Volk allein reicht nichtEU-Deal vor die Urne – und zwar richtig: Ständeratskommission verlangt doppeltes Ja
Petar Marjanović, Bern
6.5.2026
Mit den neuen Verträgen würde sich die Schweiz der EU annähern. (Symbolbild)
sda
Die Bilateralen III sollen vor eine besonders hohe Hürde: Volk und Stände müssten zustimmen. Das verlangt die Staatspolitische Kommission des Ständerats – und greift damit in den juristischen Streit um das EU-Paket ein.
Wenn die Schweiz und die EU ihr neues Vertragspaket – die «Bilateralen III» – tatsächlich besiegeln wollen, dann soll nicht nur das Volk an der Urne mitentscheiden können, sondern auch die Kantone. Das verlangt die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S). Sie hat am Mittwoch eine parlamentarische Initiative eingereicht, die das Vertragspaket an eine Verfassungsänderung knüpft.
Das bedeutet konkret: Es bräuchte ein doppeltes Mehr – also eine Mehrheit der Stimmenden und eine Mehrheit der Kantone. Diese hohe Hürde gilt sonst nur bei Volksinitiativen oder Verfassungsänderungen.
Monatelanger Streit unter Juristen
Der Vorschlag fällt nicht aus heiterem Himmel. Seit Monaten wird in Bundesbern darüber diskutiert, ob das neue EU-Paket zwingend vors Volk muss. Bei einer Anhörung gingen die Meinungen der Fachleute auseinander: Die einen plädierten für ein obligatorisches Referendum, die anderen hielten das schlicht für verfassungswidrig.
Mit ihrem Vorstoss bezieht die Ständeratskommission nun Position und will den juristischen Konflikt mit einer klaren Verfassungsgrundlage lösen.
So soll der Trick funktionieren
Konkret will die Kommission eine Übergangsbestimmung in die Bundesverfassung schreiben. Diese würde die Bilateralen-III-Abkommen ausdrücklich genehmigen und dem Bundesrat erlauben, sie zu ratifizieren – aber erst, wenn Volk und Stände zugestimmt haben. Auch die Gesetzesänderungen zur Umsetzung sollen erst greifen, wenn die Verfassungsänderung durch ist.
Die Kommission folgt damit einem Vorschlag des Juristen Stefan Schmid. Er hatte gewarnt, dass Teile des EU-Pakets – etwa rund um die Unionsbürgerrichtlinie – mit Artikel 121a der Bundesverfassung kollidieren könnten. Dieser Artikel regelt die Steuerung der Zuwanderung und geht auf die Masseneinwanderungsinitiative der SVP zurück. Eine neue Übergangsbestimmung würde als spätere Verfassungsnorm Vorrang haben – und den Widerspruch elegant aus dem Weg räumen.
Mit dem Manöver will die Kommission auch eine andere zähe Debatte beenden: jene um das sogenannte «obligatorische Staatsvertragsreferendum sui generis». Dahinter steckt die Frage, ob ein internationaler Vertrag von dieser Tragweite automatisch ein obligatorisches Referendum auslöst. Die Frage ist unter Jurist*innen umstritten. Mit dem Vorschlag der Kommission wäre die Sache geregelt.
Zunächst kann sich der Bundesrat zur Initiative äussern. Danach entscheidet das Parlament. Kommt der Vorstoss durch, landet er an der Urne – und das letzte Wort haben dann ohnehin Volk und Stände.
Bundesrat spricht sich für einfaches Mehr bei EU-Verträgen aus
Nach Ansicht des Bundesrats soll nur das Volk über die neuen EU-Verträge befinden können. Ein Ständemehr ist gemäss dem Aussendepartement nicht nötig. Der Bundesrat rechnet mit bis zu vier Abstimmungen. Das letzte Wort über die Referendumsart liegt beim Parlament.