Implantate-Skandal um Berner StarchirurgErst spricht Opfer von «tickender Zeitbombe» im Rücken – dann endet der Prozesstag kurios
Dominik Müller
12.1.2026
Der beschuldigte Berner Arzt behandelte Patienten mit Rückenproblemen.
Symbolbild: Imago
In Bern hat der wohl grösste Prozess gegen einen Arzt in der jüngeren Schweizer Geschichte begonnen. Im Fokus: ein Implantat, das bei Patienten versagte – und ein Chirurg, der sich dafür verantworten muss.
«Ich habe ständig im Kopf, dass in mir eine tickende Zeitbombe ist», sagte ein Mann vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland. Er ist eines von zwei Opfern, die im Rahmen des Berner Implantate-Skandals am Montag befragt wurden.
Genau wie sechs weitere Patient*innen hat auch er vor mehr als zehn Jahren einen folgenschweren Entscheid gefällt: den Einsatz einer vermeintlich bahnbrechenden Bandscheiben-Prothese.
Bei allen sieben Patient*innen hat das Implantat versagt und körperliche Schäden an der Wirbelsäule hinterlassen, schreibt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift. Eine Betroffene machte vor drei Jahren öffentlich, dass sich das Implantat in ihrem Rücken zersetzt und Löcher in den Wirbel gefressen hatte.
Schwere Vorwürfe gegen den Chirurgen
Operiert und beraten wurden sie alle von einem renommierten Berner Chirurgen. Er ist es auch, der diese Woche auf der Anklagebank sitzt. Die Vorwürfe wiegen mit schwerer Körperverletzung sowie Widerhandlungen gegen das Heilmittelgesetz schwer. Es gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Der Prozess, bei dem er sich verantworten muss, ist hierzulande einer der grössten Prozesse gegen einen Arzt der letzten Jahrzehnte. Die Gerichtsleitung plante für die Verhandlung mehr als eine Woche ein. Zu Wort kommen sollen nebst dem Arzt auch Patientinnen und Patienten, ein mit der Materie vertrauter Chefarzt eines Zürcher Spitals, die ehemalige Assistenzärztin des Chirurgen und eine weitere Expertin.
Im Zentrum stehen grosse Fragen: Wie detailliert muss ein Arzt über mögliche Risiken aufklären? Wann sind Nachkontrollen zwingend? Muss ein Arzt finanzielle Eigeninteressen offenlegen?
Medienberichte machten Skandal publik
Der Fall kam 2018 durch ein internationales Recherche-Team mit Beteiligung von Tamedia an die Öffentlichkeit. Der Chirurg soll die Entwicklung des Bandscheiben-Implantats «Cadisc-L» wissenschaftlich begleitet und das Produkt zwischen 2011 und 2013 im Salem-Spital in Bern selbst sieben Patient*innen eingesetzt haben.
Der beschuldigte Chirurg brachte das fehlerhafte Implantat im Berner Salem-Spital zum Einsatz.
Imago
Die Prothese vertrieb die inzwischen Konkurs gegangene britische Firma Ranier, bei der der beschuldigte Berner Arzt im Präsidium des wissenschaftlichen Beirats sass und dafür entschädigt wurde.
Bei «Cadisc-L» handelt es sich um ein Implantat aus Kunststoff, das geschädigte Bandscheiben ersetzen sollte. Im Vergleich mit anderen Prothesen sollte mit «Cadisc-L» mehr Flexibilität in der Wirbelsäule erhalten bleiben.
Anklageschrift spricht von unausgereiften Implantaten
Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, sollen bereits Tierversuche mit der Prothese Mängel gezeigt haben. Trotzdem kam das Produkt im Jahr 2010 auf den Markt. Europaweit soll es danach bei Dutzenden Patienten zu schweren Komplikationen gekommen sein. Später wurde das Implantat zurückgerufen.
Gemäss Staatsanwaltschaft soll der Chirurg die unausgereiften Implantate eingesetzt haben, obwohl Langzeitstudien zur Wirksamkeit fehlten. Zudem soll er Betroffene danach im Stich gelassen haben, indem er etwa auf Nachkontrollen verzichtete, als die Mängel längst bekannt waren.
Der Beschuldigte, dessen Befragung erst am Donnerstag geplant ist, bestritt die Vorwürfe in der Vergangenheit. Seine Anwältin sagte gegenüber den Tamedia-Zeitungen, ihr Mandant habe sich «sowohl rechtlich als auch berufsethisch korrekt verhalten».
Verhandlungstag 1: Opfer werden befragt
Vor den Regionalrichtern sagten die beiden befragten Opfer, die beide auch als Privatkläger fungieren, aus, der Arzt habe den Einsatz der «Cadisc-L»-Prothese als beste Option empfohlen und nicht mit anderen Prothesen-Modellen verglichen. Zudem habe er nicht offengelegt, dass er selbst an der Entwicklung des Implantats beteiligt war sowie daran verdient hat – und damit ein möglicher Interessenkonflikt vorliegt. «Er war der Facharzt und ich habe ihm vertraut», sagte am Montag ein ehemaliger Patient im Berner Gerichtssaal.
Der Chirurg habe darauf hingewiesen, dass «Cadisc-L» neu sei. Auf Nachfrage habe er aber verneint, dass es sich um ein experimentelles System handelt. Angesprochen auf mögliche Spätkomplikationen, habe der Beschuldigte gesagt: «Mit dieser Prothese haben Sie eine lebenslange Garantie.»
An die Details aus den Besprechungen mit dem Beschuldigten mögen sich die befragten Patienten aber nicht mehr im Detail erinnern. Zu viele Jahre sind seit den Eingriffen vergangen.
So ergeht es auch der ehemaligen Assistenzärztin des Chirurgen, die am Montag ebenfalls vorgeladen war und in den Jahren 2012 und 2013 bei zwei «Cadisc-L»-Operationen mitwirkte. Weder zu den einzelnen Eingriffen noch zu Details zur Prothese konnte sie Angaben machen.
Der Beschuldigte habe sich aber jeweils «sehr viel Zeit genommen, um die Patienten kennenzulernen». Auch die Risiken habe er aufgezählt: «So weit ich das mitbekommen habe, hat er das gründlich gemacht.»
Gericht verbietet Namensnennung
Dass es sich hierbei um keinen alltäglichen Prozess handelt, wird auch am regen Medieninteresse deutlich: Sieben Journalist*innen wohnen dem ersten Verhandlungstag bei. Für sie gibt es aber Einschränkungen: So ist es ihnen an den ersten beiden Tagen untersagt, einen Liveticker zu führen. Eine mediale Echtzeit-Berichterstattung berge gemäss Gericht die Gefahr, dass Zeugen und Auskunftspersonen beeinflusst werden könnten.
Weiter darf der Name des Arztes nicht genannt werden. Zwar sei er 2023 in Medienberichten offengelegt worden, räumte das Gericht ein. Doch damals sei er noch aktiv als Arzt tätig gewesen. Nun befinde er sich im Ruhestand. Zudem sei er keine allgemein bekannte Person des öffentlichen Interesses, wie dies etwa bei einem politischen Amtsträger der Fall wäre.
Gegen diesen Beschluss wurde am Montag eine Beschwerde beim Obergericht eingereicht. Ziel ist, dass die Pflicht zur anonymisierten Berichterstattung einstweilen nicht anwendbar ist.
Eine Privatklägerin, die keine sein will
Ungewöhnlich auch der Abschluss des ersten Prozesstages: Auf die Frage, was sie sich als Privatklägerin von der Verhandlung erhoffe, sagt die Patientin: «Das ist ein Missverständnis, ich wollte gar nicht Privatklägerin sein.»
Sie sei auf Anraten eines Staatsanwalts aus ihrem Heimatkanton in diese Funktion gerutscht, damit sie auf dem Laufenden bleibe. Für die weiteren Prozesstage lässt sie sich dispensieren.
Am Dienstag stehen die Befragungen der restlichen fünf Patient*innen, die Opfer einer mangelhaften Prothese wurden, an. blue News wird weiterhin über den Prozess berichten.