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«Schwerwiegendes Fehlverhalten» ETH-Professor plagiierte eigene Doktoranden

Er gab Forschungsergebnisse seiner Doktoranden als die eigenen aus: Trotz des «schwerwiegenden Fehlverhaltens» durfte ein ETH-Professor seinen Job behalten. Nun liegt der Bericht der Untersuchungskommission vor.
Die Anschuldigungen reichten von Plagiaten bis Mobbing: Unter anderem, weil er bei den Dissertationen seiner eigenen Doktoranden abkupferte, war ein Professor der ETH Zürich im vergangenen Mai ins Visier geraten. Die Hochschule setzte in der Folge einen Untersuchungsausschuss ein, dessen Ergebnisse jetzt öffentlich vorliegen. Obwohl ihm schweres Fehlverhalten vorgeworfen wurde, durfte der Professor im Amt bleiben.
Mit Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz erhielten «Tages-Anzeiger» und «NZZ» nun Einsicht in den Untersuchungsbericht, der zuvor unter Verschluss gehalten wurde. Unter anderem heisst es darin, dass der Professor «systematisch plagiiert und damit die Rechte der ausgebildeten Studentinnen und Studenten verletzt hat», wie die Zeitungen zitieren.
Demnach, so der anonymisierte Bericht, habe der Angeschuldigte in mehreren – bis zu 13 Jahre zurückliegenden – Fällen die Ergebnisse von Masterarbeiten und Doktorarbeiten seiner Studenten und Doktoranden für seine eigenen Arbeiten benutzt, ohne sich an die Zitiervorgaben der ETH zu halten.
Im Schlussbericht schreibe die Kommission, dass der Professor jedoch nicht vorsätzlich gehandelt habe. Vielmehr könnte es sich um ein Missverständnis handeln: So soll der Professor geglaubt haben, dass die ihm unterstellten Forscher bei einem Verzicht auf die Autorenschaft zugleich die Urheberschaft abgeben würden.
«Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten»
«Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten» in der Betreuung stellt die Kommission in einem Fall fest: Eine Post-Doktorandin, die die ETH 2016 verlassen habe, sei demnach unter Druck gesetzt worden, die Erklärung zum Verzicht auf ihre Autorenschaft zu unterschreiben – und das in einer «sehr emotionalen Situation». Sie habe, so die Kommission, kurz vor Antritt einer neuen Stelle gestanden, die die Promotion voraussetzte.
«Der Professor hatte sie stark unter Druck gesetzt», zitiert der «Tages-Anzeiger» einen ehemaligen Mitstudenten der Südkoreanerin. Die Ergebnisse ihrer Forschung erschienen ein Jahr später in einer Fachzeitschrift – mit ihrem Doktorvater als Erstautor, der ihren Namen lediglich in einer Danksagung am Ende der Arbeit nannte.
«Erstautorin hätte die Doktorandin bleiben müssen», heisst es laut «Tages-Anzeiger» im Bericht der Kommission. Und weiter: «Es ist nicht nachvollziehbar, wieso mit dem Auflösungsvertrag gleichzeitig eine Abtretung aller Rechte an den Ergebnissen der Dissertation verbunden ist.» Wie die «NZZ» die Medienstelle der ETH zitiert, wolle man den Fall weiter prüfen.
In drei weiteren von fünf untersuchten Fällen habe man dem Professor mit Hilfe einer Software Plagiate nachweisen können. Die Vorwürfe hätten sich laut Kommission «mehr oder minder grossem Umfang bestätigt». Auf die im vergangenen Jahr laut gewordenen Mobbing-Vorwürfe sei die Untersuchung laut «Tages-Anzeiger» nicht eingegangen.
Professor zeigt sich reuig
Aufgrund seines schweren Fehlverhalten hatte sich die ETH im Frühjahr dazu entschieden, dem Professor bestimmte Rechte zu entziehen. Seinen Job durfte er jedoch behalten. «Da sich der betroffene Professor vollständig einsichtig gezeigt, seine Fehler eingeräumt und glaubhaft dargelegt hat, dass er sich verbessern möchte, hat sich die Schulleitung dafür entschieden, ihm eine zweite Chance zu erteilen – wenn auch unter strengen Auflagen und nach einer Ermahnung durch den Präsidenten», zitiert die «NZZ» die Medienstelle der Hochschule.
Der Professor zeige Reue und habe glaubhaft klarmachen können, dass er nicht absichtlich bei seinen Studenten und Doktoranden abkupferte. «Der gesamte Untersuchungsprozess brachte mich dazu, über meinen Umgang mit Menschen sowie meine Führung selbstkritisch nachzudenken», zitiert ihn die «NZZ». Mit Zitierungen wolle er vorsichtiger umgehen. Zum Fall seiner Post-Doktorandin wird er mit den Worten zitiert: «Die Art, wie ich mit der Situation umgegangen bin, war nicht gut genug».
Laut «NZZ» erhalte er ein Führungscoaching und bekomme einen wissenschaftlichen Coach an die Seite gestellt. Des weiteren erhielten seine Doktoranden eine zusätzliche Betreuungsperson, während seine Forschungsgruppe auf 15 Forschende reduziert werde, so die «NZZ». Weitere Doktoranden dürfe er nicht einstellen. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, würde innerhalb der Hochschule Kritik am Umgang der ETH mit dem Fall laut.
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