Implantate-SkandalEr soll seine Patienten im Stich gelassen haben – aber Berner Starchirurg schweigt
Dominik Müller
16.1.2026
Am Freitag stand die Einvernahme des angeklagten Berner Chirurgen an. (Symbolbild)
Bild:Keystone
Statt Antworten gab es am Freitag nur einen Satz: «Ich mache keine Aussage.» Im grossen Prozess um mangelhafte Bandscheiben-Implantate bricht der angeklagte Berner Starchirurg sein Schweigen nicht.
Die Berner Staatsanwaltschaft wirft einem Spitzenchirurgen schwere Körperverletzung vor.
Er soll sieben Patienten eine mangelhafte Bandscheiben-Prothese eingesetzt haben.
Der Arzt verweigerte am Freitag jede Aussage.
In den Tagen zuvor berichteten Betroffene über fehlende Aufklärung sowie mangelhafte Nachsorge klagten.
Im Zentrum steht auch ein möglicher Interessenskonflikt: Der Chirurg war an der Entwicklung der Prothese beteiligt, informierte die Patienten darüber aber offenbar nicht.
Es ist einer der grössten Prozesse gegen einen Arzt in der Schweizer Justizgeschichte: Ein renommierter Chirurg wird beschuldigt, sieben seiner Patient*innen angeblich unausgereifte Bandscheiben-Implantate eingesetzt und die Betroffenen danach im Stich gelassen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schwere Körperverletzung sowie Widerhandlungen gegen das Heilmittelgesetz vor.
Am Freitag stand nun die Befragung des beschuldigten Arztes auf dem Verhandlungsprogramm. Der letzte Tag des Mega-Prozesses endet aber ohne neue Erkenntnisse – der Chirurg antwortete auf sämtliche Fragen des vorsitzenden Richters auf Anraten seiner Anwältin: «Ich mache keine Aussage.»
In der Vergangenheit bestritt der Chirurg die Vorwürfe. Seine Anwältin sagte gegenüber den Tamedia-Zeitungen, ihr Mandant habe sich «sowohl rechtlich als auch berufsethisch korrekt verhalten». Es gilt bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Vermeintlich bahnbrechende Prothese «Cadisc-L»
Im Zentrum der Vorwürfe steht die Bandscheiben-Prothese «Cadisc-L» – ein Implantat aus Kunststoff, das geschädigte Bandscheiben ersetzen sollte. Im Vergleich mit anderen Prothesen sollte mit «Cadisc-L» mehr Flexibilität in der Wirbelsäule erhalten bleiben.
Der Chirurg hatte die Prothese zwischen 2011 und 2013 im Salem-Spital in Bern sieben Patient*innen eingesetzt. Bei allen habe das Implantat versagt und körperliche Schäden an der Wirbelsäule hinterlassen, schreibt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift.
Der beschuldigte Chirurg brachte das fehlerhafte Implantat im Berner Salem-Spital zum Einsatz.
Bild:Imago
Im Laufe des Prozesses schilderte eine Patientin, dass sie bis heute unter grossen Einschränkungen und Schmerzen leide und «mich täglich motivieren muss». Ein Mann hat sich hingegen damit arrangiert, dass er das Implantat noch immer im Rücken trägt. Er mache sich aber Sorgen, dass es dereinst schlimmer werden könnte.
Ein weiterer Betroffener, bei dem sich die Prothese noch im Rücken befindet, sagte: «Ich habe ständig im Kopf, dass in mir eine tickende Zeitbombe ist.» Und bei zwei Frauen ist das Implantat im Rücken in mehrere Teile zersprungen.
«Implant Files» bringen Fall ins Rollen
2018 brachte ein internationales Recherche-Team den Fall im Rahmen der sogenannten «Implant Files» an die Öffentlichkeit.
Brisant: Der Chirurg soll an der Entwicklung von «Cadisc-L» selbst beteiligt gewesen sein. Er präsidierte den wissenschaftlichen Beirat der – inzwischen Konkurs gegangenen – britischen Herstellerfirma Ranier. Für sein Mandat wurde der Beschuldigte entschädigt.
Über seine Verstrickung habe der Beschuldigte die Patienten nicht aufgeklärt, sagten die Betroffenen vor Gericht. Dazu ein Patient: «Hätte ich gewusst, dass er selbst beteiligt ist, wäre für mich eine Zweitmeinung wichtig geworden.»
Betroffener Patient: «Dieses Wissen hätte ich gebraucht»
Aus der Anklageschrift geht hervor, dass bereits Tierversuche mit der Prothese Mängel gezeigt haben sollen. Auch Langzeitstudien zur Wirksamkeit fehlten.
Trotzdem kam das Produkt im Jahr 2010 auf den Markt. Europaweit soll es danach bei Dutzenden Patienten zu schweren Komplikationen gekommen sein. Im Jahr 2014 wurde das Implantat zurückgerufen.
Die umstrittene Vorgeschichte der Prothese wurde gemäss den Aussagen der Patienten nicht in den Sprechstunden erwähnt. Zwar habe der Chirurg vor dem Eingriff über die normalen Operationsrisiken aufgeklärt, nicht aber über spezielle Risiken der Prothese oder die mangelhaften Ergebnisse von Tierversuchen.
«Dieses Wissen hätte ich gebraucht, um zu entscheiden, ob ich das Risiko tragen will oder nicht», so ein Betroffener.
Wie detailliert muss ein Arzt über Risiken aufklären?
Die ehemalige Assistenzärztin des Chirurgen, die in den Jahren 2012 und 2013 bei zwei «Cadisc-L»-Operationen mitwirkte, widersprach diesen Darstellungen vor Gericht teilweise.
Zwar konnte sie weder zu den einzelnen Eingriffen noch zu Details zur Prothese Angaben machen, ihr ehemaliger Chef habe sich aber jeweils «sehr viel Zeit genommen, um die Patienten kennenzulernen». Auch die Risiken habe er aufgezählt: «Soweit ich das mitbekommen habe, hat er das gründlich gemacht.»
Es sind grosse Fragen, mit denen sich die drei Regionalrichter auseinandersetzen müssen: Wie detailliert muss ein Arzt über mögliche Risiken aufklären? Wann sind Nachkontrollen zwingend? Muss ein Arzt finanzielle Eigeninteressen offenlegen? Das Urteil wird dazu einen wichtigen Präzedenzfall schaffen.
Zunächst stehen Ende Januar aber die Plädoyers von Anklage und Verteidigung an. Die Urteilseröffnung ist auf den 9. Februar angesetzt.