember 2022 habe ihm dieser dann gedroht. Es seien «extra Leute von Spanien gekommen (...), um die Sache mit dem Geld zu regeln», heisst es in der Anklageschrift, die blue News vorliegt. Dritan M. drohte Endrin A. sogar mit dem Tod.
Wenige Tage später trafen sich die Männer, erneut kam es zu Drohungen. Weil Endrin A. das Geld nicht aufgetrieben hatte, bestellten ihn die Männer am 8. Dezember 2022 nach Buchrain LU. In einem Partyraum fand sich Endrin A. fünf Männern, darunter Dritan M., Hamza F. und Genti T. gegenüber. Die Männer hätten, so heisst es in der Anklageschrift, einen Hammer, Pistolen und sogar eine AK-47 dabei gehabt.
Pistole in den Mund gehalten
Die Männer forderten Endrin A. anschliessend auf, sich auszuziehen. Unter Gewalt zogen sie A. aus, schlugen auf ihn ein und führten ihm eine Bierflasche in den Anus ein. Einer der Männer, der allerdings flüchtig ist und deswegen nicht vor Gericht steht, drückte mit einer Gartenschere an einer der beiden kleinen Zehen zu.
Hamza F. hielt A. im Laufe der mehrstündigen Gefangenschaft auch eine Pistole in den Mund und erklärte, «Erschiessen sei nicht gut, mit dem Messer sei es besser», woraufhin mit einem Messer gedroht wurde.
Am Abend brachten Dritan M., Hamza F. und Genti T. dann in den Clubraum der «Hells Angels» in Luzern. Dort zogen sich die Männer in einen Raum zurück und liessen Endrin A. schliesslich nach Durchsicht seines Handys gehen.
Die Liste der Vorwürfe ist dadurch lang: Die Männer müssen sich wegen versuchter Erpressung, Sachentziehung, Körperverletzung, Drohung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie Vergewaltigung verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert mehrere Jahre Gefängnis und Landesverweisung.
Der Prozess beginnt am Montag um 9 Uhr. blue News tickert live.