
Der Prozess gegen den heute 17-Jährigen findet am Bezirksgericht Dielsdorf statt.
sda
Mehr als ein Jahr nach dem antisemitischen Messerangriff in Zürich beginnt der Prozess gegen den heute 17-jährigen Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem mehrfach versuchten Mord vor.
Ab Mittwochmorgen, 8.30 Uhr, tickert blue News live aus dem Gerichtssaal.
Die Befragung zur Sache ist beendet. Der Richter kündigt eine 7-minütige Pause an. Dann geht es zwar weiter, aber die Medien müssen draussen bleiben. Im Anschluss würden noch Anträge der jeweiligen Parteien vom Gericht entgegengenommen. Dann folgen die Plädoyers.
Für Medienschaffende und die Öffentlichkeit passiert das vor verschlossenen Türen.
Der Grund: Der Beschuldigte ist minderjährig. Zusätzlich möchte die Justiz in der Schweiz eine Berichterstattung zu Terroranschlägen möglichst reguliert halten. Es könnte die Gefahr bestehen, dass sich durch eine Berichterstattung Personen ebenfall radikalisieren könnten. Dies bestätigt zwar das Gericht Dielsdorf nicht, doch schon in anderen Fällen, beispielsweise vor einem Jahr, erklärte eine Juristin gegenüber blue News, die Beweggründe für die Schwärzungen in der Anklageschrift und Einschränkungen für die Öffentlichkeit. Zusätzlich könne jede Partei vor Gericht beantragen, dass ein Prozess im Ausschluss der Öffentlichkeit oder der Medien stattfindet.
Der Beschuldigte startete einen Live-Stream zum Tatzeitpunkt. In der Anklage steht, er solle gesagt haben, das Video sei «für die ganze Welt.» Er gab sich den Namen «Der Schlächter».
Am Tattag machte sich der Beschuldigte auf den Weg zu einer Synagoge. Währenddessen lief der Livestream bereits. Da die Türe zur Synagoge verschlossen war, sagte er: «Ich suche mir einfach einen auf der Strasse.» Dann sei das Bild im Live-Stream abgebrochen, jedoch lief der Ton weiter.
Der Beschuldigte kommentierte seine Handlungen. Er lief weiter durch die Strassen von Zürich auf der Suche nach einem Opfer. Dann sagt er: «Da, ich sehe einen.» Der Richter schildert, was auf der Tonaufnahme aus dem Live-Stream zu hören sei.
Der Richter geht auf alle einzelnen Anklagepunkte aus der Anklageschrift ein und stellt seine Fragen zu den ausgeführten Tatbeständen.
Er will beispielsweise wissen, wieso er 12 VPN-Kanäle benutzte, um IS-Inhalte zu verbreiten. Oder wieso der Beschuldigte die Tatwaffe, also das Messer in der Migros kaufte. Der Beschuldigte wiederholt: «Keine Aussage.»
Der Richter sagt, der Beschuldigte hätte auf Instagram das ein Foto vom Attentäter von Brüssel als Profilbild benutzt. Er will wissen, wieso der Angeklagte dieses Bild verwendete. Der Angeklate äussert sich nicht.
Die Übertragung wurde gestartet. Jetzt geht es um die Befragung des Beschuldigten zur Sache.
Der Richter beginnt mit seinen Fragen an den Angklagten.
Davor wurde der beschuldigte zu seiner Person befragt. Die Medien wurden vom ersten Teil der Befragung ausgeschlossen.
Der Richter fragt, ob es stimmt, dass der Beschuldigte ein Jahr vor der Tat Inhalte im Internet konsumiert hatte, die Gewalt an Menschen zeigen und mit dem IS verbunden werden. Der Beschuldigte äussert sich nicht zur Frage.
Der Prozess hat begonnen. Der erste Teil wird im Übertragungsraum nicht gezeigt. Die Medienschaffenden werden erst um 09.30 Uhr am Prozess teilnehmen können.
Da der Beschuldigte minderjährig ist, werden diverse Persönlichkeitsschutzmassnahmen eingeführt. So war beispielsweise die Anklageschrift bei Namen und Ortsangaben geschwärzt. Die Medien dürfen nicht im Gerichtssaal sitzen, sondern in einem Übertragungsraum. So kann das Gericht steuern, was an die Öffentlichkeit gelangen soll und was nicht.
Zusätzlich wurde bekannt gegeben, dass kein Urteil heute gefällt werde, sondern nächste Woche am Dienstag.
Am Mittwochmorgen versammelt sich die Schweizer Presse vor dem Bezirksgericht in Dielsdorf. Der Fall des 17-Jährigen, der 2024 auf einen orthodoxen Juden mit einem Messer los ist, wird heute verhandelt.
Spannend an der Verhandlung ist, dass sich die Medien nicht direkt im Gerichtssaal, sondern in einem Übertragungsraum befinden. Da der Beschuldigte minderjährig ist, dürfen nur über Teile der Verhandlung berichtet werden.
Um 08.30 Uhr soll der Prozess beginnen.
Dienstag, 30. Juni 2026
Jemand schreit, der Beschuldigte ruft «Allahu Akbar». Man höre ein Auto, welches hupt und dann wieder Schreie. Der Beschuldigte fluchte sein Opfer an. Dann soll eine Person gesagt haben, «call the Police», also «ruft die Polizei».
Der Beschuldigte will sich zu diesem Transkript nicht äussern. Das ganze Transkript sei 40 Minuten lang.
Am Abend des 2. März 2024 wollte ein damals 15-Jähriger in Zürich «möglichst viele Juden töten», wie er damals auf Social Media verkündete. Gegen 21 Uhr machte sich der Jugendliche auf den Weg zu einer Zürcher Synagoge. Kurz darauf soll er 17 Mal auf einen 50-jährigen orthodoxen Juden eingestochen haben.
Am Mittwoch steht er vor dem Bezirksgericht Dielsdorf. Er muss sich wegen mehrfach versuchten Mordes und weiterer Delikte verantworten. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Die Anklage beschreibt den Tatverlauf so: Vor der Tür der Synagoge startete der Beschuldigte über ein Handy einen Livestream auf Instagram und rief dazu auf, den Stream zu Teilen. Möglichst viele Menschen sollen seine Tat sehen, soll er gesagt haben. Dies geht aus der Anklageschrift heraus.
Als der heute 17-Jährige versuchte, die Türe zur Synagoge zu öffnen, sei ihm das nicht gelungen, da diese verschlossen war. Also habe er sich von der Türe abgewendet und zu seinen Zuschauern gesagt: «Ach, so ein Mist. Die Türe ist geschlossen. Ich suche mir einfach irgendeinen. Egal, wen ich auf der Strasse sehe. Ich werde also einzelne Operationen durchführen.» Wenig später sollte es dann zur Tat kommen.
Der Angeklagte soll etwa 4 Minuten durch Zürich gelaufen sein, als ihm bereits eine Person auffiel, die klar als orthodoxer Jude zu erkennen war. Der damals 50-jährige Mann lief auf dem Trottoir und bog dann zu einem Hauseingang ein.
Der Jugendliche folgte ihm und stach in der Folge mehrfach auf ihn ein. 17 Stiche und Schnitte erleidete der 50-Jährige. Er versuchte zu flüchten, doch der Angreifer liess nicht von ihm ab.
Erst als die beiden Personen auf die Fahrbahn gerieten und da auf der Haube eines Autos, das an der Ampel wartete, landeten, eilten die Insassen des Fahrzeuges zu Hilfe. Sie überwältigten den Angreifer, bis die Polizei eintraf und ihn festnahm.
Das Opfer erlitt schwere Verletzungen. Laut Angehörigen trafen die Messerstiche die Hauptschlagader und Teile der Lunge und gingen nur knapp am Herzen vorbei. Der Mann schwebte zunächst in Lebensgefahr.
Zeugen berichteten, der Täter habe gerufen: «Ich bin Schweizer. Ich bin Muslim. Ich bin hier, um Juden zu töten.» Andere hörten ihn «Allahu Akbar» und «Islam, Islam» rufen. Das geht aus Medienberichten hervor. Ein Ersthelfer sagte zudem gegenüber Medien, der Jugendliche habe laut gelacht, als ihn die Polizei kurz nach der Tat gegen eine Wand drückte und festnahm.
Bereits Stunden vor dem Angriff hatte der Jugendliche seine Tat angekündigt. Am Nachmittag veröffentlichte er ein Video auf Arabisch, in dem er sich als «Soldat des Kalifats» bezeichnete und erklärte, er wolle eine Synagoge überfallen und so viele Juden wie möglich töten. Kurz vor dem Angriff setzte er auf Instagram einen letzten Beitrag mit dem arabischen Wort «Jetzt» ab. Das für die Tat verwendete Steakmesser hatte er am Vorabend zusammen mit Tellern, Gabeln und Bechern gekauft, um keinen Verdacht zu erregen.

Demonstranten protestieren gegen Anstisemitismus und Rassismus in Zürich nach dem Angriff auf den damals 50-jährigen orthodoxen Juden.
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Der Jugendliche hat schweizerisch-tunesische Wurzeln und wurde 2011 eingebürgert. Wie das SRF schreibt, sollen ehemalige Klassenkameraden ihn als zurückgezogen und als Einzelgänger beschrieben haben. Er verbrachte viel Zeit in sozialen Netzwerken, wo er sich zunehmend mit Propaganda der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) beschäftigte.
Die Behörden hatten ihn zuvor nicht auf dem Radar. Recherchen der «Neuen Zürcher Zeitung» ergaben zudem, dass er mehrere Jahre mit seiner Mutter in Tunesien gelebt und dort die Schule besucht hatte. Ermittler prüfen, ob diese Zeit zu seiner Radikalisierung beigetragen haben könnte.
Laut den Ermittlungen und der Anklageschrift begann seine Radikalisierung etwa ein Jahr vor der Tat. Er konsumierte intensiv IS-Propaganda. Auch der Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 und der anschliessende Gaza-Krieg könnten diesen Prozess verstärkt haben. Zudem soll der Jugendliche an einer depressiven Störung gelitten haben, wie es in einem «10vor10»-Beitrag heisst.
Die Ermittlungen zeigen ausserdem, dass der Jugendliche über die Plattform Discord in direktem Kontakt mit IS-Anhängern stand. Diese hätten ihn «regelrecht betreut und angeleitet» und ihn dazu gedrängt, einen Sprengsatz zu bauen. Dies geht auch aus der Anklageschrift hervor. Auf seinen Geräten fanden die Ermittler Anleitungen zum Bombenbau. Chemikalien beschaffte er jedoch nicht. Drei Tage vor der Tat schrieb er stattdessen: «Planänderung ist fällig» und entschied sich für einen Messerangriff.
Jonathan Kreutner, Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG), sagte jüngst gegenüber SRF zum Gesundheitszustand des Opfers: «Er versucht wieder Tritt zu fassen im Alltag. Aber man ist noch immer der Meinung, dass die psychischen und körperlichen Verletzungen noch länger anhalten werden.»

Jonathan Kreutner, Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes, steht mit dem Opfer in Kontakt.
KEYSTONE
Der Angriff löste in der Schweiz grosse Betroffenheit aus. «Der Hass hat damit ein völlig neues Niveau erreicht», sagte SIG-Generalsekretär Jonathan Kreutner damals gegenüber SRF. Viele Jüdinnen und Juden fühlten sich seither noch unsicherer und verzichteten teilweise bis heute darauf, öffentlich eine Kippa oder einen Davidstern zu tragen.
Der Schutz von Synagogen und jüdischen Schulen wurde nach der Tat verstärkt. Schwere Angriffe blieben zwar aus, antisemitische Beleidigungen, Drohungen und tätliche Angriffe bewegen sich jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau.
blue News tickert ab 8.30 Uhr live aus dem Bezirksgericht Dielsdorf.