Affäre Mörgeli Gericht: Entlassung von Professorin Ritzmann war nicht richtig

SDA/aka

21.11.2019 - 11:08

Ihre Kündigung ist nichtig: Das Verwaltungsgericht Zürich hat entschieden, dass Uni-Professorin Iris Ritzmann zu Unrecht entlassen wurde. Sie hatte die Affäre Mörgeli ins Rollen gebracht. (Archiv)
Ihre Kündigung ist nichtig: Das Verwaltungsgericht Zürich hat entschieden, dass Uni-Professorin Iris Ritzmann zu Unrecht entlassen wurde. Sie hatte die Affäre Mörgeli ins Rollen gebracht. (Archiv)
Source: KEYSTONE/WALTER BIERI

Wende in der Affäre Mörgeli: Die Kündigung der Universitäts-Professorin Iris Ritzmann war willkürlich. Das hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden.

Die Universität Zürich hatte Telefon- und E-Mail-Daten der Professorin Iris Ritzmann ausgewertet, um das Informationsleck zu finden. Diese Beweisführung taxierte das Zürcher Verwaltungsgericht nun als rechtswidrig, wie es am Donnerstag mitteilte.

Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass die Entlassung von Professorin Ritzmann durch die Universität Zürich nichtig und damit unwirksam ist. Die Universität entliess Ritzmann per Ende April 2014, weil sie eine Amtsgeheimnisverletzung begangen habe.

Die Uni stützte ihre Kündigung auf eine flächendeckende Auswertung von Telefon- und E-Mail-Daten sowie auf Beweismittel, welche die Staatsanwaltschaft anlässlich einer Hausdurchsuchung bei Ritzmann sichergestellt hatte.

Beweismittel rechtswidrig beschafft

Ritzmann wurde allerdings im parallel geführten Strafverfahren vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen, weil die Staatsanwaltschaft die Beweismittel rechtswidrig beschafft habe. Die Daten durften deshalb nicht berücksichtigt werden.

Das Verwaltungsgericht kommt nun zum Schluss, dass die Universität die rechtswidrig beschafften Beweismittel auch nicht für die Kündigung hätte berücksichtigen dürfen. Ohne diese Beweismittel habe die Universität Zürich jedoch überhaupt keine Veranlassung, ein Kündigungsverfahren gegen Ritzmann einzuleiten.

Die Kündigung erscheine deshalb gänzlich unmotiviert und damit willkürlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Suche nach dem Whistleblower

Hintergrund dieses Urteils ist die sogenannte «Affäre Mörgeli». Der «Tages-Anzeiger» hatte am 11. September 2012 einen kritischen Artikel über die Tätigkeit von Christoph Mörgeli, dem damaligen Kurator des Medizinhistorischen Museums, publiziert.

Darin wurden zwei Berichte erwähnt, in denen die Leistung von Mörgeli als mangelhaft bezeichnet wurde. Die Universität reichte darauf Strafanzeige gegen Unbekannt ein.

Für die Zürcher Staatsanwaltschaft stand bald fest, dass Ritzmann die Whistleblowerin war, die den Journalisten die brisanten Informationen zugesteckt hatte. Ritzmann war selber Medizinhistorikerin.

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