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Entscheidet ein kaputter USB-Stick heute die Abstimmungen?
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2048 Stimmen vorläufig futsch

Entscheidet ein kaputter USB-Stick heute die Abstimmungen?

Bei der SRG-Initiative wird heute ein knappes Resultat erwartet.

Bei der SRG-Initiative wird heute ein knappes Resultat erwartet.

KEYSTONE

Ein USB-Stick legt einen Teil der Demokratie lahm: Der Kanton Basel-Stadt kann heute 2048 gültige Stimmen nicht auszählen – mit möglicherweise nationalen Folgen.

Petar Marjanović

Petar Marjanović

08.03.2026, 07:04•08.03.2026, 11:22

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  • Basel-Stadt kann heute 2048 elektronisch abgegebene Stimmen nicht auszählen – ein fehlerhafter USB-Stick blockiert den Zugangscode zur digitalen Urne.
  • Betroffen sind Auslandschweizer*innen und Personen mit Behinderung, die per E-Voting abgestimmt haben.
  • Falls einzelne Vorlagen knapp entschieden werden, könnten die fehlenden Stimmen das nationale Resultat beeinflussen – und rechtliche Beschwerden folgen.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Um 17:08 Uhr war es offiziell: Der Kanton Basel-Stadt kann beim heutigen Urnengang über 2000 Stimmen nicht auszählen. Eine technische Panne hat das elektronische Abstimmungssystem lahmgelegt. Betroffen sind Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie Menschen mit einer Behinderung, die online abgestimmt haben.

Für sie ist der Vorfall besonders bitter: Ihre Stimmen stecken in einer verschlüsselten digitalen Urne fest. Der Zugangscode, um diese zu öffnen, liegt auf einem fehlerhaften USB-Stick. Die Staatskanzlei teilte am Samstagabend mit, das Problem lasse sich nicht mehr rechtzeitig beheben.

Damit steht fest: Rund 2000 Stimmen bleiben beim heutigen Urnengang unberücksichtigt – mit potenziellen Folgen für das nationale Resultat.

Was ist passiert?

Am Vorabend des Abstimmungssonntags bestätigte die Staatskanzlei Basel-Stadt eine schwerwiegende Informatikpanne. 2048 elektronisch abgegebene Stimmen können nicht entschlüsselt werden. Betroffen sind jene Gruppen, die in Basel-Stadt E-Voting nutzen dürfen: Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie Menschen mit Behinderung.

Der Fehler, sagt Vizestaatsschreiber Marco Greiner, liege nicht beim E-Voting-System der Schweizerischen Post, sondern bei der kantonalen Informatik.

Der Code, der zum Öffnen der digitalen Urne notwendig wäre, steckt auf einem defekten USB-Stick. Trotz Unterstützung durch Expertinnen und Experten der Post und der Basler Polizei gelang es nicht, die Daten zu retten. Am Samstagabend stellte die Staatskanzlei ihre Bemühungen ein.

In Basel können einige Stimmbürger*innen digital abstimmen.

In Basel können einige Stimmbürger*innen digital abstimmen.

KEYSTONE

Was bedeutet das für die Abstimmung?

Schweizweit wird heute über vier nationale Vorlagen abgestimmt – darunter die Individualbesteuerung, die Bargeldinitiative, die SRG-Initiative und die Klimafondsinitiative.

Dass knappe Entscheide keine Seltenheit sind, zeigen frühere Abstimmungen: 2015 wurde das neue Radio- und TV-Gesetz mit gerade einmal 3649 Stimmen angenommen, 2017 die AHV-Zusatzfinanzierung mit 2361 Stimmen Unterschied.

Fällt das Resultat diesmal ähnlich knapp aus, könnten die 2000 nicht gezählten E-Voting-Stimmen das nationale Ergebnis beeinflussen. Zum Vergleich: Als die Auslandschweizer*innen über die «No Billag»-Initiative abstimmten, war die SRG-kritische Vorlage bei ihnen äusserst unbeliebt – 316 Ja-Stimmen standen 1589 Nein-Stimmen gegenüber. Das gibt einen Nein-Überschuss von 1273 Stimmen.

Ein Blick ins Archiv zeigt: Im Jahr 2018 stimmten die Auslandsschweizer*innen in Basel-Stadt deutlich gegen die «No Billag»-Initiative.

Ein Blick ins Archiv zeigt: Im Jahr 2018 stimmten die Auslandsschweizer*innen in Basel-Stadt deutlich gegen die «No Billag»-Initiative.

KEYSTONE

Die Bundeskanzlei teilt mit, sie warte die provisorischen Ergebnisse aller Kantone ab, bevor über rechtliche Schritte entschieden werde.

Drohen Klagen?

Sollte sich zeigen, dass die nicht gezählten Stimmen das Endresultat tatsächlich beeinflusst haben, sind rechtliche Beschwerden wahrscheinlich. Die Bundeskanzlei erklärte gegenüber SRF, was auf der Hand liegt: Wird eine Abstimmung besonders knapp entschieden, wären durch das IT-Debakel in Basel die politischen Rechte der betroffenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verletzt.

In diesem Fall könnten nicht nur die betroffenen Personen, sondern rechtlich gesehen jede Stimmbürgerin und jeder Stimmbürger das Resultat anfechten und eine Wiederholung verlangen. Der Grund: Die politischen Rechte schützen nicht nur das individuelle Stimmrecht, sondern auch das Recht, auf demokratische Prozesse vertrauen zu können.

Ob das Basler Informatikproblem als technischer Zwischenfall gilt oder zum juristischen Fall wird, hängt also davon ab, wie knapp die nationale Abstimmung heute ausgeht.

Wie reagiert die Politik?

SP-Grossrat Tim Cuénod, Präsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK), zeigt sich auf Anfrage von blue News bestürzt: «Es ist hochgradig peinlich. Der Kanton muss alles daransetzen, dass die digitale Urne doch noch in den nächsten Tagen geöffnet werden kann.» Die Chancen dafür könne er nicht einschätzen.

SP-Grossrat und GPK-Präsident Tim Cuénod zeigt sich bestürzt.

SP-Grossrat und GPK-Präsident Tim Cuénod zeigt sich bestürzt.

KEYSTONE

Die GPK habe sich formell noch nicht eingeschaltet, so Cuénod. Aber selbstverständlich stellten sich nun Fragen. Es gehe nicht um eine «Lappalie», sondern um das «Vertrauen in die demokratischen Institutionen». «So etwas darf nie mehr vorkommen», sagt Cuénod.

Ein Imageschaden sei in jedem Fall entstanden. Sollte es in den kommenden Tagen dennoch gelingen, die elektronische Urne zu öffnen und alle Stimmen zu berücksichtigen, bestünde zumindest rechtlich kein Problem.